• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. GPA - V2 Februar 2024
Antworten

 
GPA - V2 Februar 2024
ZEITNOT
Junior Member
**
Beiträge: 19
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2024
#1
03.04.2024, 07:31
Moin! Kleine Sorge aus V2 aus dem GPA Nord aus dem Februar 2024. Kann mir da jemand sagen, ob wir da in der Hauptsache für den 80 V Antrag einen Widerspruch oder direkt Anfechtungsklage hatten? :-(

Habe nämlich als weiteren praktischen Teil Widerspruch erhoben, weiß aber nicht mehr, was im Bearbeitervermerk zu 68 VwGO stand ..
Suchen
Zitieren
Nordlicht43
Junior Member
**
Beiträge: 13
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2024
#2
11.04.2024, 15:37
Hey, im Bearbeitervermerk stand, dass von § 68 VwGO kein Gebrauch gemacht wird, also ein Widerspruchsverfahren nicht durchgeführt wird. Musste den Satz auch drei Mal lesen mit der Verneinung Upside_down
Suchen
Zitieren
ZEITNOT
Junior Member
**
Beiträge: 19
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2024
#3
11.04.2024, 16:59
(11.04.2024, 15:37)Nordlicht43 schrieb:  Hey, im Bearbeitervermerk stand, dass von § 68 VwGO kein Gebrauch gemacht wird, also ein Widerspruchsverfahren nicht durchgeführt wird. Musste den Satz auch drei Mal lesen mit der Verneinung Upside_down

Also ich habe das in Erinnerung, dass da stand, dass Bremen von 68 I 2 keinen Gebrauch gemacht hat. Die Formulierung, dass von 68 VwGO keinen Gebrauch gemacht wird, macht irgendwie auch keinen Sinn. Das bedeutet, dass eins durchzuführen wäre ..

Es stand nämlich in V1 genau anders und explizit, dass ein Vorverfahren nicht erforderlich ist.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.04.2024, 17:16 von ZEITNOT.)
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus