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Bewerbung als Richter mit 7,65 Punkten?
Gast
Unregistered
 
#11
09.07.2019, 14:25
(09.07.2019, 13:04)NRWApril schrieb:  Meine Güte, manche von euch übertreiben aber auch. Vielleicht wollte er einfach nur aufmunterne Worte hören oder Erfahrungen, dass es auch mit den "schlechteren" Noten klappen kann wenn diese "besonderen Fähigkeiten" (oder so heißt es in NRW bei 7.5 Punkten?) vorliegen. Keift euch doch nicht direkt wegen jeder Kleinigkeit an. Ich weiß, dank der Anonymität des Internets ist das einfach eine große Fresse zu haben. Trotz alledem brauchen Juristen auch Fähigkeiten für den zwischenmenschlichen Bereich.. macht euch mal Gedanken drüber.


1. 7,76 Punkte 
2. trotzdem muss man nicht den dritten thread zu einem Thema aufmachen
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HH_Gast
Unregistered
 
#12
10.07.2019, 11:09
(09.07.2019, 13:04)NRWApril schrieb:  Meine Güte, manche von euch übertreiben aber auch. Vielleicht wollte er einfach nur aufmunterne Worte hören oder Erfahrungen, dass es auch mit den "schlechteren" Noten klappen kann wenn diese "besonderen Fähigkeiten" (oder so heißt es in NRW bei 7.5 Punkten?) vorliegen. Keift euch doch nicht direkt wegen jeder Kleinigkeit an. Ich weiß, dank der Anonymität des Internets ist das einfach eine große Fresse zu haben. Trotz alledem brauchen Juristen auch Fähigkeiten für den zwischenmenschlichen Bereich.. macht euch mal Gedanken drüber.

Wie recht du hast. Empathie und ein Sinn für’s Zwischenmenschliche fehlt hier leider einigen, wenn man das hier so liest. Ich frage mich da oftmals, wo das noch hinführen soll. Solche Leute sind aus meiner Sicht noch viel weniger für die Justiz  geeignet. Da kann man sich nur für manch einen Kollegen und seine Einstellung schämen.
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ms1204
Unregistered
 
#13
28.07.2019, 09:37
Wenn du in NRW bleiben möchtest, kannst du statt zur ordentlichen Gerichtsbarkeit auch zum Sozialgericht. Da sind die Voraussetzungen niedriger: 

Der Präsident des
Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen
Zweigertstraße 54
45130 Essen


Die Bewerbung kann schon vor der zweiten juristischen Staatsprüfung, frühestens jedoch nach Beendigung des juristischen Vorbereitungsdienstes eingereicht werden. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen mindestens über ein juristisches Staatsexamen mit der Note "vollbefriedigend" (9,0 Punkte oder mehr) verfügen. Die Summe der Punktzahl des ersten und der doppelten Punktzahl des zweiten Staatsexamens sollte mindestens 25,5 Punkte betragen. Bei Bewerberinnen/ Bewerbern, die sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen, kann auf das Erfordernis eines vollbefriedigenden Staatsexamens verzichtet und die Mindestpunktzahl auf bis zu 23,25 Punkte abgesenkt werden. 
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Gast
Unregistered
 
#14
28.07.2019, 12:18
Was sind denn "besondere persönliche Eigenschaften"? Promotion? LLM? Fremdsprachenkenntnisse? Auslandsaufenthalte? Schwerbehinderung? Und die Berechnung 1. Stex + 2x2. Stex ist mir so auch noch nicht untergekommen.
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ms1204
Unregistered
 
#15
28.07.2019, 14:31
(28.07.2019, 12:18)Gast schrieb:  Was sind denn "besondere persönliche Eigenschaften"? Promotion? LLM? Fremdsprachenkenntnisse? Auslandsaufenthalte? Schwerbehinderung? Und die Berechnung 1. Stex + 2x2. Stex ist mir so auch noch nicht untergekommen.


http://www.lsg.nrw.de/behoerde/Richterin.../index.php 

Mehr als da steht weiß ich auch nicht
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Gast_B
Unregistered
 
#16
28.07.2019, 17:39
(28.07.2019, 12:18)Gast schrieb:  Was sind denn "besondere persönliche Eigenschaften"? Promotion? LLM? Fremdsprachenkenntnisse? Auslandsaufenthalte? Schwerbehinderung? Und die Berechnung 1. Stex + 2x2. Stex ist mir so auch noch nicht untergekommen.


Viele Bundesländer, die beide Examina berücksichtigen, erstellen eine Rangliste der Bewerber. Es ist dort nicht unüblich das zweite Staatsexamen doppelt zu gewichten, da dieses als praxisrelevanter bewertet wird...
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