12.07.2014, 11:58
:angel:
S 1 StA-Klausur
4 tatkomplexe
1: Ehefrau gefesselt an Stuhl und gewürgt mit Malen, aber nur kurz
2: Ehefraus Handy entrissen um Kontakte zu kontrollieren. Daten überspielt. Ursprünglich wohl Rückgabewille aber nicht wiedergegeben. Handy nicht auffindbar. (15. Abschnitt war nicht zu prüfen)
3: Zeugin 1 statt der erwarteten Ehefrau an der Wohnungstür bekommt 10% Salzsäure über linke Gesichtshälfte und Brust. Verätzungen mit irreparablen Narben. Sehen links dauerhaft beeinträchtigt
4: 2 Schüsse gezielt auf Brusthöhle auf Parkplatz. Ehefrau hatte die Schritte gehört. 4 weiter kugeln nicht abgegeben weil eine Zeugin 2 auf den Parkplatz kam. Ehefrau überlebt durch NotOP.
Vernehmung Zeugin 1, "Richter kann durch Haft Aussage erzwingen"
Anwalt kündigt Widerruf des Geständnisses und Zeugnisverweigerung der Ehefrau an. Diese hatte vor Ermittlungsrichter zusätzlich ordnungsgemäß belehrt ausgesagt.
Z 1 Vernehumung sei unverwertbar.
Beschuldigter in U-Haft.
Viele Beweismittel (Gutachten). Sehr viel Stoff.
Sehr umfangreiche Schilderungen. Viele (fast alle mit denen ich gesprochen habe) sind nicht fertig geworden. Umfangreicher als alle Übungsklausuren, die ich kenne.
S 1 StA-Klausur
4 tatkomplexe
1: Ehefrau gefesselt an Stuhl und gewürgt mit Malen, aber nur kurz
2: Ehefraus Handy entrissen um Kontakte zu kontrollieren. Daten überspielt. Ursprünglich wohl Rückgabewille aber nicht wiedergegeben. Handy nicht auffindbar. (15. Abschnitt war nicht zu prüfen)
3: Zeugin 1 statt der erwarteten Ehefrau an der Wohnungstür bekommt 10% Salzsäure über linke Gesichtshälfte und Brust. Verätzungen mit irreparablen Narben. Sehen links dauerhaft beeinträchtigt
4: 2 Schüsse gezielt auf Brusthöhle auf Parkplatz. Ehefrau hatte die Schritte gehört. 4 weiter kugeln nicht abgegeben weil eine Zeugin 2 auf den Parkplatz kam. Ehefrau überlebt durch NotOP.
Vernehmung Zeugin 1, "Richter kann durch Haft Aussage erzwingen"
Anwalt kündigt Widerruf des Geständnisses und Zeugnisverweigerung der Ehefrau an. Diese hatte vor Ermittlungsrichter zusätzlich ordnungsgemäß belehrt ausgesagt.
Z 1 Vernehumung sei unverwertbar.
Beschuldigter in U-Haft.
Viele Beweismittel (Gutachten). Sehr viel Stoff.
Sehr umfangreiche Schilderungen. Viele (fast alle mit denen ich gesprochen habe) sind nicht fertig geworden. Umfangreicher als alle Übungsklausuren, die ich kenne.
12.07.2014, 12:06
S 2 Revision
Mandant, zwei Verteidiger, Zustellung an den Revisionsbevollmächtigten fast einen Monat nach der Zustellung zum ersten Verteidiger. Gleichzeitiger Zugang der Revision beider Anwälte bei Gericht.
Schwurgericht wegen "versuchten Mordes u.a."
Verurteilung wegen besonders schwerer Brandstifung §§ 306 a I Nr. 1, 306b II NR. 2 in Tatmehrheit mit 265 StGB 5 J 6 Monate (?) Freiheitsstrafe
Anklage nicht abgedruckt.
Schöffin trug Hidschab-Kopftuch, gerügt, Beschluss: Rüge abgewiesen.
Verständigung, Ober- und Untergrenze 5-6 J, Keine Belehrung nach 257c V StPO
4 Minuten Beratung
Feststellungen:
Einrichtung eines Solariums gekauft, versichert und in gemietetem Untergeschoss eines mit min. Wohneinheiten und einer weiteren Gewerbeeinheit ausgestaltetem Haus eingestellt.
Nachts Einbruchspuren vorgetäuscht, 3 Liter Benzin über Inventar geschüttet, angezündet und zu einem Freund gefahren. Gebäude brannte nicht von selbst weiter, Einrichtung zerstört. Wohneinheiten und Menschen in keiner Weise beeinträchtigt, aber Verpuffung + Gesundheitsfolgen durch Rauch nur durch Zufall nicht geschehen.
