26.06.2023, 13:40
Hallo zusammen,
ich habe aktuell einen Fall, bei dem der Kläger in eine Neubauwohnung zieht und bisher alle Verträge (Internet, Telefon, Handy) bei der Telekom hatte.
Nun ist laut Aussage des Bauherrn/Vermieters kein Telekom-Anschluss, sondern nur ein Vodafone-Anschluss und künftig ein Glasfaseranschluss Netcom vorhanden.
Aber darf der Vermieter überhaupt vorschreiben, dass der Kläger jetzt eben die Verträge (zumindest Internet und Telefon) bei Vodafone machen muss? Im Sinne der Vertragsfreiheit/Privatautonomie kann es doch eigentlich nicht sein, dass er dem Kläger seinen Internetanbieter vorschreiben darf oder?
Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.
ich habe aktuell einen Fall, bei dem der Kläger in eine Neubauwohnung zieht und bisher alle Verträge (Internet, Telefon, Handy) bei der Telekom hatte.
Nun ist laut Aussage des Bauherrn/Vermieters kein Telekom-Anschluss, sondern nur ein Vodafone-Anschluss und künftig ein Glasfaseranschluss Netcom vorhanden.
Aber darf der Vermieter überhaupt vorschreiben, dass der Kläger jetzt eben die Verträge (zumindest Internet und Telefon) bei Vodafone machen muss? Im Sinne der Vertragsfreiheit/Privatautonomie kann es doch eigentlich nicht sein, dass er dem Kläger seinen Internetanbieter vorschreiben darf oder?
Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.
26.06.2023, 14:10
(26.06.2023, 13:40)LE221B schrieb: Hallo zusammen,
ich habe aktuell einen Fall, bei dem der Kläger in eine Neubauwohnung zieht und bisher alle Verträge (Internet, Telefon, Handy) bei der Telekom hatte.
Nun ist laut Aussage des Bauherrn/Vermieters kein Telekom-Anschluss, sondern nur ein Vodafone-Anschluss und künftig ein Glasfaseranschluss Netcom vorhanden.
Aber darf der Vermieter überhaupt vorschreiben, dass der Kläger jetzt eben die Verträge (zumindest Internet und Telefon) bei Vodafone machen muss? Im Sinne der Vertragsfreiheit/Privatautonomie kann es doch eigentlich nicht sein, dass er dem Kläger seinen Internetanbieter vorschreiben darf oder?
Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.
Also kurz vorweg: wenn jemand umzieht, läuft der alte Festnetzvertrag (gilt nicht bei Mobilfunk) normal weiter, sofern die Vertragslaufzeit noch nicht beendet ist. Es besteht hier auch nur ein Sonderkündigungsrecht des Umziehenden, wenn der Anschluss in der neuen Wohnung / Haus nicht verfügbar ist.
Der Vermieter kann natürlich nicht vorschreiben welche Verträge der Mieter abschließt. Er muss ja nichtmal zwingend einen Vertrag abschließen, wenn er zB nur Mobilfunk nutzt. Allerdings sind die Möglichkeiten, welche Verträge für Festnetz abgeschlossen werden können durch die dort verlegten Leitungen limitiert. Wenn eben nur Vodafone verlegt ist, kann man nur bei Vodafone, bzw einem Anbieter der dieses Netz nutzt, einen Vertrag abschließen.
26.06.2023, 15:38
(26.06.2023, 13:40)LE221B schrieb: Hallo zusammen,
ich habe aktuell einen Fall, bei dem der Kläger in eine Neubauwohnung zieht und bisher alle Verträge (Internet, Telefon, Handy) bei der Telekom hatte.
Nun ist laut Aussage des Bauherrn/Vermieters kein Telekom-Anschluss, sondern nur ein Vodafone-Anschluss und künftig ein Glasfaseranschluss Netcom vorhanden.
Aber darf der Vermieter überhaupt vorschreiben, dass der Kläger jetzt eben die Verträge (zumindest Internet und Telefon) bei Vodafone machen muss? Im Sinne der Vertragsfreiheit/Privatautonomie kann es doch eigentlich nicht sein, dass er dem Kläger seinen Internetanbieter vorschreiben darf oder?
Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.
Glaube die Frage ist nicht, ob er dem Mieter einen bestimmten Vertrag vorschreiben darf, sondern ob der Mieter gegen den Vermieter einen Anspruch hat, weitere Leitungen zu verlegen (sofern ich das technisch richtig verstanden habe).
Dies dürfte bereits mangels AGL nicht der Fall sein?
Würde zuvor noch diskutieren, ob die fehlende Leitung einen Mangel darstellt, also ob die fehlende Leitung dazu führt, dass die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben ist.
(+), wenn dem Mieter jegliche auf dem Markt verfügbaren Leitungen zur Verfügung stehen müssen. Dies würde ich im Ergebnis ablehnen.
