16.04.2024, 18:41
Mich würde interessieren, was die (weiteren) Vorteile einer Beschäftigung als Syndikus ist. Ich weiß, man kann sich als Rechtsanwalt zulassen und somit in den Genuss des Versorgungswerkes kommen. Aber gibt es darüber hinaus noch weitere Vorteile, die für den Syndikus sprechen. Bsp. darf man neben seiner Arbeit noch private Mandate annehmen und bearbeiten oder ist das ausgeschlossen? Ist der Weg zurück in die Kanzlei leichter oder schwerer?
Danke für eure Inputs!
Danke für eure Inputs!
16.04.2024, 18:43
Coolere Signatur
17.04.2024, 12:56
Es ist extrem schwierig, hierauf eine Antwort zu geben, da das stark vom Unternehmen abhängig ist.
Was möglich ist:
-Arbeit in einem Rechtsgebiet nach eigener Präferenz bei weitgehender fachlicher Unabhängigkeit,
-geregelte und normale Arbeitszeiten,
-mehr Geld als im ÖD,
- gute Ausstattung,
-über den Tellerrand schauen aufgrund überfachlicher Zusammenarbeit;
-kein Kostendruck;
-Mitgliedschaft im Versorgungswerk, was sehr attraktiv ist, da du (wegen des Arbeitgeberzuschusses) Hohe Beiträge einzahlst und damit hohe Ansprüche erwirbst.
Aber wie schon gesagt, dass ist das Optimum. Kann je nach Unternehmen auch deutlich schlechter ausfallen.
Zur entgeltlichen Beratung und Vertretung außerhalb deines Arbeitsverhältnisses benötigst du eine gesonderte Anwaltszulassung und Erlaubnis des ArbG (Doppelzulassung).
Was möglich ist:
-Arbeit in einem Rechtsgebiet nach eigener Präferenz bei weitgehender fachlicher Unabhängigkeit,
-geregelte und normale Arbeitszeiten,
-mehr Geld als im ÖD,
- gute Ausstattung,
-über den Tellerrand schauen aufgrund überfachlicher Zusammenarbeit;
-kein Kostendruck;
-Mitgliedschaft im Versorgungswerk, was sehr attraktiv ist, da du (wegen des Arbeitgeberzuschusses) Hohe Beiträge einzahlst und damit hohe Ansprüche erwirbst.
Aber wie schon gesagt, dass ist das Optimum. Kann je nach Unternehmen auch deutlich schlechter ausfallen.
Zur entgeltlichen Beratung und Vertretung außerhalb deines Arbeitsverhältnisses benötigst du eine gesonderte Anwaltszulassung und Erlaubnis des ArbG (Doppelzulassung).
17.04.2024, 13:06
(17.04.2024, 12:56)HuberusVolljurist schrieb: Es ist extrem schwierig, hierauf eine Antwort zu geben, da das stark vom Unternehmen abhängig ist.
Was möglich ist:
-Arbeit in einem Rechtsgebiet nach eigener Präferenz bei weitgehender fachlicher Unabhängigkeit,
-geregelte und normale Arbeitszeiten,
-mehr Geld als im ÖD,
- gute Ausstattung,
-über den Tellerrand schauen aufgrund überfachlicher Zusammenarbeit;
-kein Kostendruck;
-Mitgliedschaft im Versorgungswerk, was sehr attraktiv ist, da du (wegen des Arbeitgeberzuschusses) Hohe Beiträge einzahlst und damit hohe Ansprüche erwirbst.
Aber wie schon gesagt, dass ist das Optimum. Kann je nach Unternehmen auch deutlich schlechter ausfallen.
Zur entgeltlichen Beratung und Vertretung außerhalb deines Arbeitsverhältnisses benötigst du eine gesonderte Anwaltszulassung und Erlaubnis des ArbG (Doppelzulassung).
Ich glaube, der TE meint den Unterschied zwischen Syndikusrechtsanwalt und Legal Counsel.
@TE: mit dem Titel "Syndikus-RA" darfst du nur für das Unternehmen auftreten. Willst du darüber hinaus eigene Mandate oder Mandate für andere übernehmen, brauchst du eine Doppelzulassung.
Der Vorteil ist daher im Wesentlichen das VW und die Unterschrift. Der Weg zurück ist auch ohne Doppelzulassung möglich. Du musst dann eben die Zulassung als RA beantragen. Eine Rolle würde es nur bei einer außerordentlichen Kündigung spielen, denn dann müsstest du innerhalb kürzester Zeit zusehen, dass du deine Haftpflicht, Fachanwaltstitel (soweit vorhanden) und Zulassung selbst beantragst.
Ich habe eine Doppelzulassung, weil ich mir vorbehalten wollte, gelegentlich eigene Mandate anzunehmen. Außerdem ist mir wohler dabei, wenn meine Zulassung und mein FA-Titel nicht an dem Arbeitsverhältnis zu meinem Arbeitgeber hängt, sondern ich selbst die Zügel in der Hand behalte.
Den Syndikus benötige ich für meine Tätigkeit nicht unbedingt. Mein Arbeitgeber hat es mir trotzdem ermöglicht und die nötigen Papiere dafür unterschrieben. So kann ich weiterhin ins VW einzahlen.
18.04.2024, 12:57
Vielen Dank für die Antworten, die mir schon weiterhelfen. Ist die Doppelzulassung eig. mit (großen) Kosten verbunden?
18.04.2024, 13:34
(nö)
06.06.2024, 22:59
Ich habe die Doppelzulassung. Kammer zahlt mein AG. Ich mache ab und zu lukrative Mandate eben nebenher. Verdiene (sehr) gut und liebe meine Arbeitsumgebung (Tech).