Dol. eventualis bzgl Gesundheitsbeeinträchtigungen bzw bewußte Fahrlässigkeit.
Geforderte Versicherungssumme nicht ausbezahlt.
Praktisch waren laut BerarbV nur Brandstiftungsdelikte und evt §§211, 212 zu prüfen.
Mich hat die Klausur genervt.
Umfangreich, Randgebiete aber immerhin teils interessante Probleme, die nicht wirklich über die Kommentar lösbar waren. Fertigwerden war auch hier nicht leicht, aber machbarer als die S 1.
Mandant, zwei Verteidiger, Zustellung an den Revisionsbevollmächtigten fast einen Monat nach der Zustellung zum ersten Verteidiger. Gleichzeitiger Zugang der Revision beider Anwälte bei Gericht.
Schwurgericht wegen "versuchten Mordes u.a."
Verurteilung wegen besonders schwerer Brandstifung §§ 306 a I Nr. 1, 306b II NR. 2 in Tatmehrheit mit 265 StGB 5 J 6 Monate (?) Freiheitsstrafe
Anklage nicht abgedruckt.
Schöffin trug Hidschab-Kopftuch, gerügt, Beschluss: Rüge abgewiesen.
Verständigung, Ober- und Untergrenze 5-6 J, Keine Belehrung nach 257c V StPO
4 Minuten Beratung
Feststellungen:
Einrichtung eines Solariums gekauft, versichert und in gemietetem Untergeschoss eines mit min. Wohneinheiten und einer weiteren Gewerbeeinheit ausgestaltetem Haus eingestellt.
Nachts Einbruchspuren vorgetäuscht, 3 Liter Benzin über Inventar geschüttet, angezündet und zu einem Freund gefahren. Gebäude brannte nicht von selbst weiter, Einrichtung zerstört. Wohneinheiten und Menschen in keiner Weise beeinträchtigt, aber Verpuffung + Gesundheitsfolgen durch Rauch nur durch Zufall nicht geschehen.
Dol. eventualis bzgl Gesundheitsbeeinträchtigungen bzw bewußte Fahrlässigkeit.
Geforderte Versicherungssumme nicht ausbezahlt.
Praktisch waren laut BerarbV nur Brandstiftungsdelikte und evt §§211, 212 zu prüfen.
Mich hat die Klausur genervt.
Umfangreich, Randgebiete aber immerhin teils interessante Probleme, die nicht wirklich über die Kommentar lösbar waren. Fertigwerden war auch hier nicht leicht, aber machbarer als die S 1.
12.07.2014, 17:37
Vielen Dank für Eure ausführlichen Berichte und toi toi toi für die Korrektur.
Erholt Euch jetzt;)
Erholt Euch jetzt;)
13.07.2014, 10:12
Zur s2:
Laut Bearbeitervermerk waren nur die 123 und 303 stgb nicht zu prüfen, d.h. vor allem 263ff waren möglich.
Ansonsten war die klausur schon irgendwie merkwürdig...
:-)
Laut Bearbeitervermerk waren nur die 123 und 303 stgb nicht zu prüfen, d.h. vor allem 263ff waren möglich.
Ansonsten war die klausur schon irgendwie merkwürdig...
:-)
14.07.2014, 19:01
BauR
Abdruck: Normen der Nationalparks-VO Eifel
Gesellschafter klagen für GbR, die Eigentümerin eines Grundstks mit Hofstätte, mehrere Häuser, im Nationalpark ist. 150 J. alt. Für Jugendfreizeiten und Wissenschaftler. Ehem. Gutshaus soll modernisiert werden und nunmehr mit - laut Befreiungsbescheid der Behörde - max. 22 Betten ausgestattet sein.
Baugenehmigung von Kreis ebenfalls (+)
Dann: Unerwartet große Substanzschäden, Abriss, Neubau; Behörde kontrolliert, hört an und erlässt Vfg: Baustopp, NutzungsU, Abriss; 14 OBG, Zuständigkeit (+); Verbotsnormen NP-VO seien verletzt (Zweck: Immer weitergehende Entfernung von menschl. Eingriffen in die Natur, nur wissenschaftl.; Arg: Beherbung in 3km Entfernung ausreichend.
Arg Klägerin: Investitionen 100tsd €,. Bestandschutz, Privilegierung 35 IV Nr. 1,2 BauGB etc
Beklagtes Land NRW rügt Klagebefugnis, Gesellschafter wollen Rubrumsberichtigung, Klägerin soll GbR sein.
Wieder viel Sachverhalt. Fremde Normen und Zwecke. Irgendwie OK, guter Aufbau des Urteils in den E-Gründen schwierig.
