06.09.2023, 06:03
Hallo.
Weiß jemand, was passiert, wenn man durch eine Station durchfällt? Muss man mit einer Entlassung rechnen?
LG
Weiß jemand, was passiert, wenn man durch eine Station durchfällt? Muss man mit einer Entlassung rechnen?
LG
06.09.2023, 06:27
Prinzipiell dürfte das in Betracht kommen, aber erst wenn es sich wiederholt und sich dementsprechend abzeichnet, dass keine Fortschritte erzielt werden. In Bayern ist das beispielhaft als wichtiger Grund für die Entlassung geregelt, allerdings müssen eben mindestens zwei Ausbildungabschnitte "nicht ausreichend" sein - und: es handelt sich um eine Ermessensvorschrift (§ 55 Abs. 2 S. 1 u. S. 2 Nr. 2 JAPO). Bei nachvollziehbarer Erklärung, woran es lag (Bsp.: Schicksalsschläge) und warum es künftig eben doch besser wird, dürfte die Entlassung ermessensfehlerhaft sein.
Ggf. mal in der eigenen Prüfungsordnung bei den Entlassungsgründen schauen, ob dort etwas Vergleichbares geregelt ist. Jedenfalls die Entlassung aus wichtigem Grund dürfte es aber überall geben und selbst wenn eine vergleichbare Regelung wie in Bayern zur Entlassung bei nachhaltigem Leistungsdefizit fehlt, dürfte in der Sache letztlich Ähnliches gelten.
Ggf. mal in der eigenen Prüfungsordnung bei den Entlassungsgründen schauen, ob dort etwas Vergleichbares geregelt ist. Jedenfalls die Entlassung aus wichtigem Grund dürfte es aber überall geben und selbst wenn eine vergleichbare Regelung wie in Bayern zur Entlassung bei nachhaltigem Leistungsdefizit fehlt, dürfte in der Sache letztlich Ähnliches gelten.
06.09.2023, 08:51
kann mich dem Vogt nur anschließen. Aber über das Thema würde ich mir nicht zu viel den Kopf machen. Bei mir im Ref gab es durchaus Wackelkandidaten für das Examen, aber alle sind gut durch die Stationen gekommen. Da sind die Ausbilder nach meiner Erfahrung sehr menschlich
07.09.2023, 08:55
Sollte man sowas nicht besser bei der eigenen Referendarsabteilung nachfragen, um eine vernünftige Antwort und keine Erfahrungsberichte oder ähnliches zu erhalten?