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Anderweitige Zuweisung umgehen durch Bewerbung bei Richter - Druckversion

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Anderweitige Zuweisung umgehen durch Bewerbung bei Richter - Gast - 05.02.2020

Ich habe gelesen, dass es möglich ist, sich vor der Bewerbung bei einem bestimmten Richter oder einer Kammer für die Zivilstation zu bewerben und dementsprechend dann sicher zu seinem Wunschgericht zugewiesen zu werden.
Hat das hier jemand so gemacht? Und welche Anforderungen stellen Richter daran? Prädikatsexamen?


RE: Anderweitige Zuweisung umgehen durch Bewerbung bei Richter - allround - 07.02.2020

Also hier in NRW (Bereich OLG Köln) war es so, dass man sich einen Ausbilder suchen konnte (Richter o. auch StA), indem man eben vorher mit jenem telefoniert hat oder per E-Mail alles abgeklärt hat und es dann bei der Referendarabteilung angegeben hat, dass man gerne zu XY möchte und es abgesprochen hat mit diesem.
Mehr nicht, also recht formlos alles.


RE: Anderweitige Zuweisung umgehen durch Bewerbung bei Richter - Gast1337 - 07.02.2020

(05.02.2020, 20:00)Gast schrieb:  Ich habe gelesen, dass es möglich ist, sich vor der Bewerbung bei einem bestimmten Richter oder einer Kammer für die Zivilstation zu bewerben und dementsprechend dann sicher zu seinem Wunschgericht zugewiesen zu werden.
Hat das hier jemand so gemacht? Und welche Anforderungen stellen Richter daran? Prädikatsexamen?

Bei mir identisch, wie bei meinem Vorredner. Ich habe bspw. keinen konkreten Richter in der Zivilstation angegeben, aber Zuweisung an ein bestimmtes Gericht beantragt. Allerdings wollten an dieses Gericht auch viele andere, sodass ich letztlich nicht an dieses Gericht zugewiesen wurde... Sofern du vorher einen Richter/StA findest, der dich ausbilden würde, denke ich nicht, dass es ein Problem geben sollte, dh. du wirst dann sicher diesem Gericht zugewiesen werden. Dass dafür VB oä. erforderlich ist trifft mE nicht zu.