Mehrfachbewerbung Ref - Druckversion
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Mehrfachbewerbung Ref -
refiur87 - 30.07.2024
Ich habe mir mal die Bewerbungsunterlagen fürs Referendariat an verschiedenen Standorten angeschaut (konkret OLG Köln, OLG Düsseldorf und Hessen). Dabei ist mir aufgefallen, dass man immer angeben muss, ob man sich bereits bei einem anderen OLG oder in einem anderen Bundesland beworben hat. Weiß jemand, welchem Zweck diese Angabe dient und ob es sich auf die Bewerbungschancen negativ auswirkt, wenn man angibt, sich bereits woanders beworben zu haben?
RE: Mehrfachbewerbung Ref -
RefNdsOL - 30.07.2024
Schon mal ggf. in die jeweilige JAG/JAO oder ZulassungsVO geschaut, die sollten auf ggf. damit verbundene Rechtsfolgen hinweisen? In Nds. gelten bspw. die Wartepunkte landesweit und die Ablehnung des Einstellungsgebot eines OLG führt auch zum Verlust der Wartepunkte bei den anderen. Im Zweifel bei der Einstellungsbehörde nachfragen, die sind in der Regel auskunftsfreudig.