Verbeamtung oder öff-rechtl. Ausbildungsverhältnis - Druckversion
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Verbeamtung oder öff-rechtl. Ausbildungsverhältnis -
Coreon - 29.01.2020
Hallo, ich will mich gerade auf das Ref in M-V bewerben und weiß nicht, ob ich den Antrag auf Verbeamtung (auf Widerruf) stellen soll, oder nicht. Die Bezüge sind zwar höher, als die Unterhaltsbeihilfe, aber wie sieht das z.B. mit der Krankenversicherung in dieser Zeit aus? Würde mann dann für zwei Jahre in die PKV gehen und danach ohne Probleme wieder in die GKV wechseln können?
Was gibt es sonst noch zu beachten?
PS: Wie sonst so die Erfahrungen in M-V, wie sind die AGn dort so?
LG