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Konfliktcheck Rechtsanwalt
fiatlex
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 2
Registriert seit: Aug 2023
#1
26.08.2023, 10:03
Guten Morgen,

ich fange in einer Woche in einer GK zu arbeiten an und muss am Montag einen Konfliktcheck inkl. vollständiger Mandatsliste abgeben. Davor habe ich nach dem Zweiten noch eine Weile als WissMit in einer anderen GK gearbeitet, bei der ich in ein paar Mandate eingebunden war.

Dummerweise weiß ich überhaupt nicht mehr (bzw. wusste noch nie), wie die jeweiligen Mandanten hießen, für die ich bei der alten GK tätig war. Das Team bei der alten GK kann ich auch nicht mehr wirklich fragen, da sich das Team mittlerweile in alle Winde zerstreut hat.

Irgendeine Idee, wie ich vorgehen soll?

Schönen Tag euch!
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Patenter Gast
Senior Member
****
Beiträge: 652
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#2
27.08.2023, 14:24
Ehrliche Antwort und einfach das angeben, woran du dich erinnern kannst. Daneben kannst du doch schreiben, dass du diverse kleine Aufträge gemacht hast, bei denen du den Mandanten aber nie kanntest.
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KWesk
Junior Member
**
Beiträge: 24
Themen: 2
Registriert seit: Mar 2022
#3
29.08.2023, 08:35
Pass vor allem auf, ob du die Mandate überhaupt offenlegen darfst. Typischerweise ja gerade nicht, weil du mit deinen alten Arbeitgebern eine Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen hast.
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Patenter Gast
Senior Member
****
Beiträge: 652
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#4
29.08.2023, 10:16
(29.08.2023, 08:35)KWesk schrieb:  Pass vor allem auf, ob du die Mandate überhaupt offenlegen darfst. Typischerweise ja gerade nicht, weil du mit deinen alten Arbeitgebern eine Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen hast.

Da sehe ich kein Problem. Denn ein Conflict Check musst du als Anwalt machen, um nicht in standesrechtliche Probleme zu kommen. Daher musst du deine Mandanten offenbaren. Ansonsten kommst du in einen unauflösbaren Widerspruch; einerseits dürftest du deinen Mandanten nicht offenbaren, andererseits kommst du in einen verbotenen Interessenkonflikt, wenn deine neue Kanzlei die Gegenseite vertritt.
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Bre
Member
***
Beiträge: 183
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#5
03.09.2023, 07:50
Kommt zwar auf die GK an, aber wenn der Conflict Check nach deutschem Recht abläuft, dürfte ein WisMit-Tätigkeit mW ohnehin unschädlich sein, da § 43a IV, V BRAO nur RAe und Referendare erfasst. Bei letzteren wird dem Wortlaut der Norm nach auch die neue Kanzlei nicht infiziert, sondern nur der ehemalige Referendar und jetzige Anwalt ist conflicted.
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Nrw445!
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2024
#6
09.06.2024, 23:38
Eine Frage zu dem Thema: Ich bin derzeit Associate in einer Großkanzlei und habe Gespräche mit einer anderen Großkanzlei zwecks Wechsel geführt. Ich habe jetzt eine unverbindliche Zusage bekommen und wurde gebeten, eine Mandantenliste auszufüllen anhand derer ein Conflict Check durchgeführt wird. Sofern diese positiv ausfällt, würde man mir ein Angebot machen. 
Ist das von der Reihenfolge mit der Mandantenliste üblich oder ungewöhnlich? Hat jemand Erfahrungen?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.06.2024, 23:39 von Nrw445!.)
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