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Antworten zu Thema: Juristenausbildung in NRW wird härter (LTO-Beitrag)
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[quote="C8H10N4O2" pid='71999' dateline='1603106967'] [quote='Gast' pid='71868' dateline='1603020100'] Das Recht der Hypothek in den Pflichtfachstoff des ersten Examens in NRW einzuführen, ist ohnehin Etikettenschwindel. Bislang war das Recht der Grundschuld Pflichtfachstoff und wiederkehrend Gegenstand von Examensklausuren. Wegen der Verweisung in § 1192 Abs. 1 BGB muss man das Recht der Hypothek also sowieso drauf haben. [/quote] Sofern es nicht den grundlegenden Unterschied der Akzessorietät der Hypothek gäbe, wodurch sich in allen wesentlichen Bereiche (Bestellung, Bestehen, Übertragung, gutgläubiger Erwerb, Erlöschen, Einwendungen, Rückübertragung) Unterschiede zwischen Grundschuld und Hypothek ergeben. Siehe insofern auch § 1192 Abs. 1 am Ende. Ist halt absurd das eine ohne das andere zu lernen, da sich ja gerade aus den Unterschieden das wesentliche Verständnis der beiden Sicherungsinstrumente bildet [/quote]