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Krankenversicherung - Druckversion

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Krankenversicherung - Gast1234 - 20.12.2019

Hallo zusammen,


 ich habe am 16.12.19 meine mündliche Prüfung abgeschlossen. Nun möchte ich gerne ab Januar in die private Krankenversicherung wechseln. Meine Frage wäre nun: Bin ich für den Monat Dezember noch vollständig gesetzlich krankenversichert und muss den Wechsel dann erst ab 01.01.20 vollziehen? Oder muss ich mich bereits neu versichern ab Ende des Dienstverhältnisses- ab Ende der mündlichen Prüfung?  Leider habe ich bislang dazu nichts gefunden. 

Vielen Dank im Voraus! :)


RE: Krankenversicherung - GastK27 - 20.12.2019

Die gleiche Frage hatte ich mir Mitte September auch gestellt. Wurde dann von Seiten der Krankenkasse von selbst beantwortet, indem sie mir mitgeteilt hat, dass ja mein Dienstverhältnis zum Stichtag der mündlichen Prüfung beendet wurde und ich angeben soll, wo ich nun arbeite oder ob ich Arbeitslosengeld beziehe. 
Sprich, es zählt der Tag der mündlichen. 

Das ist jedenfalls für NRW so


RE: Krankenversicherung - Gast1234 - 20.12.2019

Vielen Dank für die Antwort! :)