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Unerlaubte Nebentätigkeit - Druckversion

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Unerlaubte Nebentätigkeit - JohannM - 20.04.2015

Hallo,

ein Referendar befindet sich in der Anwaltsstation und übt eine Nebentätigkeit ohne Genehmigung aus (Nebentätigkeit übersteigt beispielsweise die erlaubte Zeit pro Woche). Die Nebentätigkeit wirkt sich aber nicht auf seine Dienstpflichten aus da er eh schon kurz vor dem Examen steht und auf Tauchstation beim Anwalt ist. Nun erfährt das zuständige OLG davon (keine Ahnung wie!?).
Hat jemand Erfahrungen mit den Sanktionen?

Beste Grüße
Johann


RE: Unerlaubte Nebentätigkeit - F.D - 20.04.2015

Ich glaube nicht, dass da großartige Sanktionen kommen. Sie werden Dir offiziell die Genehmigung für die Zukunft verweigern. Aber eine Abmahnung wegen Verletzung der Dienstpflichten o.Ä. wird wohl nicht kommen.


RE: Unerlaubte Nebentätigkeit - Gast - 22.04.2015

mh Verletzung der Dienstpflichten.
Frage mich, ob es ein Problem mit dem Tauchen gibt. Man könnte annehmen, dass du tauchst, um deinen Nebenjob nachgehen zu können.
Tauchen ist ja sowas wie schwänzen. Klar, man kann nichts dafür, wenn einen der Ausbilder nicht sehen will *hust*.

Daher könnte ich mir vorstellen, dass da theoretisch schon was kommen kann. Praktisch macht sich vermutlich keiner die Mühe.

Aber was sagt denn das OLG? Wenn es davon Wind bekommen hat und der Referendar dies weiß, wird es doch schon was gesagt haben, oder?
vielleicht hilft dem Referendar das evtl. hier weitergehende Antworten zu erhalten.


RE: Unerlaubte Nebentätigkeit - Juraspast - 24.06.2015

Ohoh, das sieht ziemlich bitter aus für Dich!!!! An Deiner Stelle würde ich mir richtig Sorgen machen:s




Du musst mit folgenden unangenehmen Konsequenzen rechnen:

> Anhörung vom Präsidenten Deiner Stammdienststelle, danach

> Einleitung eines Disziplinarverfahrens, dann

> Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bei der Generalbundesanwaltschaft,

> Untersuchungshaft in Guantanamo (Kuba),

> Folter (Waterboarding, Schlafentzug, volles Programm)

und am Ende ziemlich wahrscheinlch


TODESSTRAFE!!!!...


RE: Unerlaubte Nebentätigkeit - NRW_Ph - 12.07.2015

Auch wenn manche es sich hier nicht vorstellen können, aber es gibt Dienststellen, die das ernst nehmen.

Mir sind Fälle bekannt, in denen der Referendar zunächst dazu dienstlich Stellung zu nehmen und anschließend ein wenig erfreuliches Gespräch mit dem Ausbildungsleiter hatte. Das ist (wegen Einsicht in den eigenen Fehler) ohne weitere Folgen geblieben; es gab aber einen Personalakteneintrag. Und dass die Akte in der mündlichen Prüfung vorliegt, wissen wir ja alle ...