09.07.2023, 22:22
Hallo ihr Lieben,
mein Referendariat rück immer näher (April 2024) und ich bin schon echt gespannt wie es wird.
Da man immer wieder hört, dass die Unterschiede bei den jeweiligen Ausbildern teilweise sehr ausgeprägt sind, wollte ich fragen, ob man sich im Vorfeld, ein gewisses Engagement vorausgesetzt, mit einzelnen Ausbildern in Verbindung setzten kann, um dann an den richtigen Stellen zu landen.
Ein Bekannter, der jedoch in einem anderen Bundesland sein Ref macht (ich möchte nach BaWü), sagte mir, dass häufig Listen existieren würden, wo Ausbilder "sich anbieten" würden. Wisst ihr da eventuell etwas konkretes?
Liebe Grüße
mein Referendariat rück immer näher (April 2024) und ich bin schon echt gespannt wie es wird.
Da man immer wieder hört, dass die Unterschiede bei den jeweiligen Ausbildern teilweise sehr ausgeprägt sind, wollte ich fragen, ob man sich im Vorfeld, ein gewisses Engagement vorausgesetzt, mit einzelnen Ausbildern in Verbindung setzten kann, um dann an den richtigen Stellen zu landen.
Ein Bekannter, der jedoch in einem anderen Bundesland sein Ref macht (ich möchte nach BaWü), sagte mir, dass häufig Listen existieren würden, wo Ausbilder "sich anbieten" würden. Wisst ihr da eventuell etwas konkretes?
Liebe Grüße
09.07.2023, 22:58
In BW erfolgt die Zuteilung in der Zivil- und Strafstation zentral. Entsprechende Listen gibt es daher nicht. Man kann im Rahmen der Zuteilung Präferenzen angeben: Zum Beispiel in der Zivilstation angeben, ob Landgericht oder Amtsgericht und welches Amtsgericht. Ich habe von Referendaren gehört, die dort auch einen speziellen Ausbilder/Ausbilderin angegeben haben. Diesem Wunsch wurde aber in keinem Fall entsprochen. In der Regel erklärt sich in BW der Ausbilder mehrere Monate vor dem Beginn der Station bereit einen Referendar zu übernehmen und bekommt dann einige Wochen vor Beginn der Station den Namen mitgeteilt. Da die Zuteilung zentral erfolgt, werden Wünsche bzgl. speziellen Ausbildern auch fast niemals beachtet.
10.07.2023, 16:32
(09.07.2023, 22:58)User321 schrieb: In BW erfolgt die Zuteilung in der Zivil- und Strafstation zentral. Entsprechende Listen gibt es daher nicht. Man kann im Rahmen der Zuteilung Präferenzen angeben: Zum Beispiel in der Zivilstation angeben, ob Landgericht oder Amtsgericht und welches Amtsgericht. Ich habe von Referendaren gehört, die dort auch einen speziellen Ausbilder/Ausbilderin angegeben haben. Diesem Wunsch wurde aber in keinem Fall entsprochen. In der Regel erklärt sich in BW der Ausbilder mehrere Monate vor dem Beginn der Station bereit einen Referendar zu übernehmen und bekommt dann einige Wochen vor Beginn der Station den Namen mitgeteilt. Da die Zuteilung zentral erfolgt, werden Wünsche bzgl. speziellen Ausbildern auch fast niemals beachtet.
"Zentral" ist relativ - natürlich nicht durch das OLG oder gar JuM. Es kommt halt wie immer drauf an - andere Ausbildungsleiter/innen gehen auf Wünsche durchaus ein. Nur können natürlich nicht alle zu einem, alle Wünsche sind also meist nicht erfüllbar. Einfach versuchen, wenn Du jemanden kennst oder Positives gehört hast!
10.07.2023, 16:45
(09.07.2023, 22:58)User321 schrieb: In BW erfolgt die Zuteilung in der Zivil- und Strafstation zentral. Entsprechende Listen gibt es daher nicht. Man kann im Rahmen der Zuteilung Präferenzen angeben: Zum Beispiel in der Zivilstation angeben, ob Landgericht oder Amtsgericht und welches Amtsgericht. Ich habe von Referendaren gehört, die dort auch einen speziellen Ausbilder/Ausbilderin angegeben haben. Diesem Wunsch wurde aber in keinem Fall entsprochen. In der Regel erklärt sich in BW der Ausbilder mehrere Monate vor dem Beginn der Station bereit einen Referendar zu übernehmen und bekommt dann einige Wochen vor Beginn der Station den Namen mitgeteilt. Da die Zuteilung zentral erfolgt, werden Wünsche bzgl. speziellen Ausbildern auch fast niemals beachtet.
Also wir konnten zumindest für die Zivilstation auch bestimmte Ausbilder wählen. Wir haben meine ich sogar sowas wie Erfahrungsberichte zu den einzelnen Ausbildern von vergangenen Referendaren bekommen. Ist allerdings auch schon wieder 4 Jahre her.
Man konnte dann 3 Wünsche angeben. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass, wer mehr als einen Wunsch angegeben hat, eher keinen der Wünsche erfüllt bekommen hat. Wer nur einen angegeben hatte, hatte gute Chancen, den erfüllt zu bekommen.
Es hieß auch, wer in der Zivilstation seinen Wunsch nicht bekäme, würde dafür in der Strafstation bevorzugt. Hat zumindest in meinem Fall nicht gestimmt.