• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Richter - Anwalt
« 1 2 3
Antworten

 
Richter - Anwalt
Freidenkender
Senior Member
****
Beiträge: 706
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2022
#21
18.02.2025, 10:20
der angestellte Anwalt in einer MK wird sich aber schwer tun, sich von einem Richter bzw. öD abzusetzen. Dazu dann die geringere Arbeitsplatzsicherheit und Altersvorsorge. Da rechne ich auch nicht mit dem/der 42jährigen Einsteiger:in. Das geht am Ende nicht auf.
Suchen
Zitieren
Rechtsverwender
Member
***
Beiträge: 59
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2025
#22
18.02.2025, 11:20
Wenn Dir jemand sagt, dass sie mit knapp 40 das Ref beginnen wird, mit welchem Eintrittsalter willst Du denn dann rechnen?
Suchen
Zitieren
Freidenkender
Senior Member
****
Beiträge: 706
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2022
#23
18.02.2025, 13:41
das Alter hast di offensichtlich aus einem anderen Thread mitgenommen. War mir so nicht präsent. 

Aber auch dann wird mE nur ein echter Business Case draus, wenn du als RA in die Selbständigkeit gehst oder Partner wirst.
Suchen
Zitieren
Rechtsverwender
Member
***
Beiträge: 59
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2025
#24
18.02.2025, 14:21
Das ist das Schöne an Meinungen, jeder darf seine haben.

Die Besoldung im öD hängt halt kalkulierbar von a) dem Statusamt (also den Beförderungen von der A13 an) und b) der Erfahrungsstufe ab.

Die Stufen sind relativ klar kalkulierbar, alle 2, 3 und 4 Jahre. Jedenfalls in den Stufen, in denen es Spaß macht. Die Entwicklung ist also klar kalkulierbar (selbst wenn man alle paar Jahre die Anpassungen mit einrechnet).

Sowohl was das Nettomonatseinkommen, den Nettostundenlohn angeht, kann man da als Angestellter RA besser wegkommen. Ich sprach da nicht von Selbstständigkeit. 

Bei der Absicherung im Alter wird es schwerer, den Vergleich zu ziehen. Auch mit den freiwilligen Beiträgen bleibt das Versorgungswerk da eine Blackbox. Viel besser als die DRV. Aber im Zweifelsfall weniger solvent als der Staat. Und mit weniger Aussicht auf Querfinanzierung.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 2 3
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus