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Abordnungen in der Praxis
Litigation Goddess
Junior Member
**
Beiträge: 9
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2023
#1
25.08.2024, 18:18
Ich liebäugle mit dem Einstieg die Justiz und würde offensichtlich nicht Richterin werden, um nach der Probezeit nie wieder ein Amts- oder Landgericht von innen zu sehen, mir gefielen aber zwei, drei z. T. auch "ersatzerprobungsfähige" Institutionen und Einrichtungen, die ich im Referendariat kennenlernen durfte, derart gut, dass ich mich gerne früher oder später abordnen lassen würde.

Mir ist bekannt, dass die Möglichkeit der Abordnung/Erprobung zuvorderst von meinen Leistungen und den jeweiligen Führungskräften abhängen dürfte. Dennoch frage ich mich, welche Erfahrungen und Beobachtungen ihr gemacht habt. Wie heiß umkämpft sind z.B. Abordnungen an oberste Bundesgerichte, Bundesministerien, europäische Institutionen? Wie lief der Prozess ab? Sind die attraktiven Stellen nur den wirklichen Überfliegern vorbehalten oder hat man auch mit normal überdurchschnittlichen Noten und Beurteilungen eine Chance? Und wie hat euch die Abordnung letzten Endes gefallen?
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RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 482
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#2
25.08.2024, 19:14
Zum Thema umkämpft/Chancen hängt sehr stark davon ab, welche Abordnung angestrebt wird.

BGH/BVerfG haben regelmäßig keine Schwierigkeiten mit Interessenten. Beide wollen grundsätzlich die besten Kandidaten haben, insbesondere das BVerfG: sofern bereits vorheriger Kontakt zu einem Senatsmitglied aus Station oder Netzwerk besteht, kann das natürlich die Chancen deutlich verbessern. Eine frühe erfolgreiche Abordnung an BGH/BVerfG kann den Grundstein für eine - sonst eher untypische - Justizkarriere hinlegen und eine erheblich frühere Erprobungsabordnung ermöglichen, die sonst regelmäßig erst nach 5-10 (tendenziell eher Richtung 10) Jahren nach Diensteintritt ermöglicht wird - freilich landes-, kapazitäts- und senioritätsabhängig. "Bester Kandidat" heißt im Übrigen hier neben guten Examina (mehr oder weniger ist je nach Land ohnehin für die Einstellung notwendig) insbesondere und gerade gute dienstliche Beurteilungen und/oder Empfehlungen.

Beim GBA sieht das teilweise anders aus - vor einigen Jahren prä-Pandemie - gab es öffentliche Aufrufe des GBA an die Landesjustizverwaltungen, dass geeignete Kandidaten gesucht und abgeordnet werden sollen. Grund ist zum einen, dass der GBA neben der Revisionsbearbeitung - die durchaus auch für viele von Interesse ist - auch für die Terrorismusverfahren zuständig ist und gerade bei Letzterem mehr Bedarf besteht, sodass damit zurechnen ist, dass man sich den überwiegenden Teil der Abordnungszeit damit beschäftigen wird. Über dies hat der GBA zwar wie BGH/BVerfG seinen Dienstsitz in Karlsruhe, da die Obergerichte der Länder allerdings in den Staatsschutzsachen als untere Bundesgerichte tätig werden, darf man auch entsprechend teilweise die Sitzungsvertretung an verschiedenen OLG im Bundesgebiet übernehmen. Das muss einem zusagen. Für die Länder ist das wohl auch nicht die favorisierte Abordnung, da es nicht vorkommen kann, dass geeignete Kandidaten auch teils vollständig die Behörde zwecks höherer Besoldung wechseln (StA beim GBA sind bereits R2 Bund). Dementsprechend "behalten" die Justizverwaltungen teilweise lieber die guten Kandidaten für sich und lassen "entbehrlichere" abordnen. Diese Wechselsorge besteht bei BGH/BVerfG gerade nicht.

Für Abordnungen in die (Landes-)Justizverwaltung hängt es wohl in erster Linie vom Land ab, wie umkämpft das ist. Es gibt Länder, in denen eine solche Sonderverwendung teils der klassischen OLG-Erprobung vorgezogen wird und damit eine solche Abordnung an Attraktivität gewinnt. Da man allein mit den Bewerbern des eigenen Landes konkurriert, ist die Konkurrenz natürlich etwas geringer als bei der Bundesjustiz. Zudem kann die (Landes-)Justizverwaltung gerade in den großen Flächenstaaten, insbesondere Niedersachsen und Bayern auch teils aufgrund der Entfernung an Attraktivität einbußen, sofern man am Heimatort verwurzelt, ggf. sogar Familie hat und nicht lediglich am Wochenende zuhause sein möchte mit doppelter Haushaltsführung unter der Woche (vgl. GBA). 

Letztlich muss einem die jeweilige Tätigkeit natürlich auch zusagen. Im MJ des Landes und im BMJ gehst du einer anderen Tätigkeit nach als ein wissenschaftlicher Mitarbeiter am BGH/BVerfG. Gleichermaßen ist auch die Tätigkeit am GBA wiederum anders und hat mehr Gemeinsamkeit mit der Tätigkeit als StA in einer Sonderabteilung (zumindest für die Terrorismusverfahren).

Für Abordnungen an andere Behörden außerhalb der Justiz, beispielsweise andere Landes- oder Bundesministerien wird es wohl einzelfallabhängig sein - da dort solche Abordnungen nicht derart standardisiert sind. Die Bundesjustizbehörden haben das in ihrer Personalplanung vorgesehen, dass X Stellen + Y abgeordnete Richter/StA haben. 
Allerdings gilt grundsätzlich, dass die Dienstherrn im Wesentlichen versuchen Abordnungswünschen soweit möglich nachzukommen, da der Justizverwaltung bekannt ist, dass es weder für den Beamten/Richter von Interesse ist Steine in den Weg gelegt zu bekommen noch für die Justizverwaltung selbst einen ggf. unzufriedenen Beamten/Richter zu haben. 

Für die Abordnung an europäische Institutionen - wohl vor allem EuG/EuGH hier von Bedeutung, ggf. Europäische Kommission oder EGMR. Das wird solange nicht ein vorheriger Kontakt durch eine Station oder ähnliches besteht, wohl weniger als erste Abordnung in Betracht kommen. Allerdings gerade eine erfolgreiche Abordnung im MJ oder BMJ und damit ggf. "Bekanntwerden" gegenüber der Ministeriumsführung kann so etwas durchaus ermöglichen. Letzteres kann im Übrigen auch für eine Abordnung an BGH/BVerfG vorteilhaft sein, wenn man der Leitung des MJ bekannt ist. Gute Netzwerksbeziehungen zu der jeweiligen Leitung (idealerweise natürlich dem jeweiligen Minister/Staatssekretär) kann da sehr viel ermöglichen.
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RefHess24
Junior Member
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Beiträge: 1
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2024
#3
25.08.2024, 22:22
@RefNdsOL Welche Noten sind deiner Einschätzung nach erforderlich, um zu den besten und damit förderungswürdigen in der Justiz zu gehören? (Unabhängig von dienstlichen Beurteilungen, die sicher mit entscheidend sind)
Bist du selbst im Staatsdienst?
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RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 482
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#4
25.08.2024, 22:40
Außergewöhnlich gute Noten und kommunizierte/vermittelte Karriereambitionen im Einstellungsprozess können gegebenenfalls je nach Land/Einstellungspraxis dafür sorgen, dass man eher schon mal bemerkt/vermerkt wird; die Noten bringen dich aber - wie so oft - erst mal rein. Danach gilt:

Die Beurteilungen sind zuvorderst entscheidend und - und das kann man nicht genug betonen - einen unterstützenden Dienstvorgesetzten. Schließlich muss der abordnende Dienstherr zustimmen. Wenn der Dienstvorgesetzte einen unterstützt, in der Regel, weil er entweder selbst einen guten Eindruck hat und/oder gerade weil regelmäßig der Dienstvorgesetzte für die dienstlichen Beurteilungen zuständig ist, dann kann da sehr viel funktionieren. Schließlich hat beispielsweise der Präsident des Landgerichts in aller Regel selbst einmal Zeit in der Justizverwaltung verbracht und damit entsprechende Kontakte; aufgrund des Verwaltungsanteils in diesen Positionen, ist ohnehin ein Austausch mit dem Ministerium üblich. Da kann es dann auch - freilich nicht selbstverständlich - sein, dass der Dienstvorgesetzte Kontakte nach Karlsruhe hat oder jedenfalls über das Ministerium später Kontakte hergestellt werden können. Netzwerken ist nicht nur in der freien Wirtschaft wichtig, sondern und gerade auch im Staatsdienst, wenn man in höhere Sphären jenseits der A15//R1 aufsteigen will. Und Netzwerken beim Staatsdienst beginnt - nicht zwingend - auch mit guten dienstlichen Beurteilungen, durch die der eigene Dienstvorgesetzte auf einen aufmerksam wird.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.08.2024, 22:56 von RefNdsOL.)
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 1.974
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#5
26.08.2024, 18:02
Das Zauberwort heißt Flexibilität. Kurzfristig eine ggf. andere Tätigkeit ausüben als geplant und ggf. an einem anderen, u.U. weiter entfernten Ort: das kann und will nicht jeder. Ich kenne durchaus Leute, die abgelehnt haben.

Wenn Du ordentlich arbeitest, Dein Interesse bekundest und eben flexibel bist, wird es sehr wahrscheinlich irgendwo klappen.
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tobeee
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2024
#6
26.08.2024, 19:44
(25.08.2024, 18:18)Litigation Goddess schrieb:  Ich liebäugle mit dem Einstieg die Justiz und würde offensichtlich nicht Richterin werden, um nach der Probezeit nie wieder ein Amts- oder Landgericht von innen zu sehen, mir gefielen aber zwei, drei z. T. auch "ersatzerprobungsfähige" Institutionen und Einrichtungen, die ich im Referendariat kennenlernen durfte, derart gut, dass ich mich gerne früher oder später abordnen lassen würde.

Mir ist bekannt, dass die Möglichkeit der Abordnung/Erprobung zuvorderst von meinen Leistungen und den jeweiligen Führungskräften abhängen dürfte. Dennoch frage ich mich, welche Erfahrungen und Beobachtungen ihr gemacht habt. Wie heiß umkämpft sind z.B. Abordnungen an oberste Bundesgerichte, Bundesministerien, europäische Institutionen? Wie lief der Prozess ab? Sind die attraktiven Stellen nur den wirklichen Überfliegern vorbehalten oder hat man auch mit normal überdurchschnittlichen Noten und Beurteilungen eine Chance? Und wie hat euch die Abordnung letzten Endes gefallen?

Was hast Du denn für Noten?
Und wo genau willst Du denn hin? Warst Du Referendarin am BVerfG? Sonst gibt es doch nur den BFH als Wahlstation soweit ich weiß.

In der Justiz kochen viele nur mit Wasser, aber je höher man steigt, desto besser sind die Leute. Die Frage ist, wie gut Du bist und ob Du in 3-5 Jahren gerne in die Abordnung gehen willst. 
Aus meiner begrenzten Erfahrung als WiMi kann ich nur sagen: Die Summe der guten Kandidaten, die dann in die Abordnung wollen, ist begrenzt. Und bei denen scheitert es nicht an irgendwelchen Präsidenten. Denn für den Präsidenten einer Mittelbehörde ist es sehr reizvoll, dass er sagen kann, dass jemand aus seinem Haus zum BVerfG/Bundesgericht geht. Klar, erledigst Du auch im eigenen Haus etwas, aber das kann auch jemand anderes in etwa gleichgut.
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Litigation Goddess
Junior Member
**
Beiträge: 9
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2023
#7
27.08.2024, 09:45
Vielen Dank euch allen für die äußerst ausführlichen Antworten!
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Pontifex Maximus
Member
***
Beiträge: 126
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2023
#8
27.08.2024, 13:17
Du solltest Dir vor einer Abordnung auch gut überlegen, was Dir inhaltlich liegt und was nicht und natürlich auch, was Du mit der Abordnung letztlich erreichen möchtest. Nicht jedem liegt die Arbeit in einem Ministerium oder bei einem Bundesgericht. Und genau so wie man sich mit einer schönen Abordnung viele Türen öffnen kann, kann man sie mit einer nicht so gelungenen auch (erstmal) wieder schließen. Bei Abordnung zu den europäischen Institutionen sollte man zudem immer ein wenig im Blick behalten, dass die Bedeutung der Abordnungen für den weiteren Werdegang ganz unterschiedlich beurteilt werden wird. So kann zB eine Abordnung zum EGMR inhaltlich total interessant sein. Ob einem das für eine Karriere in der jeweiligen Landesjustiz weiterhelfen wird, steht dann auf einem ganz anderen Blatt.
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