• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Allgemeines zum Referendariat
  5. Abstrakter Anklagesatz - unbekannter Mittäter
Antworten

 
Abstrakter Anklagesatz - unbekannter Mittäter
Martha030
Junior Member
**
Beiträge: 7
Themen: 6
Registriert seit: May 2024
#1
31.10.2024, 20:03
Hey,

ich wollte mal nachfragen, wie der abstrakte Anklagesatz lauten würde, wenn von zwei Tätern einer beim versuchten Diebstahl am Tattort gefasst wurde und der andere flüchten konnte und unbekannt geblieben ist. 

Wenn ich die Anklage gegen den einen Beschuldigten erheb, muss ich trotzdem die Mittäterschaft erwähnen auch wenn der andere Mittäter unbekannt geblieben ist und gegen ihn keine Anklage erhoben wird  oder erwähne ich das garnicht und schreibe nur wird angeklagt versucht zu haben, eine fremde..... oder doch wird angeklagt gemeinschaftlich handelnd ( und hier erwähne ich keine weitere Person, aber es wird deutlich, dass er nicht alleine die Tat ausgeführt hat und im Konkretum schreibe ich dann dazu, mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter ??

Ich wäre euch für eure Hilfe sehr dankbar.

Beste Grüße
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.972
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
31.10.2024, 22:17
Du kannst das Geschehen ja nicht korrekt wiedergegeben, ohne den Mittäter zu erwähnen. Also "während ein unbekannter Mittäter die Sachen in das dazu angemietete Fluchtfahrzeug lud und damit dem gemeinsamen Tatplan entsprechend entkam" oder so ähnlich.
Suchen
Zitieren
Martha030
Junior Member
**
Beiträge: 7
Themen: 6
Registriert seit: May 2024
#3
01.11.2024, 11:51
danke  für die Antwort. 


Ist es denn dann richtig obwohl Anklage nur gegen einen Täter erhoben wird und der andere  Mittäter unbekannt geblieben ist zu schreiben:  wird angeklagt gemeinschaftlich handelnd mit einem unbekannten Mittäter eine fremde bewegliche........

oder bei einem unbekannten Mittäter das gemeinschaftlich weglassen
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.972
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
01.11.2024, 12:18
(01.11.2024, 11:51)Martha030 schrieb:  danke  für die Antwort. 


Ist es denn dann richtig obwohl Anklage nur gegen einen Täter erhoben wird und der andere  Mittäter unbekannt geblieben ist zu schreiben:  wird angeklagt gemeinschaftlich handelnd mit einem unbekannten Mittäter eine fremde bewegliche........

oder bei einem unbekannten Mittäter das gemeinschaftlich weglassen

Meine Zeit als Staatsanwalt ist lange her, bestimmt weiß es hier jemand sicherer, aber ich würde es nicht weglassen. Ggf. brauchst Du es sogar zwingend, um dem Beschuldigten Tatbeiträge des Unbekannten zuzurechnen.
Suchen
Zitieren
Broton
Junior Member
**
Beiträge: 36
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2022
#5
01.11.2024, 15:26
Nein, du solltest es drin lassen, da hat Praktiker schon Recht DaumenHoch
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus