21.08.2019, 17:48
Hallo Forum,
mich würde mal interessieren, ob und inwieweit man innerhalb der Tätigkeit in einer Großkanzlei mit Reisetätigkeit rechnen muss, v. a. in den Bereichen
Gesellschaftsrecht/M&A und Finanzierung. Muss man hierbei mit einer regelmäßigen Reisetätigkeit rechnen oder ist man überwiegend im Büro am Standort anwesend? Sofern, wie umfangreich stellt sich diese Reisetätigkeit dar? Hauptsächlich innerhalb Deutschland? Europa? Oder muss man ggf. auch Reisen in die USA unternehmen? Wie stellt sich dies dar, wenn die Kanzlei dort jeweils selbst Büros unterhält?
Vielleicht kann mir jemand etwas aus seinem Erfahrungen berichten.
Danke!
mich würde mal interessieren, ob und inwieweit man innerhalb der Tätigkeit in einer Großkanzlei mit Reisetätigkeit rechnen muss, v. a. in den Bereichen
Gesellschaftsrecht/M&A und Finanzierung. Muss man hierbei mit einer regelmäßigen Reisetätigkeit rechnen oder ist man überwiegend im Büro am Standort anwesend? Sofern, wie umfangreich stellt sich diese Reisetätigkeit dar? Hauptsächlich innerhalb Deutschland? Europa? Oder muss man ggf. auch Reisen in die USA unternehmen? Wie stellt sich dies dar, wenn die Kanzlei dort jeweils selbst Büros unterhält?
Vielleicht kann mir jemand etwas aus seinem Erfahrungen berichten.
Danke!