16.03.2024, 14:59
Hallo ihr Lieben,
ich muss mich entscheiden, ob ich die zwei Jahre Ref im Versorgungswerk Hessen nachversichern lasse.
In der Satzung https://www.vw-ra-hessen.de/media/pdf/Satzung.pdf verstehe ich § 17 Abs. 5 nicht. Ist dort nur blumig ausgedrückt, das die zwei Jahre Ref verpuffen, wenn dadurch mein Quotient nach Abs. 4 sich verringern würde (was er tut)? Ich lese Abs. 5 so, dass dann die Jahre, die ich auch ohne Ref hätte nach dem höheren Quotienten berechnet werden. Sprich dass die 2 Jahre Ref trotzdem mit niedrigem Quotienten berechnet werden, dafür aber alle anderen Jahre (die ich auch ohne Nachversicherung bekäme) mit dem normalen Quotienten berechnet werden.
Ich habe 60 Monate in der Deutschen Rentenversicherung, wenn ich das Ref reinnehme (ggf auch ohne das). Dann müsste ich doch jetzt gegenrechnen, wieviel ich für die 2 Jahre aus der DRV bekomme und wieviel ich 2 Jahre im Versorgungswerk Hessen mit dem niedrigen Quotienten bekomme, oder irre ich mich?
Zusatzfrage: Ich komme ursprünglich aus NRW. Wenn ich nun in 10 Jahren nach NRW ziehe und in das dortige Versorgungswerk wechsele (man kann alles mitnehmen, das Abkommen besteht) dann würde doch aber wieder die NRW Regelung gelten aus § 19 Abs. 5
https://www.vsw-ra-nw.de/wp-content/uplo...815-v2.pdf, dass die zwei Jahre dann verpuffen, oder? Hilfe zu dem Thema wäre fantastisch :)
ich muss mich entscheiden, ob ich die zwei Jahre Ref im Versorgungswerk Hessen nachversichern lasse.
In der Satzung https://www.vw-ra-hessen.de/media/pdf/Satzung.pdf verstehe ich § 17 Abs. 5 nicht. Ist dort nur blumig ausgedrückt, das die zwei Jahre Ref verpuffen, wenn dadurch mein Quotient nach Abs. 4 sich verringern würde (was er tut)? Ich lese Abs. 5 so, dass dann die Jahre, die ich auch ohne Ref hätte nach dem höheren Quotienten berechnet werden. Sprich dass die 2 Jahre Ref trotzdem mit niedrigem Quotienten berechnet werden, dafür aber alle anderen Jahre (die ich auch ohne Nachversicherung bekäme) mit dem normalen Quotienten berechnet werden.
Ich habe 60 Monate in der Deutschen Rentenversicherung, wenn ich das Ref reinnehme (ggf auch ohne das). Dann müsste ich doch jetzt gegenrechnen, wieviel ich für die 2 Jahre aus der DRV bekomme und wieviel ich 2 Jahre im Versorgungswerk Hessen mit dem niedrigen Quotienten bekomme, oder irre ich mich?
Zusatzfrage: Ich komme ursprünglich aus NRW. Wenn ich nun in 10 Jahren nach NRW ziehe und in das dortige Versorgungswerk wechsele (man kann alles mitnehmen, das Abkommen besteht) dann würde doch aber wieder die NRW Regelung gelten aus § 19 Abs. 5
https://www.vsw-ra-nw.de/wp-content/uplo...815-v2.pdf, dass die zwei Jahre dann verpuffen, oder? Hilfe zu dem Thema wäre fantastisch :)
08.01.2025, 13:11
Bist du zwischenzeitlich schlauer geworden?
08.01.2025, 15:17
(08.01.2025, 13:11)bona fides schrieb: Bist du zwischenzeitlich schlauer geworden?
Aktuell bekommt man in der DRV 1,0 Rentenpunkte, wenn man ein Gehalt von 50.493 Euro verdient. Wie hoch ist momentan die Unterhaltbeihilfe aus dem Referendariat? Nehmen wir mal an 17.000 Euro pro Jahr, sind das ca. 0,33 Rentenpunkte, die du für jedes der zwei Jahre Ref gesammelt hast.
Ein Rentenpunkt ist derzeit 39,32 Euro wert. Macht für die zwei Jahre einen Rentenwert von rund 26,50 Euro, den du erwirtschaftet hast (39,32 x 0,336 x 2).
Die Rente im Versorgungswerk ist etwas höher. Wie viel höher prozentual bei den 2 Jahren und dem geringen Gehalt, kann ich dir nicht sagen. Vermutlich liegt der Unterschied im unteren bis mittleren einstelligen Bereich, also bis vielleicht 5 Euro.
Bevor ich weitere 10 Stunden intensive Recherche und mehrere Telefonate aufwende, würde ich persönlich mir bei der Aussage "sinkender Quotient" die weitere Arbeit ersparen und das Geld ohne zu zucken in die DRV stecken.