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  5. Prüfung sofortige Beschwerde
Antworten

 
Prüfung sofortige Beschwerde
LSAREF
Junior Member
**
Beiträge: 9
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2022
#1
08.03.2024, 00:36
Hey Leute,

ich steh gerade aufm Schlauch und finde durch googeln nichts brauchbares.

Wie schreibt man den "Tatbestand" also I. im Rahmen einer sofortigen Beschwerde nach § 567 ZPO?
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GPAKandidat2023
Junior Member
**
Beiträge: 46
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2023
#2
08.03.2024, 02:46
(08.03.2024, 00:36)LSAREF schrieb:  Hey Leute,

ich steh gerade aufm Schlauch und finde durch googeln nichts brauchbares.

Wie schreibt man den "Tatbestand" also I. im Rahmen einer sofortigen Beschwerde nach § 567 ZPO?

Ganz normal wie in einem Berufungsurteil würde ich sagen. 
Schlaglicht und Unstreitiges wie üblich, 
Vortrag und ursprünglicher Antrag im Perfekt ("hat behauptet", "hat beantragt"), 
Prozessgeschichte ("das Amtsgericht hat ... "), 
"Hiergegen wendet sich der Beschwerdeführer mit seiner Beschwerde vom ..., eingegangen am ...", 
ggf. seine Begründung in indirekter Rede und weitere Behauptungen im Präsens, 
Anträge im Präsens, 
ggf. Vorbringen des Beschwerdegegners im Präsens, 
ggf. Prozessgeschichte. 

Kann Dir jetzt nicht garantieren, dass das exakt so zutrifft, aber pi mal Daumen müsste es so sein.
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.972
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#3
08.03.2024, 14:31
(08.03.2024, 02:46)GPAKandidat2023 schrieb:  
(08.03.2024, 00:36)LSAREF schrieb:  Hey Leute,

ich steh gerade aufm Schlauch und finde durch googeln nichts brauchbares.

Wie schreibt man den "Tatbestand" also I. im Rahmen einer sofortigen Beschwerde nach § 567 ZPO?

Ganz normal wie in einem Berufungsurteil würde ich sagen. 
Schlaglicht und Unstreitiges wie üblich, 
Vortrag und ursprünglicher Antrag im Perfekt ("hat behauptet", "hat beantragt"), 
Prozessgeschichte ("das Amtsgericht hat ... "), 
"Hiergegen wendet sich der Beschwerdeführer mit seiner Beschwerde vom ..., eingegangen am ...", 
ggf. seine Begründung in indirekter Rede und weitere Behauptungen im Präsens, 
Anträge im Präsens, 
ggf. Vorbringen des Beschwerdegegners im Präsens, 
ggf. Prozessgeschichte. 

Kann Dir jetzt nicht garantieren, dass das exakt so zutrifft, aber pi mal Daumen müsste es so sein.

Passt. In der Prozessgeschichte (Perfekt), dass und warum das Amtsgericht nicht abgeholfen hat.
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LSAREF
Junior Member
**
Beiträge: 9
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2022
#4
09.03.2024, 15:35
Danke Euch!
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