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Antworten zu Thema: Streitwert Stufenklage
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[quote="Gast" pid='169880' dateline='1642107753'] Mir ist in deinem Beispiel etwas unklar, welchen Antrag der Kläger letztlich nach der Auskunft auf der 2. Stufe stellt. Wenn er 10.000 € beantragt und nur 2.000 € erhält, wird seine Klage mit Kostenfolge teilweise abgewiesen. Hatte er sich ursprünglich 10.000 € "erhofft", beantragt nach der Auskunft aber nur Zahlung von 2.000 € nach § 826 BGB und werde ihm 2.000 € "aus § 812 BGB" zugesprochen, kommt es auf den Streitgegenstand an. Geht das Gericht vom selben Lebenssachverhalt aus, würdigt diesen rechtlich aber anders als der Kläger und gelangt trotzdem zu der begehrten Rechtsfolge, so hat der Kläger voll obsiegt. Stellt das Gericht aber nicht nur auf eine andere Anspruchsgrundlage, sondern auch auf einen anderen hilfsweise geltend gemachten Streitgegenstand ab, so weist es den Hauptantrag ab. Die Kostenquote betrüge 50:50. [/quote]