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Syndikus und Nebentätigkeit: was beachten?
Olfros
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2024
#1
23.12.2024, 10:19
Hallo zusammen, 

hat hier jemand Erfahrungen, worauf man achten muss, wenn man neben seiner Tätigkeit als angestellter Syndikusrechtsanwalt auch noch ein bisschen als niedergelasser Rechtsanwalt arbeiten möchte? Genehmigung des Arbeitgebers und Zulassung liegen vor.

Wenn man unter die Kleinunternehmerregelung fällt kann man bei Abrechnung auf Stundenbasis einfach eine Rechnung ohne Ausweisung der Umsatzsteuer erstellen. Und dann gibt man bei der Steuererklärung eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ab und das wars? Wann und was muss man dem Versorgungswerk melden?

Danke für eure Erfahrungen
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on1
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2024
#2
26.12.2024, 13:03
Das Versorgungswerk fordert in regelmäßigen Abständen Steuerbescheide an, die du nach der Steuerklärung vom Finanzamt bekommst. Wenn du nicht als Syndikus schon so viel verdienst, dass du die Beitragsbemessungsgrenze erreichst musst du dann etwas mehr bezahlen, wobei es zwischen den Versorgungsämtern da gewisse Unterschiede zu geben scheint (niedrige Minimalbeiträge für Berufsanfänger z.B.). 
Ich selbst warte gerade auf meinen ersten Steuerbescheid mit Wohnzimmerkanzlei-Umsätzen (seit vier Monaten), daher kenne ich den Prozess noch nicht vollständig in der Praxis. 
Vielleicht kann ja jemand anderes was dazu sagen.
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