Und selbst wenn man dies bejaht, müsste man die Rechtsfolgen von grob fahrlässiger Unkenntnis diskutieren.
So wäre ich vorgegangen. Könnte falsch sein xD
27.06.2023, 15:41
Wie schon gesagt wurde, können nur die Leitungen genutzt werden, die schon da sind. Das ist bei uns in der Großstadt und Umland z.B. ein lokal bekannter Glasfaseranbieter. Deswegen beschwert sich in der Regel keiner, da günstig und Top-Leistung.
In meiner Ref-Wohnung hatte ich keine Anschlüsse. Das Haus ingesamt hatte aber im Keller einen Kabelanschluss. Damals gab es noch Fernsehen über analog Antenne und ich hatte seinerzeit recherchiert, dass damit für den Fernsehempfang kein Mangel vorliegt. Heute würde man das sicherlich anders entscheiden.
Meine Vermieterin hatte mir verboten, einen Kabelanschluss von der Wohnung in den Keller legen zu lassen. Der Monteur kam jedoch trotzdem vorbei und beruhigte mich. Er zog ein Kabel durch den Luftschacht und keiner hat es je bemerkt. Gekostet hat mich der Anschluss nichts.
Auch das wird aber davon abhängen, welche Leitungen verbaut sind.
Wir bauen derzeit und wir dürfen nur Leitungen der Stadtwerke und des oben schon erwähnten Glasfaseranbieters verlegen. Kostenpunkt zudem mehrere tausend Euro und verlegt wurden die Leitungen im zeitlichen Zusammenhang als die Bodenplatte gegossen wurde. Man kommt da nämlich nicht einfach so wieder ran, weil die baurechtlich oder aus technischen Gründen
an einer bestimmten Stelle sein müssen.
Aus meiner Sicht daher kein Mangel und kein Anspruch, Leitungen auf Kosten des Vermieters verlegen zu lassen. Ein Duldungsanspruch scheitert mE aus den gleichen Gründen.
In meiner Ref-Wohnung hatte ich keine Anschlüsse. Das Haus ingesamt hatte aber im Keller einen Kabelanschluss. Damals gab es noch Fernsehen über analog Antenne und ich hatte seinerzeit recherchiert, dass damit für den Fernsehempfang kein Mangel vorliegt. Heute würde man das sicherlich anders entscheiden.
Meine Vermieterin hatte mir verboten, einen Kabelanschluss von der Wohnung in den Keller legen zu lassen. Der Monteur kam jedoch trotzdem vorbei und beruhigte mich. Er zog ein Kabel durch den Luftschacht und keiner hat es je bemerkt. Gekostet hat mich der Anschluss nichts.
Auch das wird aber davon abhängen, welche Leitungen verbaut sind.
Wir bauen derzeit und wir dürfen nur Leitungen der Stadtwerke und des oben schon erwähnten Glasfaseranbieters verlegen. Kostenpunkt zudem mehrere tausend Euro und verlegt wurden die Leitungen im zeitlichen Zusammenhang als die Bodenplatte gegossen wurde. Man kommt da nämlich nicht einfach so wieder ran, weil die baurechtlich oder aus technischen Gründen
an einer bestimmten Stelle sein müssen.
Aus meiner Sicht daher kein Mangel und kein Anspruch, Leitungen auf Kosten des Vermieters verlegen zu lassen. Ein Duldungsanspruch scheitert mE aus den gleichen Gründen.
28.06.2023, 03:13
(26.06.2023, 13:40)LE221B schrieb: Hallo zusammen,
ich habe aktuell einen Fall, bei dem der Kläger in eine Neubauwohnung zieht und bisher alle Verträge (Internet, Telefon, Handy) bei der Telekom hatte.
Nun ist laut Aussage des Bauherrn/Vermieters kein Telekom-Anschluss, sondern nur ein Vodafone-Anschluss und künftig ein Glasfaseranschluss Netcom vorhanden.
Aber darf der Vermieter überhaupt vorschreiben, dass der Kläger jetzt eben die Verträge (zumindest Internet und Telefon) bei Vodafone machen muss? Im Sinne der Vertragsfreiheit/Privatautonomie kann es doch eigentlich nicht sein, dass er dem Kläger seinen Internetanbieter vorschreiben darf oder?
Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.
Ja, die Vertragsfreiheit besteht, aber die tatsächlichen Gegebenheiten setzen dieser Grenzen. Es können, wie von den Vorrednern auch gesagt, nur Verträge mit den Anbietern geschlossen werden, die dort auch ihre Leitungen liegen haben bzw. allgemein ihre Leistungen dort anbieten. Wenn die Telekom nicht dabei ist, dann ist das so. Das gilt aber nicht nur hinsichtlich der Anbieter, sondern auch hinsichtlich der Technologien.