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  5. Bewährung als Beamter?
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Bewährung als Beamter?
Jarvis
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Jun 2024
#1
07.06.2024, 11:31
Hallo allerseits,

ich bin seit einem dreiviertel Beamter in einer Behörde in NRW. Die Arbeit macht mir Spaß, insbesondere weil ich auch mit unterschiedlichen Rechtsgebieten in Berührung komme. Mein Vorgesetzter ist zwar etwas anstrengend, weil er an bei an Ausarbeitungen ab und an etwas auszusetzen hat (meistens Formulierungen). Das betrifft  nicht nur mich, sondern auch die Kollegen. Insgesamt ist das Arbeitsklima aber gut. Ich bleibe auch gerne länger im Dienst, wenn noch etwas anfällt oder zu erledigen ist.

Soweit so gut. Mir sitzt aber immer diese Probezeit in Nacken und denke, ob es am Ende vielleicht doch nicht reicht. Bislang habe ich noch nichts Gegenteiliges erfahren. Dennoch mache ich mir einfach Gedanken.

Wie sind eure Beobachtungen? Kommen Entlassungen aus dem Beamtenverhältnis wegen Nichtbewährung, also wegen mangelnder Eignung, häufig vor? 

Viele Grüße und einen schönen Freitag
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Unbegruendet17
Junior Member
**
Beiträge: 26
Themen: 5
Registriert seit: Apr 2024
#2
07.06.2024, 11:38
Magst du vielleicht mal ganz kurz umreißen, was deine Tätigkeiten so sind, also was du in der Behörde so juristisch machst? Herzlichen Dank!
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Sky
Senior Member
****
Beiträge: 406
Themen: 11
Registriert seit: Nov 2018
#3
08.06.2024, 10:07
(07.06.2024, 11:31)Jarvis schrieb:  Hallo allerseits,

ich bin seit einem dreiviertel Beamter in einer Behörde in NRW. Die Arbeit macht mir Spaß, insbesondere weil ich auch mit unterschiedlichen Rechtsgebieten in Berührung komme. Mein Vorgesetzter ist zwar etwas anstrengend, weil er an bei an Ausarbeitungen ab und an etwas auszusetzen hat (meistens Formulierungen). Das betrifft  nicht nur mich, sondern auch die Kollegen. Insgesamt ist das Arbeitsklima aber gut. Ich bleibe auch gerne länger im Dienst, wenn noch etwas anfällt oder zu erledigen ist.

Soweit so gut. Mir sitzt aber immer diese Probezeit in Nacken und denke, ob es am Ende vielleicht doch nicht reicht. Bislang habe ich noch nichts Gegenteiliges erfahren. Dennoch mache ich mir einfach Gedanken.

Wie sind eure Beobachtungen? Kommen Entlassungen aus dem Beamtenverhältnis wegen Nichtbewährung, also wegen mangelnder Eignung, häufig vor? 

Viele Grüße und einen schönen Freitag

Diese Gedanken sind völlig normal und eine Lernkurve wird einem zugestanden.

Erst, wenn der Vorgesetzt um Gespräche bittet oder das Feedback - konstant! - schlecht ausfällt muss man sich in aller Regel erst Fragen.
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juraistschön
Member
***
Beiträge: 139
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#4
08.06.2024, 15:29
Dass die Probezeit nicht bestanden wird kommt meines Wissens so gut wie nie vor - in der Justiz und auch der Verwaltung. Die meisten, für die diese Gefahr ernsthaft bestehen würde, erhalten frühzeitig deutlichste Signale seitens der Vorgesetzten. Dann reißt man das Ruder entweder rum oder geht freiwillig.

Ich habe von einer (unfreiwillige) Entlassung während der Probezeit bei uns im Ressortbereich jedenfalls noch nie gehört. Außerdem bekommt man zumindest bei uns zwei Probezeitbeurteilungen, sodass eine Tendenz schon nach der ersten erkennbar wird und man reagieren kann.

Also ruhig Blut, eine gewisse Anspannung ist normal und auch gar nicht verkehrt.

