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Klausurbezeichnungen
Saskia
Unregistered
 
#1
20.06.2014, 17:27
Kann mir jemand die Klausurbezeichnungen erklären?
ZI, ZII, ZIII, AW, ÖI, ÖII, SI, SII
Habe im Plan für die Klausuren (Hessen) festgestellt, dass die Reihenfolge unterschiedlich ist (erst ZI, dann ZIII, dann ZII...) also muss die Nummer ja was über die Inhalte/die erwartete Aufgabe aussagen, oder?
Kann jemand für mich Licht ins Dunkel bringen?
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Derik
Unregistered
 
#2
20.06.2014, 17:55
Ich kenne die Bezeichnungen nur aus NRW, aber vielleicht sind diese ja identisch auch in Hessen?!

http://www.justiz.nrw.de/JM/landesjustiz.../index.php -> danach:

Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.

Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.

Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.

Die Reihenfolge der Klausuren ist gesetzlich nicht vorgegeben. Unterschiedliche Reihenfolgen in verschiedenen Monaten haben rein organisatorische Gründe und lassen keinen Rückschluss auf den Inhalt der Aufgaben zu.
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Gast
Unregistered
 
#3
24.06.2014, 15:15
(20.06.2014, 17:27)Saskia schrieb:  Kann mir jemand die Klausurbezeichnungen erklären?
ZI, ZII, ZIII, AW, ÖI, ÖII, SI, SII
Habe im Plan für die Klausuren (Hessen) festgestellt, dass die Reihenfolge unterschiedlich ist (erst ZI, dann ZIII, dann ZII...) also muss die Nummer ja was über die Inhalte/die erwartete Aufgabe aussagen, oder?
Kann jemand für mich Licht ins Dunkel bringen?

Z= Zivilrecht, ZIII ist grds. Zwangsvollstreckungsrecht, aber natürlich keine Garantie
AW= Arbeits-/Wirtschaftsrecht
S=Strafrecht
Ö= Öffentliches Recht.

Ich denke, wenn du im Ref bist und spätestens vor den Klausuren stehst, wirst du das alles genau erfahren.
Mach dich also nicht verrückt.

Im Übrigen verraten dir die Nummern der Klausuren eigentlich nichts über deren Inhalt, außer ganz grob das Gebiet.
In Hessen gibt's keine Festlegung, ob Anwaltsklausur, Urteil usw.
Ansonsten ständ das auch ich JAG, was ich dir empfehle, um einen ersten Überblick übers Ref zu bekommen
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