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Einstellung Richter - Druckversion

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RE: Einstellung Richter - Gast - 08.12.2021

(07.12.2021, 21:00)Gast schrieb:  
(07.12.2021, 11:32)Gast schrieb:  
(06.12.2021, 14:05)Gast schrieb:  
(06.12.2021, 12:54)Gast23 schrieb:  Ich kenne jemanden, der mit der Summe 25 zwar eingeladen, aber nicht vorgeschlagen worden ist (in Berlin)..

Das ist in Berlin vom Gespräch abhängig. Die Noten sind nur der Zugang zum Auswahlgespräch.

nicht nur in berlin, sondern überall. die noten eröffnen einem immer nur zugang zum gespräch. auch mit 2x 18 kann man abgelehnt werden, wenn man im gespräch nicht überzeugt.


Das Gespräch ist bundesweit aber sehr unterschiedlich von AC (NRW) über strukturiertes Gespräch mit mehreren Richtern mit verschiedenen Themen (Berlin) zu kurzes Gespräch mit einem Personaldez. Aus dem Ministerium (Bayern, Bawü?)

wohl wahr. es kommt auch ein stück weit auf die tagesform und die kommission an.

ich wurde damals bei meinem ersten gespräch abgelehnt, bin dann aber in mich gegangen und habe bis zum nächsten gespräch anderorts daran gearbeitet - hat reibungslos geklappt. allerdings war auch der aufbau des gesprächs etwas anders und die kommission größer, aber auch um einiges netter.


RE: Einstellung Richter - Gast2 NRW - 14.12.2021

(15.03.2020, 13:49)Gast NRW schrieb:  Ich kenne darüber hinaus andere Richter auf Probe im OVG-Bezirk NRW (an den "unbeliebten Gerichten"), die im ersten und im zweiten ein eine solides Befriedigend haben - aber im zweiten auch kein VB.

Pauschal wird man also nicht sagen können, dass man zwangsläufig ein VB im zweiten braucht - auch nicht in Bezug auf die Verwaltungsgerichte.

Ist das wirklich so?

Magst du sagen, ob es mit deiner Bewerbung geklappt hat und wie du die aktuelle Lage einschätzt, soweit du weitere Kenntnisse hast?

Ich persönlich habe 9,38 im ersten und im zweiten jetzt 7,62 geschossen und stehe jetzt vor der Überlegung noch mal zu schreiben, da ich gerne Richter werden wollte...


RE: Einstellung Richter - Gast - 14.12.2021

(14.12.2021, 12:28)Gast2 NRW schrieb:  
(15.03.2020, 13:49)Gast NRW schrieb:  Ich kenne darüber hinaus andere Richter auf Probe im OVG-Bezirk NRW (an den "unbeliebten Gerichten"), die im ersten und im zweiten ein eine solides Befriedigend haben - aber im zweiten auch kein VB.

Pauschal wird man also nicht sagen können, dass man zwangsläufig ein VB im zweiten braucht - auch nicht in Bezug auf die Verwaltungsgerichte.

Ist das wirklich so?

Magst du sagen, ob es mit deiner Bewerbung geklappt hat und wie du die aktuelle Lage einschätzt, soweit du weitere Kenntnisse hast?

Ich persönlich habe 9,38 im ersten und im zweiten jetzt 7,62 geschossen und stehe jetzt vor der Überlegung noch mal zu schreiben, da ich gerne Richter werden wollte...

Das Problem aktuell ist, dass generell wieder viele mit doppel VB Richter werden. 

Es werden auch nach wie vor alle Leute mit VB (teilweise sogar erst etwas über 9,0) im zweiten Examen (zumindest in Düsseldorf) angerufen. 

Hatte bspw im August 9,5 gehabt und mir wurde von der Dame am Telefon erzählt, dass das gerade noch für den Anruf an mich gereicht hat und sie nicht sicher sagen könne, ob ich in Zukunft berücksichtigt werden kann, wenn der Trend so bleibt. 

War aber natürlich nur eine subjektive Einschätzung und vielleicht gab es in dem monat auch einfach mehr gute Kandidaten. 

Tendenziell (so auch die Dame vom OLG) ist aber seit Coronastart ein deutlich spürbarer Anstieg von guten Kandidaten zu verzeichnen und für Düsseldorf sähe es seit dem ohne VB zumindest sehr schwierig aus (was nicht heißt, dass es ausgeschlossen ist). 