P.S. Wenn das einzige "Problem" ist, dass dein Vorgesetzter an deinen Formulierungen "rumkrittelt", brauchst du dir m.E. keine allzu großen Sorgen machen, manche Leute brauchen das einfach als Selbstbestätigung :-)
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.06.2024, 15:38 von juraistschön.)
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1Ri
Member
***
Beiträge: 145
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2023
#5
08.06.2024, 19:08
(07.06.2024, 11:31)Jarvis schrieb:  Hallo allerseits,

ich bin seit einem dreiviertel Beamter in einer Behörde in NRW. Die Arbeit macht mir Spaß, insbesondere weil ich auch mit unterschiedlichen Rechtsgebieten in Berührung komme. Mein Vorgesetzter ist zwar etwas anstrengend, weil er an bei an Ausarbeitungen ab und an etwas auszusetzen hat (meistens Formulierungen). Das betrifft  nicht nur mich, sondern auch die Kollegen. Insgesamt ist das Arbeitsklima aber gut. Ich bleibe auch gerne länger im Dienst, wenn noch etwas anfällt oder zu erledigen ist.

Soweit so gut. Mir sitzt aber immer diese Probezeit in Nacken und denke, ob es am Ende vielleicht doch nicht reicht. Bislang habe ich noch nichts Gegenteiliges erfahren. Dennoch mache ich mir einfach Gedanken.

Wie sind eure Beobachtungen? Kommen Entlassungen aus dem Beamtenverhältnis wegen Nichtbewährung, also wegen mangelnder Eignung, häufig vor? 

Viele Grüße und einen schönen Freitag

Man hätte dir längst signalisiert, wenn es signifikante Probleme gebe. Davor musst du keine Angst haben.
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Besorgter Anwohner
Junior Member
**
Beiträge: 22
Themen: 0
Registriert seit: May 2024
#6
08.06.2024, 22:09
Nun ja, meist stimmt das, aber ganz so einfach ist es nicht. 

Es gibt durchaus Fälle, wo Leute nicht gewünscht werden, nicht immer nur aus fachlichen Gründen, es gibt sozial gestörte Vorgesetzte, dann ist mobbing nicht weit … alles schon erlebt.
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juraistschön
Member
***
Beiträge: 139
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#7
11.06.2024, 07:39
(08.06.2024, 22:09)Besorgter Anwohner schrieb:  Nun ja, meist stimmt das, aber ganz so einfach ist es nicht. 

Es gibt durchaus Fälle, wo Leute nicht gewünscht werden, nicht immer nur aus fachlichen Gründen, es gibt sozial gestörte Vorgesetzte, dann ist mobbing nicht weit … alles schon erlebt.

Das kommt bestimmt vor, nur dann als Vorgesetzter den steinigen Weg der Entlassung während der Probezeit zu wählen, halte ich für gewagt. Da wird eher versucht werden, die ungeliebte Person in eine andere Abteilung oder eine andere Behörde "wegzuloben" (Stichwort: Personalentwicklung).

Entlassungen dürften nur den ganz krassen Fällen vorbehalten bleiben, weil sowas auch schnell auf die Führungskraft zurückfallen kann.
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Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 392
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#8
11.06.2024, 09:17
(11.06.2024, 07:39)juraistschön schrieb:  
(08.06.2024, 22:09)Besorgter Anwohner schrieb:  Nun ja, meist stimmt das, aber ganz so einfach ist es nicht. 

Es gibt durchaus Fälle, wo Leute nicht gewünscht werden, nicht immer nur aus fachlichen Gründen, es gibt sozial gestörte Vorgesetzte, dann ist mobbing nicht weit … alles schon erlebt.

Das kommt bestimmt vor, nur dann als Vorgesetzter den steinigen Weg der Entlassung während der Probezeit zu wählen, halte ich für gewagt. Da wird eher versucht werden, die ungeliebte Person in eine andere Abteilung oder eine andere Behörde "wegzuloben" (Stichwort: Personalentwicklung).

Entlassungen dürften nur den ganz krassen Fällen vorbehalten bleiben, weil sowas auch schnell auf die Führungskraft zurückfallen kann.

So ist es. Eine Nichtbewährung aufgrund mangelnder fachlicher Eignung ist unglaublich schwierig zu begründen - zunächst stünde hier wegen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auch die Verlängerung der Probezeit, wenn eben bei Ablauf von den regulären drei Jahre eine abschließende Beurteilung nicht möglich ist. Möchte man jemanden nach drei Jahren aufgrund mangelnder fachlicher Eignung entlassen müsste man begründen, dass eine fachliche Eignung auch bis zum Ablauf der max. fünf Jahre Probezeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist. Das grenzt an Kaffeesatzleserei und das tut sich idR kein Vorgesetzter freiwillig an. 

Insgesamt ist die Entlassung eines Beamten auf Probe schon was anderes, als die Entlassung eines AN innerhalb der Probezeit. Es ist ein aufwändiges Verwaltungsverfahren, der Beamte muss vorher auf die mangelnde Leistung aufmerksam gemacht (-->angehört) werden, es müssen Fristen und ein "Handlungsprogramm" zur Besserung gegeben werden und dann müsste wie gesagt zunächst die Probezeit verlängert werden. Zudem wäre auch eine Versetzung in eine niedrigere Laufbahn verhältnismäßiger (vgl. § 5 VIII LVO NRW).

Zu guter Letzt: Du wirst in NRW auch nach zwölf Monaten beurteilt (§ 5 I LVO NRW), hier würden eventuelle Probleme zur Sprache kommen (müssen). Wenn in der Beurteilung aber steht "es ist zu erwarten, dass Herr/Frau ein vielseitig einsetzbarer Beamter ... wird" ist eine Entlassung aufgrund fachlicher Nichteinigung nahezu ausgeschlossen.

Was also nicht passiert ist, dass nach zwei Jahren und 360 Tagen plötzlich jemand kommt und sagt, dass es das jetzt leider war. 

Wenn man compact moderiert, kann das mit der persönlichen Eignung hingegen schnell vorbei sein ^^
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.06.2024, 09:22 von Homer S..)
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Sky
Senior Member
****
Beiträge: 406
Themen: 11
Registriert seit: Nov 2018
#9
11.06.2024, 15:25
(11.06.2024, 09:17)Homer S. schrieb:  
(11.06.2024, 07:39)juraistschön schrieb:  
(08.06.2024, 22:09)Besorgter Anwohner schrieb:  Nun ja, meist stimmt das, aber ganz so einfach ist es nicht. 

Es gibt durchaus Fälle, wo Leute nicht gewünscht werden, nicht immer nur aus fachlichen Gründen, es gibt sozial gestörte Vorgesetzte, dann ist mobbing nicht weit … alles schon erlebt.

Das kommt bestimmt vor, nur dann als Vorgesetzter den steinigen Weg der Entlassung während der Probezeit zu wählen, halte ich für gewagt. Da wird eher versucht werden, die ungeliebte Person in eine andere Abteilung oder eine andere Behörde "wegzuloben" (Stichwort: Personalentwicklung).

Entlassungen dürften nur den ganz krassen Fällen vorbehalten bleiben, weil sowas auch schnell auf die Führungskraft zurückfallen kann.

So ist es. Eine Nichtbewährung aufgrund mangelnder fachlicher Eignung ist unglaublich schwierig zu begründen - zunächst stünde hier wegen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auch die Verlängerung der Probezeit, wenn eben bei Ablauf von den regulären drei Jahre eine abschließende Beurteilung nicht möglich ist. Möchte man jemanden nach drei Jahren aufgrund mangelnder fachlicher Eignung entlassen müsste man begründen, dass eine fachliche Eignung auch bis zum Ablauf der max. fünf Jahre Probezeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist. Das grenzt an Kaffeesatzleserei und das tut sich idR kein Vorgesetzter freiwillig an. 

Insgesamt ist die Entlassung eines Beamten auf Probe schon was anderes, als die Entlassung eines AN innerhalb der Probezeit. Es ist ein aufwändiges Verwaltungsverfahren, der Beamte muss vorher auf die mangelnde Leistung aufmerksam gemacht (-->angehört) werden, es müssen Fristen und ein "Handlungsprogramm" zur Besserung gegeben werden und dann müsste wie gesagt zunächst die Probezeit verlängert werden. Zudem wäre auch eine Versetzung in eine niedrigere Laufbahn verhältnismäßiger (vgl. § 5 VIII LVO NRW).

Zu guter Letzt: Du wirst in NRW auch nach zwölf Monaten beurteilt (§ 5 I LVO NRW), hier würden eventuelle Probleme zur Sprache kommen (müssen). Wenn in der Beurteilung aber steht "es ist zu erwarten, dass Herr/Frau ein vielseitig einsetzbarer Beamter ... wird" ist eine Entlassung aufgrund fachlicher Nichteinigung nahezu ausgeschlossen.

Was also nicht passiert ist, dass nach zwei Jahren und 360 Tagen plötzlich jemand kommt und sagt, dass es das jetzt leider war. 

Wenn man compact moderiert, kann das mit der persönlichen Eignung hingegen schnell vorbei sein ^^

In dem Kontext kann man sich auch mal entsprechende Gerichtsentscheidungen ansehen, anhand derer die hohen Hürden richtungsweisen aufgezeigt werden.

Wer ein oder zwei Beurteilungen hat, anhand derer sich Eignung ergibt, der leistet gute Arbeit und der müsste schon anfangen willkürlich zu entscheiden und bewusst Blödsinn zu fabrizieren, damit sich hieran noch etwas ändert.
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