Abdruck: Normen der Nationalparks-VO Eifel
Gesellschafter klagen für GbR, die Eigentümerin eines Grundstks mit Hofstätte, mehrere Häuser, im Nationalpark ist. 150 J. alt. Für Jugendfreizeiten und Wissenschaftler. Ehem. Gutshaus soll modernisiert werden und nunmehr mit - laut Befreiungsbescheid der Behörde - max. 22 Betten ausgestattet sein.
Baugenehmigung von Kreis ebenfalls (+)
Dann: Unerwartet große Substanzschäden, Abriss, Neubau; Behörde kontrolliert, hört an und erlässt Vfg: Baustopp, NutzungsU, Abriss; 14 OBG, Zuständigkeit (+); Verbotsnormen NP-VO seien verletzt (Zweck: Immer weitergehende Entfernung von menschl. Eingriffen in die Natur, nur wissenschaftl.; Arg: Beherbung in 3km Entfernung ausreichend.
Arg Klägerin: Investitionen 100tsd €,. Bestandschutz, Privilegierung 35 IV Nr. 1,2 BauGB etc
Beklagtes Land NRW rügt Klagebefugnis, Gesellschafter wollen Rubrumsberichtigung, Klägerin soll GbR sein.
Wieder viel Sachverhalt. Fremde Normen und Zwecke. Irgendwie OK, guter Aufbau des Urteils in den E-Gründen schwierig.
29.07.2014, 10:31
Noch ein Nachtrag zur letzten Klausur:
V2:
Mandantin hat vor Durchführung ihrer angemeldeten Versammlung Klage gegen den Bescheid des PP Köln erhoben.
Auflage 1: Ort - statt wie gewünscht - 30m entfernt, ggü und in Sichtweite des Kongresszentrums, gegen die Tagung der B90Grünen gerichtet war. Auf einem Parkplatz.
Andere Orte wurden gewünscht aber verworfen, (A) wegen Verkehr (30 LKWs in 15Min), zu schmalem Parkplatzstreifen mit 2 Behindertenparkplätzen,
(B)fehlendem Einverständnis von Anwohnern Versammlung auf ihrem Grundstück,
©Feuerwehrzufahrt direkt vor dem Eingang
Nach Klageerhebung und vor der Versammlung hat die Behörde "Auflage 3: Bereitstellung min. 3 mobiler WCs" zurückgenommen.
Auflage 2: Lautsprecheranlage erst ab Teilnehmeranzahl von min. 20 Personen zugelassen.
Arg: Anwohnerlärmschutz, Kein Interesse vieler Leute, mit Stimme erreichbar bei weniger als 20 Pers.
Auflage 4: Stets und für die Dauer der Veranstaltung muss Mandantin für Polizei anwesend und ansprechbar sein.
Dauer der mit TIschen und Stühlen versehenen Versammlung: Sa 10- So 20 Uhr-
Nach der Versammlung erklärt Behörde im Schriftsatz Auflage 4 für rechtswidrig. Stimmt erwarteter Teilerledigungserklärung zu Aufl.3 bereits zu.
Aufgabe: Schreiben an Mandantschaft und Schriftsatz ans Gericht.
Durch die beiden Schriftsätze war die Klausur wieder sehr umfangreich. ..
V2:
Mandantin hat vor Durchführung ihrer angemeldeten Versammlung Klage gegen den Bescheid des PP Köln erhoben.
Auflage 1: Ort - statt wie gewünscht - 30m entfernt, ggü und in Sichtweite des Kongresszentrums, gegen die Tagung der B90Grünen gerichtet war. Auf einem Parkplatz.
Andere Orte wurden gewünscht aber verworfen, (A) wegen Verkehr (30 LKWs in 15Min), zu schmalem Parkplatzstreifen mit 2 Behindertenparkplätzen,
(B)fehlendem Einverständnis von Anwohnern Versammlung auf ihrem Grundstück,
©Feuerwehrzufahrt direkt vor dem Eingang
Nach Klageerhebung und vor der Versammlung hat die Behörde "Auflage 3: Bereitstellung min. 3 mobiler WCs" zurückgenommen.
Auflage 2: Lautsprecheranlage erst ab Teilnehmeranzahl von min. 20 Personen zugelassen.
Arg: Anwohnerlärmschutz, Kein Interesse vieler Leute, mit Stimme erreichbar bei weniger als 20 Pers.
Auflage 4: Stets und für die Dauer der Veranstaltung muss Mandantin für Polizei anwesend und ansprechbar sein.
Dauer der mit TIschen und Stühlen versehenen Versammlung: Sa 10- So 20 Uhr-
Nach der Versammlung erklärt Behörde im Schriftsatz Auflage 4 für rechtswidrig. Stimmt erwarteter Teilerledigungserklärung zu Aufl.3 bereits zu.
Aufgabe: Schreiben an Mandantschaft und Schriftsatz ans Gericht.
Durch die beiden Schriftsätze war die Klausur wieder sehr umfangreich. ..