Angeblich werden auch im AC / Auswahlgespräch wieder etwas strengere Töne angeschlagen (aber ka, ob da die Verantwortlichen einfach gewechselt sind). 

Alle Angaben nur für OLG Düsseldorf. 

Probieren kann man es natürlich immer. Ist an Ende des Tages nur eine Frage von Angebot und Nachfrage und keine gesetzte Regel. Wobei 7,76 natürlich schon nötig sind.


RE: Einstellung Richter - Gast - 14.12.2021

Also ich bin mit 11,3 (Schwerpunkt und Staatsteil) und 8,2 in Düsseldorf dabei. Ein gutes erstes Examen reißt immer nochmal was raus. Ob 9,3 bei 7,x im zweiten Examen reichen, wage ich auch zu bezweifeln. Zudem hatte ich schon 8,0 als Vornote und leider keine gute Prüfung. Das wurde auch berücksichtigt.


RE: Einstellung Richter - Gast - 14.12.2021

(14.12.2021, 12:28)Gast2 NRW schrieb:  Ich persönlich habe 9,38 im ersten und im zweiten jetzt 7,62 geschossen und stehe jetzt vor der Überlegung noch mal zu schreiben, da ich gerne Richter werden wollte...

Gut, 7,62 im Zweiten sind natürlich schon doch etwas sehr wenig (und das Erste, wenngleich eine schöne Leistung, ist eben auch nicht überragend). Hier sollte der Verbesserungsversuch doch eigentlich gar keine Frage sein, wenn die Justizlaufbahn angestrebt wird? In einigen neuen Bundesländern mag es u.U. natürlich reichen, je nachdem, wie sich dort aktuell die Bewerberlage darstellt. 

In NRW scheidest Du mit dem aktuellen Notenbild ohnehin - mit Ausnahme der Sozialgerichtsbarkeit - bereits wegen des Erlasses aus. Beim LSG lägest Du mit 24,62 Punkten etwa in der Mitte des "Toleranzbereichs". Wenn Du Dir das prinzipiell vorstellen könntest, einfach mal in Essen anrufen und aktuelle Chancen erfragen, die sind da nett und geben gerne Auskunft.

Aber ansonsten: wer 7,62 schreiben kann, hat i.d.R. durchaus das Zeug, im zweiten Anlauf mit entsprechend reduziertem Druck auch die 8 zu knacken, womit die Welt gleich völlig anders ausschauen würde!


RE: Einstellung Richter - Lampion - 17.01.2022

Herzlich willkommen im immer noch frischen Jahr 2022 - die zu Beginn 2021 von einigen Usern in diesem Thread angekündigte Abschwächung der Pandemie dürfte sich weniger gezeigt haben, als erhofft. 

Kennt jemand die aktuelle Situation in Braunschweig?


RE: Einstellung Richter - Ghast - 31.03.2022

(17.01.2022, 16:41)Lampion schrieb:  Herzlich willkommen im immer noch frischen Jahr 2022 - die zu Beginn 2021 von einigen Usern in diesem Thread angekündigte Abschwächung der Pandemie dürfte sich weniger gezeigt haben, als erhofft. 

Kennt jemand die aktuelle Situation in Braunschweig?

Es soll nicht mehr so schlimm sein wie bei Pandemiebeginn. Außerdem sollen die Gehaltserhöhungen der GKs bewirkt haben, dass sich ein paar Leute weniger beim Staat bewerben.


RE: Einstellung Richter - Gast308 - 02.04.2022

(15.03.2020, 13:49)Gast NRW schrieb:  Zur aktuellen Situation bei den Verwaltungsgerichten im OVG-Bezirk NRW:

ich befinde mich gerade im Berwerbungsprozess - in 1 1/2 Wochen fängt meine Vorstellungsrunde an. Zu den Eckdaten:

1. Examen: 6,49
2. Examen: 9,22 ( Ö1: 9 Punkte; Ö2: 13 Punkte; Stationszeugnisse im VB/Gut-Bereich; kein örechtlicher Schwerpunkt erkennbar)
10 Monate Berufserfahrung in einer Zivilrechtskanzlei

Mit diesen Daten habe ich mich beim OVG Münster beworben und daraufhin auch zum Vorstellungsgespräch eingeladen. In diesem Rahmen habe ich mit dem zuständigen Personaldezernenten telefoniert. Der sagt, die Note des ersten Examens "habe man sich besser vorgestellt" sei aber kein Ausschlusskriterium. Er betonte außerdem, dass es was die Noten angeht vor allem darauf ankommt, an welchem VG man tätig werden will. Für denjenigen, für den nur eine Einstellung beim VG Münster, Köln oder Düsseldorf in Betracht kommt, der sollte schon "mehr mitbringen". Kommen aber auch andere Gerichte in Betracht, wäre die schlechte Note des ersten Examens kein K.O.-Kriterium.

Ich kenne darüber hinaus andere Richter auf Probe im OVG-Bezirk NRW (an den "unbeliebten Gerichten"), die im ersten und im zweiten ein eine solides Befriedigend haben - aber im zweiten auch kein VB.

Pauschal wird man also nicht sagen können, dass man zwangsläufig ein VB im zweiten braucht - auch nicht in Bezug auf die Verwaltungsgerichte. Auf das erste scheint es jedenfalls nicht anzukommen. Noch habe ich die Stelle zwar nicht - aber wenn es jetzt nicht klappt, liegt es jedenfalls nicht an den Noten  ;)

Vielleicht hilft der Beitrag einigen Mitlesern, um die Chancen auf eine Einladung abzuschätzen.

Hat es bei dir dann letztlich geklappt? :)


RE: Einstellung Richter - Gast - 03.04.2022

(02.04.2022, 15:41)Gast308 schrieb:  
(15.03.2020, 13:49)Gast NRW schrieb:  Zur aktuellen Situation bei den Verwaltungsgerichten im OVG-Bezirk NRW:

ich befinde mich gerade im Berwerbungsprozess - in 1 1/2 Wochen fängt meine Vorstellungsrunde an. Zu den Eckdaten:

1. Examen: 6,49
2. Examen: 9,22 ( Ö1: 9 Punkte; Ö2: 13 Punkte; Stationszeugnisse im VB/Gut-Bereich; kein örechtlicher Schwerpunkt erkennbar)
10 Monate Berufserfahrung in einer Zivilrechtskanzlei

Mit diesen Daten habe ich mich beim OVG Münster beworben und daraufhin auch zum Vorstellungsgespräch eingeladen. In diesem Rahmen habe ich mit dem zuständigen Personaldezernenten telefoniert. Der sagt, die Note des ersten Examens "habe man sich besser vorgestellt" sei aber kein Ausschlusskriterium. Er betonte außerdem, dass es was die Noten angeht vor allem darauf ankommt, an welchem VG man tätig werden will. Für denjenigen, für den nur eine Einstellung beim VG Münster, Köln oder Düsseldorf in Betracht kommt, der sollte schon "mehr mitbringen". Kommen aber auch andere Gerichte in Betracht, wäre die schlechte Note des ersten Examens kein K.O.-Kriterium.

Ich kenne darüber hinaus andere Richter auf Probe im OVG-Bezirk NRW (an den "unbeliebten Gerichten"), die im ersten und im zweiten ein eine solides Befriedigend haben - aber im zweiten auch kein VB.

Pauschal wird man also nicht sagen können, dass man zwangsläufig ein VB im zweiten braucht - auch nicht in Bezug auf die Verwaltungsgerichte. Auf das erste scheint es jedenfalls nicht anzukommen. Noch habe ich die Stelle zwar nicht - aber wenn es jetzt nicht klappt, liegt es jedenfalls nicht an den Noten  ;)

Vielleicht hilft der Beitrag einigen Mitlesern, um die Chancen auf eine Einladung abzuschätzen.

Hat es bei dir dann letztlich geklappt? :)

Fraglich, ob der Bruder noch mitlesen und antworten wird, da sein Beitrag schon eine Weile alt ist.


RE: Einstellung Richter - Prä diktat - 11.04.2022

Pro Jahr gibt es 1600 Leute mit VB oder besser. Die Justiz stellt ca 500-600 pro Jahr ein. trotzdem werden leute mit 7 P. eingestellt. Was läuft schief?