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Klausuren April 2018 - Druckversion

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RE: Klausuren April 2018 - GPA HH 2018 - 13.04.2018

Ich fand die Klausur sehr verwirrend und auch schwer... Es war ja fast nichts angesprochen.

Verfahrensrügen die ich angesprochen hab:

§ 275 StPO Absetzungsfrist: Hätten nach der Genesung schneller absetzen müssen)

§ 243 V 1 und 2 StPO Belehrung: Kein Beruhen, weil er eh schwieg und ihm das Wort nach jeder Beweisaufnahme erteilt wurde.

§ 160a II StPO Verlesung Schreiben an Mediziner: Abwägung ob ein Beweisverwertungsverbot besteht

§ 395 StPO Nebenklage: Es hätte ein Ergänzungspfleger nach § 1909 BGB wohl bestellt werden müssen, weil ein Elternteil beschuldigter war.

§ 256 StPO Verlesung der chemisch-toxikologischen Befunds: Wohl problematisch, aber der Sachverständige hat ja selbst noch Ausführungen gemacht

§ 246a StPO kein schriftliches Gutachten: War nicht notwendig.

Sachrüge:

Gabe der Medikamente: Versuchter Mord an Kevin (Heimtücke) und versuchter Totschlag (keine Heimtücke da Säugling und Mutter war nicht in der Nähe). Kein Rücktritt da Fehlschlag (Schon zeitlich gab es eine Zäsur von 5 oder 6 Stunden zwischen letzter Tathandlung und Feststellung, dass der Tod nicht eintritt). Dazu jeweils gefährliche KV durch die Medikamente.

Feuer: Rücktritt vom versuchten Mord beider Kinder Aber vollendete gefährliche KV. Dazu noch so Kleinkram wie Misshandlung Schutzbefohlener und Aussetzung. Brandstifungsdelikte § 306a und § 306b II.

Was zeitlich bei mir aber wieder alles mehr als eng... Der größte Teil der Sachrüge sind lediglich Feststellungen gewesen.


RE: Klausuren April 2018 - Gast - 13.04.2018

Häh, da war eure Klausur aber bedeutend umfangreicher als in NRW. Bei uns gab es keine Nebenklage und auch nur ein Kind?! Oder war ich völlig blind?


RE: Klausuren April 2018 - GPA HH 2018 - 13.04.2018

(13.04.2018, 16:42)Gast schrieb:  Häh, da war eure Klausur aber bedeutend umfangreicher als in NRW. Bei uns gab es keine Nebenklage und auch nur ein Kind?! Oder war ich völlig blind?

Also bei uns hatte er n 9 jährigen Sohn und n paar Monate altes Kind bei sich gehabt.

Dann waren die Klausuren wohl doch nicht identisch.


RE: Klausuren April 2018 - Gast - 13.04.2018

In RLP gab es auch keine zeitliche Zäsur von 5 Stunden ??? Oder ich war blind. Nebenkläger gabs bei uns auch, Aber ich hab den rel. Revisionsgrund nicht gesehen - sehr stark GPA HH


RE: Klausuren April 2018 - Gast - 13.04.2018

In NRW hat der Mandant um 11 Uhr gemerkt, dass der erste Tötungsangriff nicht klappt, ist dann zum Supermarkt gefahren, um Streichhölzer kaufen und hat um 11:45 seinen Sohn gerettet. Deswegen hab ich gesagt, das reicht noch für eine zusammenhängende Tat und damit Rücktritt...


RE: Klausuren April 2018 - NRW - 13.04.2018

Verfahrensfehler:

- 338 Nr. 7
- 250 wegen Verletzung Unmittelbarkeitsgrundatz, da vor der Beweisaufnahme ein Schreiben des Mandanten (M) verlesen wurde, er aber dazu nicht befragt wurde
- 243 IV S. 1 (+), da M nicht darauf hingewiesen wurde, dass es ihm freistehe, sich zu äußern
- 243 IV angesprochen wegen später Feststellung aber Urteil beruht wohl nicht darauf
- Verlesung des Befundberichts angesprochen über 256 StPO aber insgesamt gesagt das ging ok da die Sachverständige dazu im Anschluss befragt wurde

Sachliches Recht:
- versuchter Mord (+), Mordmerkmal niedrige Beweggründe zwar nicht, aber die Heimtücke. Sohn S war arg und wehrlos, kein Rücktritt durch Fahrt zum Supermarkt wegen Fehlschlag
- gef KV (+), Gift

- versuchter Mord (-), kein Mordmerkmal mehr erfüllt, S inzwischen bewusstlos und nicht fähig, arg- oder wehrlos zu sein
- versuchter Totschlag (-), beendeter Versuch, Rücktritt
- gef. KV (+)
- bes. schwere Brandstiftung (+) (bestand da ein Problem? bei Brandstiftung bin ich immer skeptisch)

- habe nur noch 171 StGB kurz angesprochen (Verletzung Fürsorgepflicht) angesprochen
- und 263 bzw. 265 mit einem Satz abgeschmettert


RE: Klausuren April 2018 - NRW - 13.04.2018

Was läuft denn so in NRW in der V2 Klausur?
Und kann man sich themenmäßig auf irgendwas einstellen?! Irgendeine Idee?


RE: Klausuren April 2018 - Kiel2018 - 13.04.2018

(13.04.2018, 16:34)GPA HH 2018 schrieb:  Ich fand die Klausur sehr verwirrend und auch schwer... Es war ja fast nichts angesprochen.

