Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
Rubrum Prozessbevollmächtigte - Druckversion

+- Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare (https://www.forum-zur-letzten-instanz.de)
+-- Forum: Instanzen für Rechtsreferendare (https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Allgemeines zum Referendariat (https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/forumdisplay.php?fid=2)
+--- Thema: Rubrum Prozessbevollmächtigte (/showthread.php?tid=2347)



Rubrum Prozessbevollmächtigte - Gast - 01.08.2020

In Skripten/Lehrbüchern sind zahlreiche Ausführungen dazu, wie man im Rubrum den/die Prozessbevollmächtigten bezeichnet, wenn entweder ein bestimmter Anwalt oder eine Kanzlei bevollmächtigt wurde - soweit auch klar.

Aber: Wie ist es zu verstehen, wenn die Klageschrift von einem einzelnen Anwalt aus einer Rechtsanwaltskanzlei unterzeichnet ist und wie muss ich dann vorgehen? 

Beispiel: Im Briefkopf steht "Rechtsanwälte Maier, Müller und Mustermann, Musterstraße X, 12345 Musterstadt." Der Schriftsatz ist unterschrieben von Rechtsanwalt Maier.

Kann ich dann davon ausgehen, dass nur RA Maier Prozessbevollmächtigter ist - oder die ganze Kanzlei? Und Falls es nur RA Maier ist, steht dann im Rubrum "Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Maier, Musterstraße X, 12345 Musterstadt" oder muss dort noch die Kanzlei ergänzt werden?


RE: Rubrum Prozessbevollmächtigte - RechtsanwaltII - 01.08.2020

Wenn man es ganz genau machen will, muss man sich die Vollmacht zeigen lassen (viel Spaß dabei - im Zivilrecht absolut unüblich).

Normalerweise wird die Kanzlei beauftragt, d.h. die GbR, PartG, GmbH etc. Folglich sind regelmäßig auch alle Anwälte im Rubrum zu nennen oder abzukürzen (Müller & Coll.).

Es wäre ja auch möglich, dass eine Gesellschaft unter einem Kunstnamen auftritt (Bruta-Law Rechtsanwälte). 

Also: alle nennen.

Im Strafrecht ist das übrigens anders, da wird der Einzelverteidiger beauftragt.


RE: Rubrum Prozessbevollmächtigte - Gast - 02.08.2020

(01.08.2020, 16:42)RechtsanwaltII schrieb:  Wenn man es ganz genau machen will, muss man sich die Vollmacht zeigen lassen (viel Spaß dabei - im Zivilrecht absolut unüblich).

Normalerweise wird die Kanzlei beauftragt, d.h. die GbR, PartG, GmbH etc. Folglich sind regelmäßig auch alle Anwälte im Rubrum zu nennen oder abzukürzen (Müller & Coll.).

Es wäre ja auch möglich, dass eine Gesellschaft unter einem Kunstnamen auftritt (Bruta-Law Rechtsanwälte). 

Also: alle nennen.

Im Strafrecht ist das übrigens anders, da wird der Einzelverteidiger beauftragt.


Danke! Angenommen, es Rechtsanwalt Maier schreibt die Klageerwiderung mit Briefkopf der "Bruta-Law Rechtsanwälte, Musteradresse", dann übernehme ich einfach diesen Briefkopf für den Prozessbevollmächtigten im Rubrum, oder?


RE: Rubrum Prozessbevollmächtigte - RechtsanwaltII - 02.08.2020

Ja!