• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Noten Bundesamt
Antworten

 
Noten Bundesamt
NdsGast1
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 3
Registriert seit: Aug 2024
#1
05.12.2024, 16:14
Hallo zusammen, 
hat jemand Erfahrungen mit den Notengrenzen bei den Bundesämtern? In einer Stellenanzeige des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge werden zum Beispiel „mindestens 13 Punkte“ vorausgesetzt. Ich habe 12. Wird man sofort ausgesiebt, wenn man die „mindestens 13 Punkte“ nicht vorweisen kann oder hat man eventuell trotzdem eine Chance? Bei der Anzahl der Stellenangebote scheinen sie wirklich Bedarf zu haben. 

Viele Grüße
Suchen
Zitieren
RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 482
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#2
05.12.2024, 16:26
(05.12.2024, 16:14)NdsGast1 schrieb:  Hallo zusammen, 
hat jemand Erfahrungen mit den Notengrenzen bei den Bundesämtern? In einer Stellenanzeige des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge werden zum Beispiel „mindestens 13 Punkte“ vorausgesetzt. Ich habe 12. Wird man sofort ausgesiebt, wenn man die „mindestens 13 Punkte“ nicht vorweisen kann oder hat man eventuell trotzdem eine Chance? Bei der Anzahl der Stellenangebote scheinen sie wirklich Bedarf zu haben. 

Viele Grüße

Bundesamt heißt erstmal nicht viel, es gibt nicht wenige Bundesbehörden, die diesen Zusatz im Namen. Grundsätzlich schreibt der öD solche Punktzahlen nicht ohne Grund aus. Art 33 II GG i.V.m. § 9 BBG, d.h. wenn tatsächlich eine Mindestpunktzahl ausgeschrieben ist, dann muss auch mindestens diese Punktzahl erreicht sein, um eine Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren zu finden. Freilich heißt auch selbst das Überschreiten (!) der Mindestpunktzahl nicht automatisch, dass eine Einladung erfolgen muss; Ausnahme § 165 S. 3 SGB IX.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.12.2024, 16:26 von RefNdsOL.)
Suchen
Zitieren
schmdani
Junior Member
**
Beiträge: 7
Themen: 3
Registriert seit: Feb 2022
#3
05.12.2024, 23:11
Bei der Stelle, welche du im Blick hast, ist die Note konstitutiv, d.h. Bewerberinnen und Bewerber, die diese Note nicht erreichen, erfüllen die grundlegenden Voraussetzungen nicht und können nicht für das weitere Auswahlverfahren zugelassen werden.
Konstitutive Merkmale sind also unabdingbar und legen die Grundlage dafür, dass ein Bewerbungsprozess weitergeführt werden kann.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus