• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Wechsel von Finanzverwaltung in die Innenverwaltung
Antworten

 
Wechsel von Finanzverwaltung in die Innenverwaltung
Gast-hier
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 2
Registriert seit: Oct 2024
#1
27.10.2024, 14:50
Hallo zusammen,

weiß jemand, ob man beim Wechsle von der Finanzverwaltung in die Innenverwaltung nach ein paar Jahren Berufserfahrung ganz "normal" bewerben muss (wie ein Berufsanfänger) und Zeugnisse/Einzelnoten vorlegen muss oder ob man sich intern versetzen bzw bewerben kann? Wie wichtig sind nach ein paar Jahren die Einzelnoten noch?

Viele Grüße
Suchen
Zitieren
RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 482
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#2
27.10.2024, 15:04
Du hast grds. 2, ggf. drei Möglichkeiten, je nach dem in welcher Besoldungsgruppe, du dich zur Zeit befindest. Sofern du dich noch im Eingangsamt (A13) befindest, gibt es drei die unterschiedlich attraktiv bzw. unattraktiv sind:

1) Entlassung beantragen und neu bei der Innenverwaltung bewerben -> die denkbar schlechteste Möglichkeit, insbesondere wird man dann einiges zu erklären haben und verliert seine bislang generierten Pensionsansprüche etc.

2) Abordnung mit dem Ziel der Versetzung -> in der Regel die attraktivste Möglichkeit für beide Seiten; du kannst für X Zeit rübergehen, behältst deine Planstelle und Besoldung deines bisherigen Dienstherrns, dieser erhält die vom neuen Dienstherrn erstattet. Sofern du feststellen solltest, dass es doch nichts für dich ist, kannst du noch zurückgehen und nicht die Versetzung durchführen lassen.

3) Direkter Wechsel (nach Zusage für die Innenverwaltung), dazu ist - zwar nicht zwingend technisch notwendig, aber sinnvoll - Rücksprache mit dem eigenen Dienstherrn zu halten, damit dieser sich darauf einstellen kann und gemeinsam der Übergang für beide Seiten realisiert werden kann.

Sofern du Variante 2) oder 3) in Erwägung ziehst - was im Übrigen die sinnvollen sind - kannst du, nachdem du tatsächlich den Wechsel in Aussicht genommen hast, mit deinem Dienstherrn Rücksprache dazu halten, dann kann man das auf die eine oder andere Weise bewerkstelligen. Je nach Planstellensituation im Haushalt kann - neben den o.g. Vorteilen - Variante 2) einen schnelleren Wechsel ermöglichen, da du dann für die Zeit der Abordnung die Planstelle in der FinanzV weiter besetzt und keine in der Innenverwaltung verfügbar sein muss.

Wie bei jedem Wechsel auch innerhalb des öD auf Beförderungsämter oder Laufbahnwechsel o.ä. ist Art. 33 II GG i.V.m. § 9 I BBG bzw. der entsprechenden LBG Norm maßgeblich und damit natürlich auch deine Befähigung, die unter anderem durch deine Examina und Beurteilungen bestimmt wird.
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.972
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#3
27.10.2024, 21:44
Auch bei der Versetzung werden typischerweise Zeugnisse vorgelegt und interessieren natürlich auch. Vielleicht aber nur noch das Examenszeugnis und die letzte Beurteilung.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus