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Richter: Effizient arbeiten
Leo@ius
Member
***
Beiträge: 88
Themen: 13
Registriert seit: Sep 2022
#1
03.11.2024, 19:06
Hallo zusammen,

vor einiger Zeit hatte ich hier mal nach Tipps gefragt, um als Richter schneller in der Arbeit zu werden. Da war viel Hilfreiches dabei, insbesondere im Hinblick darauf, wie man seine Verfahren effizient zum Abschluss bringt.

Jetzt wollte ich nochmal nach Tipps im Hinblick auf die täglich anfallende Arbeit fragen. Da habe ich das Gefühl, dass bei mir zeitlich noch Luft nach oben ist. 

Wie bekommt ihr den täglichen Postumlauf möglichst schnell abgearbeitet? Wie setzt ihr sinnvolle Wiedervorlagen? Und wie oft geht ihr ans Telefon? :-D (Bei mir klingelt es regelmäßig über den Tag verteilt, da denkt man sich schon manchmal, dass man schneller wäre, wenn die Leute - meistens Anwälte oder Sachverständige - ihr Anliegen schriftlich schildern würden). Gebt ihr für solche Anfragen eure Emailadresse raus?

Und habt ihr vielleicht allgemeine Tipps, mit denen ihr schneller geworden seid? Bin gespannt auf euren Input.
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 1.975
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
03.11.2024, 20:06
Ich habe immer gern und viel telefoniert. Oft erspart einem ein Telefonat Seiten von Papier und Aktenumlauf. Am Telefon würde ich nicht sparen ;)
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RiNrw
Junior Member
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Beiträge: 29
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2023
#3
04.11.2024, 09:35
+1 
Ich finde auch, dass sich mündlich die Sachen in der Regel besser klären lassen. 
Daran sind auch meine WV-Fristen orientiert. Ich möchte die Akte so wenig außerhalb der mündlichen Verhandlung sehen wie möglich, das heißt meine meist genutzte Vfg ist "WV zT."
Auch wenn ich Hinweise erteile vorab oder ähnliches,  brauche ich die Sache ja nicht nach 4 Wochen wiedersehen und schauen ob man darauf reagiert hat. Wenn man es getan hat, bekommt man die Akte ja wiedervorgelegt. Wenn etwas sinnvolles auf die Hinweise gekommen ist, bekommt es die Gegenseite zur Stellungnahme, sonst nur zur Kenntnis. Auch im Übrigen versuche ich Sachen nur zK zu schicken wenn nichts erhebliches drin ist, damit nicht unnötig Stellung genommen wird und ich die Akte wiedersehe. Also auch da WV z.T.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.11.2024, 09:40 von RiNrw.)
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Spencer
Senior Member
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Beiträge: 287
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#4
04.11.2024, 11:06
Ich telefoniere fast nie mit Anwälten, sondern lasse die Geschäftsstelle bitten, das Anliegen schriftlich vorzutragen. In aller Regel führen diese Rechtsgespräche zu nichts und ich muss dann auch noch einen Gesprächsvermerk für die Gegenseiten anfertigen. Wozu gibt es das schriftliche Verfahren? Gerne wird auch einfach mal zum Hörer gegriffen und Fristverlängerung beantragt. Warum man da nicht mal einen Einzeiler schreiben kann, verstehe ich nicht. Das alles macht mich letztlich Schreibkraft des RA und dazu habe ich weder Zeit noch Lust noch ist es meine Aufgabe.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.11.2024, 11:07 von Spencer.)
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Sky
Senior Member
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Beiträge: 406
Themen: 11
Registriert seit: Nov 2018
#5
04.11.2024, 12:31
(03.11.2024, 20:06)Praktiker schrieb:  Ich habe immer gern und viel telefoniert. Oft erspart einem ein Telefonat Seiten von Papier und Aktenumlauf. Am Telefon würde ich nicht sparen ;)

