27.11.2024, 20:02
Hey!
Es wird ja von AG-Menschen, Repetitoren und Kaiser-Skripten immer viel Panik gemacht wegen der im ZPO-Kommentar Thomas/Putzo teilweise vertretenen Mindermeinungen.
Gibt es irgendwo eine Übersicht, wo alle diese Meinungen aufgeführt sind, damit man im 2. StExy nicht darüber stolpert?
Liebe Grüße!
Es wird ja von AG-Menschen, Repetitoren und Kaiser-Skripten immer viel Panik gemacht wegen der im ZPO-Kommentar Thomas/Putzo teilweise vertretenen Mindermeinungen.

Gibt es irgendwo eine Übersicht, wo alle diese Meinungen aufgeführt sind, damit man im 2. StExy nicht darüber stolpert?

Liebe Grüße!

27.11.2024, 20:07
Wüsste tatsächlich so adhoc keine Relevante, aber als generelle Bemerkung nach den Klausuren: Die Angst ist unbegründet. Wenn es im Thomas/Putzo steht ist es gut vertretbar und immer in der Lösungsskizze mitaufgeführt, da es ja unser einziger Kommentar ist. "Ausversehen" eine Mindermeinung zu treffen, ist für die Klausurnote egal.
28.11.2024, 04:19
Häufig fällt es einem dadurch auf, dass die Rechtsprechung, insbesondere der BGH, als andere Ansicht zitiert wird. So ist es meiner Erinnerung nach zB bei § 33 ZPO und bei § 771 ZPO bezüglich des Besitzes als Interventionsrechts.
Hilfereich ist es, wenn man im Rahmen der Vorbereitung u.a. den T/P neben sich liegen hat und viel damit arbeitet. Dann entwickelt man ein Gefühl dafür und hat die meisten Dinge auf dem Schirm.
Ansonsten stimme ich meinem Vorredner zu. Es kommt nicht auf jeder Seite zweimal vor. Und selbst wenn du der mM folgst und es unter Nutzung des T/P entsprechend begründest, ist es jedenfalls vertretbar.
Hilfereich ist es, wenn man im Rahmen der Vorbereitung u.a. den T/P neben sich liegen hat und viel damit arbeitet. Dann entwickelt man ein Gefühl dafür und hat die meisten Dinge auf dem Schirm.
Ansonsten stimme ich meinem Vorredner zu. Es kommt nicht auf jeder Seite zweimal vor. Und selbst wenn du der mM folgst und es unter Nutzung des T/P entsprechend begründest, ist es jedenfalls vertretbar.