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Steuern auf Nebentätigkeit im Ref - Druckversion

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Steuern auf Nebentätigkeit im Ref - frewwis - 01.11.2024

Hallo zusammen, 

ich beginne am Montag in RLP mein Ref. 
Ich melde eine Nebentätigkeit von 8 Stunden pro Woche an. 

Muss ich Steuern auf die Nebentätigkeit bezahlen wenn diese bei 400€ im Monat liegt? 

Ohne Unterhaltsbeihilfe wäre ich ja unter dem Steuerfreibetrage. Wird die Unterhaltsbeihilfe hier reingerechnet und ich muss auf die 400€ dann Steuern zahlen oder nicht? 

Vielen Dank für alle Antworten! 
LG


RE: Steuern auf Nebentätigkeit im Ref - RefNdsOL - 01.11.2024

Einkommen ist grundsätzlich zu versteuern, steuerfreies Einkommen stellt eine Ausnahme dar.

Wenn du neben deiner steuerpfl. Haupttätigkeit noch eine zweite hast, dann läuft diese erstmal über Steuerklasse 6 und du musst ggf. eine Steuererklärung abgeben, vgl. § 46 II EStG.

Bei geringfügiger Beschäftigung bis zur sog. Minijob-Grenze kann ggf. die Abgabe entfallen, wenn der Arbeitgeber die Tätigkeit pauschal versteuert. Das ist der Regelfall.