+1 so sehe ich das als StA auch. Erhebliche Zeitersparnis durch bedachten Einsatz des Telefons.
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DRi1
Member
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Beiträge: 54
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2024
#6
04.11.2024, 13:39
(04.11.2024, 11:06)Spencer schrieb:  Ich telefoniere fast nie mit Anwälten, sondern lasse die Geschäftsstelle bitten, das Anliegen schriftlich vorzutragen. In aller Regel führen diese Rechtsgespräche zu nichts und ich muss dann auch noch einen Gesprächsvermerk für die Gegenseiten anfertigen. Wozu gibt es das schriftliche Verfahren? Gerne wird auch einfach mal zum Hörer gegriffen und Fristverlängerung beantragt. Warum man da nicht mal einen Einzeiler schreiben kann, verstehe ich nicht. Das alles macht mich letztlich Schreibkraft des RA und dazu habe ich weder Zeit noch Lust noch ist es meine Aufgabe.

Sehe ich auch so, wie man dadurch Zeit sparen will, ist mir ein Rätsel.
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Äfes
Senior Member
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Beiträge: 252
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2022
#7
04.11.2024, 21:48
(04.11.2024, 11:06)Spencer schrieb:  Gerne wird auch einfach mal zum Hörer gegriffen und Fristverlängerung beantragt. Warum man da nicht mal einen Einzeiler schreiben kann, verstehe ich nicht. Das alles macht mich letztlich Schreibkraft des RA und dazu habe ich weder Zeit noch Lust noch ist es meine Aufgabe.

Weil man bei dem Einzeiler erfahrungsgemäß mal über ne Woche auf eine Antwort warten kann. Vor allem wenn die Gerichte Verfügungen noch per Post verschicken. Und wenn die ursprüngliche Frist kurz ist, darf ich oder mein Sekretariat dann ohnehin nach ein paar Tagen nochmal anrufen und fragen, ob die Verlängerung gewährt wird.

Gilt natürlich nicht immer. Habe gerade kurz vor meinem Urlaub schriftlich Verlängerung beantragt und zwei Tage später bekommen, das war top. Aber wenn ich ne Frist eine Woche vor meinem Urlaub bekomme und sie im Urlaub abläuft, dann ist das ziemlich beschissen, nicht sicher zu wissen, ob die Verlängerung gewährt wird oder nicht. Darauf verlassen kann bzw. will man sich dann nämlich auch nicht unbedingt blind. Daher lieber fix anrufen und sofort Bescheid wissen.

Ich bin jedenfalls ganz froh, wenn mich das Gericht anruft und solche Dinge schnell mit mir klärt. Bspw. wenn der Gegner eine Fristverlängerung will. Da hab ich keine Lust nochmal nen Einzeiler zu diktieren und ins beA stellen zu lassen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.11.2024, 21:50 von Äfes.)
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 1.975
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#8
06.11.2024, 06:36
Anrufe wegen Fristverlängerung hatte ich nur sehr selten, quasi in Notfällen: krank, Urlaub, bevorstehende Hochzeit o.ä. und die Befürchtung, die Frist würde nicht verlängert. Ein "machen Sie sich keine Sorgen, spricht auf den ersten Blick gar nichts dagegen, stellen Sie gern den Antrag" kostet eine Minute und ist ein Akt der Höflichkeit, der überdies atmosphärisch im Verfahren von Nutzen ist. 
Etwas anderes sind ReFas, die wegen der Fristverlängerung nachfragen, bevor die Akte mir überhaupt vorgelegt werden könnte - die werden natürlich nicht durchgestellt.

Ich habe aber beispielsweise Terminierungen außer dem frühen ersten Termin (weil die Gegenseite ja noch nicht einmal von der Klage weiß) immer telefonisch abgestimmt. Kostet 10 min, erspart aber Verlegungsanträge ohne Ende. Ich habe Akten gesehen, in denen Termine über Monate immer wieder verschoben werden mussten, weil Beteiligte nicht konnten - was das an Arbeit kostet und die Verfahrensdauer verlängert, nur weil man nicht miteinander redet, ist völlig verrückt.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.11.2024, 06:40 von Praktiker.)
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