Keine Einstellung wegen Corona - Druckversion
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RE: Keine Einstellung wegen Corona - Gast - 06.04.2020
Ich kann nur empfehlen in der Zwischenzeit bei einem Anwalt ein Praktikum zu absolvieren, am besten dann auch gegen Bezahlung falls es gut läuft.
War die wesentlich besser Vorbereitung aufs Ref als materielles Recht zu wälzen, was man eh noch gut genug beherrscht und wofür es sowieso Kommentare gibt. In grade mal vier Monaten habe ich äußerst viel mitgenommen und mehr verdient als aktuell im Ref netto rum kommt (keine GK!)
RE: Keine Einstellung wegen Corona - Gast - 06.04.2020
Das GPA stellt normal ein, sprich Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein.
RE: Keine Einstellung wegen Corona - Gast - 06.04.2020
(06.04.2020, 13:26)Gast schrieb: Ich kann nur empfehlen in der Zwischenzeit bei einem Anwalt ein Praktikum zu absolvieren, am besten dann auch gegen Bezahlung falls es gut läuft.
War die wesentlich besser Vorbereitung aufs Ref als materielles Recht zu wälzen, was man eh noch gut genug beherrscht und wofür es sowieso Kommentare gibt. In grade mal vier Monaten habe ich äußerst viel mitgenommen und mehr verdient als aktuell im Ref netto rum kommt (keine GK!)
In Anbetracht des Mindestlohngesetzes sind Praktika -außerhalb der univ. Pflichtpraktika- auch mindestlohnpflichtig.
Daher darf es -in der Theorie- zumindest keine unentgeltliche Praktika in dieser Form mehr geben.
RE: Keine Einstellung wegen Corona - Gast - 07.04.2020
Mit einem 40h-Job weniger zu verdienen als im Ref dürfte auch ausgeschlossen sein. Davon abgesehen ist ein Ref eben grade kein 40h Job.