Toggle navigation
Suche
Deine Referendarswelt
Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
RefNews - Das Blog zum Referendariat
Infoseiten zum Referendariat
Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen
oder
Registrieren
» Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort:
Passwort vergessen?
Merken
Antworten zu Thema: Bewertung Assessorexamen - "Böcke"
Benutzername:
Betreff:
Smilies:
[
mehr
]
Deine Nachricht:
[quote="Gast12345" pid='27800' dateline='1565441360'] [quote='Gast' pid='27797' dateline='1565439235'] [quote='Gast12345' pid='27793' dateline='1565429752'] [color=#141414][size=small]Hallo zusammen![/size][/color] [color=#141414][size=small]Mich würde interessieren, wie - aus eigener Erfahrung oder aufgrund eigener Korrekturtätigkeit - es bewertet wird, wenn ein "Bock" in der Klausur ist (z. B. Verstoß gegen Trennungsprinzip, Prüfung eines fahrlässigen Mordes, Verstoß gegen das Koinzidenzprinzip, usw.), vorausgesetzt, dass dies nur eine von mehreren Anspruchsgrundlagen bzw. Straftatbestände, die zu prüfen sind, betrifft. Ist dies automatisch ein Grund, die Klausur unter dem Strich landen zu lassen, oder werden die einzelnen Klausurteile separat voneinander begutachtet?[/size][/color] [color=#141414][size=small]Viele Grüße![/size][/color] [/quote] Wie in alles in der Welt kommt man auch nur im Entferntesten auf die Idee, einen fahrlässigen Mord zu prüfen? Da ist es ja naheliegender, sich der Prüfung von § 211 StGB zu verweigern mit dem Hinweis auf ,,NS- Unrecht". [/quote] Das sollten nur Beispiele sein... :D Dann formuliere ich anders... Wenn man zum Teil zu einem unvertretbaren Ergebnis kommt, war es das dann für die Klausur? ZB bzgl einer AGL oder eines Straftatbestandes? [/quote]