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Antworten zu Thema: Klageschrift Prüfungsanfechtung
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[quote="Praktiker" pid='170984' dateline='1642945185'] Schon bei der Sachverhaltsschilderung würde ich nur die Tatsache der Widerrufseinlegung und, sofern für das Verständnis, die tragenden Argumente knapp erwähnen, im Übrigen auf das Widerspruchsschreiben Bezug nehmen. Das liegt dem VG nämlich vor, und sie werden es nicht doppelt, geschweige denn dreifach lesen wollen... [/quote]