12.04.2023, 19:10
Ich habe ein unschlagbares Job-Angebot bekommen, stecke aber im EVD.. Den Antritt könnte ich bis August verschieben. Schreibe im Juli den Wiederholungsversuch und könnte es dann gut nacheinander machen. Das wäre auch die optimale Lösung, da ich sehr unglücklich nicht bestanden habe und es es eigentlich schon gern nochmal probieren würde. Für die Stelle brauche ich jedoch kein 2. StEx.
Allerdings ist es nach meiner bisherigen Recherche so, dass man nach den schriftlichen Klausuren nur eine Nebentätigkeit aufnehmen kann (wie man es eben sonst ausm Ref kennt ) bis zu 20 Stunden…
Habt ihr eine Idee, wie ich nach den Prüfungen normal arbeiten kann, statt noch mehr als ein halbes Jahr zu warten fürs mündliche etc? Denke nicht, dass die noch länger auf mich warten würden und anders einstellen als voll geht auch nicht. Das Gehalt wär mir egal, will nur die Chance nicht verpassen. Evtl. aus dem Dienst entlassen nach den Klausuren? Geht sowas? Was würde mit meinen Klausuren passieren? Oder kann eine Vollzeittätigkeit ausnahmsweise genehmigt werden? Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen :)
Allerdings ist es nach meiner bisherigen Recherche so, dass man nach den schriftlichen Klausuren nur eine Nebentätigkeit aufnehmen kann (wie man es eben sonst ausm Ref kennt ) bis zu 20 Stunden…
Habt ihr eine Idee, wie ich nach den Prüfungen normal arbeiten kann, statt noch mehr als ein halbes Jahr zu warten fürs mündliche etc? Denke nicht, dass die noch länger auf mich warten würden und anders einstellen als voll geht auch nicht. Das Gehalt wär mir egal, will nur die Chance nicht verpassen. Evtl. aus dem Dienst entlassen nach den Klausuren? Geht sowas? Was würde mit meinen Klausuren passieren? Oder kann eine Vollzeittätigkeit ausnahmsweise genehmigt werden? Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen :)
12.04.2023, 19:26
Du kannst dich (zumindest in Bayern) nach den schriftlichen Klausuren aus dem erweiterten Vorbereitungsdienst entlassen lassen. Dann unterliegst du keinen Beschränkungen, was das arbeiten angeht.
12.04.2023, 20:20
(12.04.2023, 19:26)IpsoJure schrieb: Du kannst dich (zumindest in Bayern) nach den schriftlichen Klausuren aus dem erweiterten Vorbereitungsdienst entlassen lassen. Dann unterliegst du keinen Beschränkungen, was das arbeiten angeht.
Ah super! Steht das irgendwo? Weißt du wie es dann weiter abläuft? Muss man sich fürs mündliche Wiedereinstellen lassen o.ä?
12.04.2023, 20:59
(12.04.2023, 20:20)Law123 schrieb:(12.04.2023, 19:26)IpsoJure schrieb: Du kannst dich (zumindest in Bayern) nach den schriftlichen Klausuren aus dem erweiterten Vorbereitungsdienst entlassen lassen. Dann unterliegst du keinen Beschränkungen, was das arbeiten angeht.
Ah super! Steht das irgendwo? Weißt du wie es dann weiter abläuft? Muss man sich fürs mündliche Wiedereinstellen lassen o.ä?
Ich glaube, geschrieben steht das nirgendwo. In meinem Jahrgang haben das allerdings ein paar Mitreferendare gemacht und auch ich hatte es in Erwägung gezogen, weil ich meine Nebentätigkeit nach dem Examen eigentlich auch nicht auf 20 Stunden begrenzen wollte. Sprich am Besten mal die Referendargeschäftsstelle darauf an. Und nein, meines Wissens wird man trotzdem zur mündlichen Prüfung zugelassen.
13.04.2023, 22:07
Wie kriegen die das überhaupt spitz, dass du irgendwo sonst arbeitest?
Auf den EVD auf gut deutsch gesagt scheißen kannst du jederzeit. Ist doch keine Pflicht oder Strafe.
Es ist aber auch gelinde gesagt bescheuert für nur einen ersten Job dein 2. Examen in den Wind zu schießen. Inwiefern du nach einer Entlassung später nochmal den Versuch wahrnehmen kannst solltest du dir Mal genau prüfen.
Auf den EVD auf gut deutsch gesagt scheißen kannst du jederzeit. Ist doch keine Pflicht oder Strafe.
Es ist aber auch gelinde gesagt bescheuert für nur einen ersten Job dein 2. Examen in den Wind zu schießen. Inwiefern du nach einer Entlassung später nochmal den Versuch wahrnehmen kannst solltest du dir Mal genau prüfen.
14.04.2023, 12:47
(13.04.2023, 22:07)omnimodo schrieb: Wie kriegen die das überhaupt spitz, dass du irgendwo sonst arbeitest?
Auf den EVD auf gut deutsch gesagt scheißen kannst du jederzeit. Ist doch keine Pflicht oder Strafe.
Es ist aber auch gelinde gesagt bescheuert für nur einen ersten Job dein 2. Examen in den Wind zu schießen. Inwiefern du nach einer Entlassung später nochmal den Versuch wahrnehmen kannst solltest du dir Mal genau prüfen.
Wir müssen beim EVD anwesend sein und mitmachen. Möchte ja auch gerne das Ganze wiederholen, aber eben mit dem Job nach den schriftlichen Klausuren voll anfangen. Ist leider beides öffentlicher Dienst. Das kriegt man doch sicher irgendwie spitz oder nicht…
14.04.2023, 14:16
In Bayern dürfte sich die Zulassungsfrage aus § 70 V 4 iVm. § 61 IV JAPO ergeben. Bzw. nur für die mündliche Prüfung an sich aus § 64 III 1 JAPO, da dort nirgends etwas davon steht, dass man noch im (Ergänzungs-)Vorbereitungsdienst sein muss.
In § 70 III bzw. IV iVm. § 55 JAPO ist auch was zum Erlass bzw. zur Entlassung geregelt.
In anderen Bundesländern sicher alles ähnlich.
Wenn du das Gespräch mit der Referendargeschäftsstelle suchst, sollte es da eigentlich keine Probleme geben. Der EVD ist ja wirklich in erster Linie ein Zusatzangebot wohingegen die zwei Jahre Ref sich aus dem DRiG ergeben. Das hast du aber schon abgearbeitet. Nach der schriftlichen Prüfung dürfte der EVD seinen Sinn vor allem aus der Versorgung der Leute in der Wartezeit ziehen.
Letztlich kann niemand ein Interesse daran haben, dir eine Jobchance zu verbauen, nur um dich dafür noch ein paar Monate ohne Gegenleistung weiter zu bezahlen.
In § 70 III bzw. IV iVm. § 55 JAPO ist auch was zum Erlass bzw. zur Entlassung geregelt.
In anderen Bundesländern sicher alles ähnlich.
Wenn du das Gespräch mit der Referendargeschäftsstelle suchst, sollte es da eigentlich keine Probleme geben. Der EVD ist ja wirklich in erster Linie ein Zusatzangebot wohingegen die zwei Jahre Ref sich aus dem DRiG ergeben. Das hast du aber schon abgearbeitet. Nach der schriftlichen Prüfung dürfte der EVD seinen Sinn vor allem aus der Versorgung der Leute in der Wartezeit ziehen.
Letztlich kann niemand ein Interesse daran haben, dir eine Jobchance zu verbauen, nur um dich dafür noch ein paar Monate ohne Gegenleistung weiter zu bezahlen.