Verfahrensrügen die ich angesprochen hab:

§ 275 StPO Absetzungsfrist: Hätten nach der Genesung schneller absetzen müssen)

§ 243 V 1 und 2 StPO Belehrung: Kein Beruhen, weil er eh schwieg und ihm das Wort nach jeder Beweisaufnahme erteilt wurde.

§ 160a II StPO Verlesung Schreiben an Mediziner: Abwägung ob ein Beweisverwertungsverbot besteht

§ 395 StPO Nebenklage: Es hätte ein Ergänzungspfleger nach § 1909 BGB wohl bestellt werden müssen, weil ein Elternteil beschuldigter war.

§ 256 StPO Verlesung der chemisch-toxikologischen Befunds: Wohl problematisch, aber der Sachverständige hat ja selbst noch Ausführungen gemacht

§ 246a StPO kein schriftliches Gutachten: War nicht notwendig.

Sachrüge:

Gabe der Medikamente: Versuchter Mord an Kevin (Heimtücke) und versuchter Totschlag (keine Heimtücke da Säugling und Mutter war nicht in der Nähe). Kein Rücktritt da Fehlschlag (Schon zeitlich gab es eine Zäsur von 5 oder 6 Stunden zwischen letzter Tathandlung und Feststellung, dass der Tod nicht eintritt). Dazu jeweils gefährliche KV durch die Medikamente.

Feuer: Rücktritt vom versuchten Mord beider Kinder Aber vollendete gefährliche KV. Dazu noch so Kleinkram wie Misshandlung Schutzbefohlener und Aussetzung. Brandstifungsdelikte § 306a und § 306b II.

Was zeitlich bei mir aber wieder alles mehr als eng... Der größte Teil der Sachrüge sind lediglich Feststellungen gewesen.

Ich fand die zeitlich auch sehr sehr eng bemessen...

Meine Skizze sieht ähnlich aus, ich hab die Erkrankung des einen Richters nicht als Grund anerkannt, da es ja ein Kollegialgericht entschieden hat, ich meine, dass dann eben einer länger arbeiten müsste ;-)
Bei 243 V hatte ich meine Schwierigkeiten, da er zwar immer was sagen durfte, aber im Zusammenhang mit dem verlesenen Brief, der wie ein Geständnis wirkte hab ich es gemeinsam gewertet, da so die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses verhindert wurde. Er hat ja noch nichts gesagt, aber vielleicht hätte er. (vielleicht hab ich hier den Vermerk vom RA falsch gedeutet)
Das Schreiben selbst durfte nicht beschlagnahmt werden und durch das Beweiserhebungsverbot und hätte damit auch nicht verlesen werden dürfen. Ohne Geständnis und ohne diesen Brief hätte man nicht rekonstruieren können, was genau passiert ist und somit beruht das Urteil auf dem Fehler (versteht man das?)
den Ergänzungspfleger hab ich nur in der Skizze, ebenso das Problem mit der Verlesung der Befunde (hatte keine Zeit mehr)
Sachrüge:
war nicht bei Kevin vom Urvertrauen die Rede? Daher hab ich Heimtücke abgelehnt. Wegen "Rache an der Ex" bin ich von niedrigen Beweggründen ausgegangen - im Nachhinein muss aber ein Unterschied bestehen wegen der KLausurtaktik, sonst hätte man auch ein Kind nehmen können
Tateinheit mit gef. Körperverletzung

nach der Zäsur, Vorsatzwechsel und versuchten Totschlag, da hier nicht mehr unbedingt der niedrige Beweggrund vorlag, sondern hauptsächlich das Ableben der Kinder. Rücktritt vom Versuch, da er die Kinder aus dem Bungalow holte und ins Krankenhaus brachte. Freiwilligkeit hab ich angenommen, da ich nicht wusste, in welchem Sinn der Spaziergänger nun geholfen haben soll
trotzdem noch gefKV durch die rauchvergiftung
306a und b gingen auch durch, tätige Reue angesprochen und abgelehnt und schon war die Zeit vorbei

Hast du einen Schriftsatz ans Gericht fertig schreiben können?


RE: Klausuren April 2018 - Gast - 14.04.2018

Ich hab noch 263 ggü dem Vermieter angesprochen, aber mangels Stoffgleichheit abgelehnt.
221,225, 303 war von vorne herein ausgeschlossen,
305, 306 (die waren ja jeweils in der qualifikation enthalten) und 239 jeweils kurz angerissen...

War bei euch allen denn die Ehefrau richtig belehrt worden? Das hab ich jedenfalls noch in der Verfahrensrüge, denn bei uns wurde sie zwar belehrt, aber nicht nach 52stpo, dass sie als Ehefrau auch verweigern könne.


RE: Klausuren April 2018 - GPA - 14.04.2018

(14.04.2018, 08:20)Gast schrieb:  Ich hab noch 263 ggü dem Vermieter angesprochen, aber mangels Stoffgleichheit abgelehnt.
221,225, 303 war von vorne herein ausgeschlossen,
305, 306 (die waren ja jeweils in der qualifikation enthalten) und 239 jeweils kurz angerissen...

War bei euch allen denn die Ehefrau richtig belehrt worden? Das hab ich jedenfalls noch in der Verfahrensrüge, denn bei uns wurde sie zwar belehrt, aber nicht nach 52stpo, dass sie als Ehefrau auch verweigern könne.

wie wollte er denn den Vemieter täuschen? Dass er nicht drei wochen bleibt?