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Wann lohnt sich Nebentätigkeit? (Steuerklasse 6) - Druckversion

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Wann lohnt sich Nebentätigkeit? (Steuerklasse 6) - Gast345 - 09.06.2020

Hallo zusammen,

Ich möchte neben dem Referendariat einen Tag pro Woche in einer Kanzlei arbeiten. Durch Steuerklasse 6 im Nebenjob lohnt sich das aber eigentlich nur bis zu 450€. Ansonsten müsste sich mein Stundenlohn extrem erhöhen und selbst dann käme man nur auf 500€ netto. Das lohnt sich weder für den Arbeitgeber noch für mich (in Hinblick auf die zusätzlichen Arbeitsstunden).

Weil ich mir nicht vorstellen kann, dass alle hier nur 450€ in der nebentätigkeit verdienen, interessieren mich Erfahrungsberichte, wie genau ihr das ausgestaltet habt.

Danke und liebe Grüße!


RE: Wann lohnt sich Nebentätigkeit? (Steuerklasse 6) - GastHE - 09.06.2020

Ich hab genau deshalb immer nur für 450€ nebenbei gearbeitet. Das lohnt sich erst bei echt hohem Stundensatz. In Hessen darf man nämlich zB nur 50 Stunden nebenbei arbeiten.


RE: Wann lohnt sich Nebentätigkeit? (Steuerklasse 6) - Gast123 - 09.06.2020

?? 
Das ist doch nur eine pauschale Vorabbesteuerung, mit deiner Steuererklärung wird dann dein gesamtes Einkommen berechnet und dein konkreter Steuersatz ermittelt, der auch deutlich darunter liegen kann, wenn nur das Ref-Gehalt zu berücksichtigen ist


RE: Wann lohnt sich Nebentätigkeit? (Steuerklasse 6) - Gast - 09.06.2020

(09.06.2020, 22:13)GastHE schrieb:  Ich hab genau deshalb immer nur für 450€ nebenbei gearbeitet. Das lohnt sich erst bei echt hohem Stundensatz. In Hessen darf man nämlich zB nur 50 Stunden nebenbei arbeiten.


Hast wohl Lohn- und ESt nicht verstanden


RE: Wann lohnt sich Nebentätigkeit? (Steuerklasse 6) - GastHE - 09.06.2020

(09.06.2020, 23:06)Gast schrieb:  
(09.06.2020, 22:13)GastHE schrieb:  Ich hab genau deshalb immer nur für 450€ nebenbei gearbeitet. Das lohnt sich erst bei echt hohem Stundensatz. In Hessen darf man nämlich zB nur 50 Stunden nebenbei arbeiten.


Hast wohl Lohn- und ESt nicht verstanden


Naja doch. Aber wenn ich im Ref nebenbei arbeite, dann ja, weil ich das Geld brauche. Wenn ich am Ende des Monats nicht viel mehr über hab, dann bringt mir das zu der Zeit nichts. Da hatte ich eben mehr von, die gesparte Zeit für das Ref aufzuwenden.

Da hilft mir das eben nichts, wenn ich mir das erst später wieder zurückholen kann. Sind ja nicht nur die Steuern, sondern auch die Sozialversicherungsbeiträge.


RE: Wann lohnt sich Nebentätigkeit? (Steuerklasse 6) - Gast123 - 09.06.2020

(09.06.2020, 23:22)GastHE schrieb:  
(09.06.2020, 23:06)Gast schrieb:  
(09.06.2020, 22:13)GastHE schrieb:  Ich hab genau deshalb immer nur für 450€ nebenbei gearbeitet. Das lohnt sich erst bei echt hohem Stundensatz. In Hessen darf man nämlich zB nur 50 Stunden nebenbei arbeiten.


Hast wohl Lohn- und ESt nicht verstanden


Naja doch. Aber wenn ich im Ref nebenbei arbeite, dann ja, weil ich das Geld brauche. Wenn ich am Ende des Monats nicht viel mehr über hab, dann bringt mir das zu der Zeit nichts. Da hatte ich eben mehr von, die gesparte Zeit für das Ref aufzuwenden.

Da hilft mir das eben nichts, wenn ich mir das erst später wieder zurückholen kann. Sind ja nicht nur die Steuern, sondern auch die Sozialversicherungsbeiträge.


Wenn man Geld neben dem Ref braucht, aber eigentlich keine Zeit zum Arbeiten hat, kann man auch einfach Wohngeld beantragen...


RE: Wann lohnt sich Nebentätigkeit? (Steuerklasse 6) - Schwararbeiter - 10.06.2020

Einfach nebenbei paar Stunden schwarz gearbeitet  :angel:


RE: Wann lohnt sich Nebentätigkeit? (Steuerklasse 6) - Gast - 10.06.2020

Was hat die Sozialversicherung mit der Lohnsteuerklasse zu tun


RE: Wann lohnt sich Nebentätigkeit? (Steuerklasse 6) - Steuernachzahlung - 10.06.2020

In dem Zusammenhang sollte man auch bedenken, dass nach der (wegen des Zweitjobs in StKl 6 verpflichtenden!) Steuererklärung eine nicht unerhebliche Steuernachzahlung anstehen kann.


RE: Wann lohnt sich Nebentätigkeit? (Steuerklasse 6) - OjaGPA - 10.06.2020

(10.06.2020, 10:29)Steuernachzahlung schrieb:  In dem Zusammenhang sollte man auch bedenken, dass nach der (wegen des Zweitjobs in StKl 6 verpflichtenden!) Steuererklärung eine nicht unerhebliche Steuernachzahlung anstehen kann.



Also es würde mich schon sehr wundern, wenn es zu einer Steuernachzahlung kommt. In der Regel fallen im Ref erhebliche Werbungskosten an (Pendlerpauschale, Bücher, Rep-Gebühren), sodass man eine saftige Erstattung bekommen dürfte.