19.02.2019, 20:54
RLPler
20.02.2019, 00:10
(19.02.2019, 20:54)Juri schrieb: [ -> ]Leute, ist das erste oder das zweite Examen schwerer ?
Was ist eure Erfahrung? Wo ist es eher machbar eine gute Note zu kriegen ?
Lg
Das hängt natürlich immer mit verschiedene Faktoren zusammen ... Mir persönlich ist das 2. leichter gefallen. Es ist viel mehr praktisch orientiert zudem kann man die materielle Prüfung sehr gut mit dem Kommentar lösen, vorausgesetzt man hat vorher ausreichend intensiv damit gearbeitet.
NRWNRW
20.02.2019, 06:38
Mir ist auch das zweite leichter gefallen. Im Endeffekt hatte ich aber trotzdem minimal eine schlechtere Note als im staatlichen Teil des ersten Examens. Ich finde auch, dass die Arbeit mit dem Kommentar es enorm erleichtert. Die materiellen Probleme sind ja auch in den meisten Fällen nicht so "abgehoben" wie im ersten Examen.
Komischerweise kenne ich aber auch viele Leute, die im ersten Examen ein Prädikat hatten, und im zweiten um ein befriedigend kämpfen müssen.
Komischerweise kenne ich aber auch viele Leute, die im ersten Examen ein Prädikat hatten, und im zweiten um ein befriedigend kämpfen müssen.
Gast
20.02.2019, 08:32
Das Thema gibt es hier schon mindestens vier mal.
Hengste
20.02.2019, 12:31
Ich fand, dass das 2.Stx die größere Herausforderung war. Während man beim 1.Stx „nur“ lernen musste, hat man während des Referendariats Verpflichtungen, die man parallel bewältigen musste. Dadurch blieb weniger Zeit fürs lernen. Der Stoff jedoch steigt. Die meisten Referendare müssen neben dem neuen Prozessrecht auch nochmal intensiv das materielle Recht lernen. Dies bereits aufgrund des Umstandes des Vergessens. Daher erschwerte dies die Vorbereitung auch.
Hessen7
20.02.2019, 12:41
Ich persönlich fand das zweite Examen VIEL schwerer. Ich habe ein unfassbar schlechtes Gedächtnis und kann mir eigentlich nichts merken. Also wirklich gar nichts, keine Telefonnummer, für Namen muss ich die Menschen wirklich lange und relativ gut kennen, ich konnte noch nie im Leben auch nur eine Gedichtszeile auswendig aufsagen - wenn , dann höchstens einen Teil eines Songtextes, den ich über Monate täglich gehört habe.
Im ersten Examen war das kein Problem, weil ich mit Verständnis alles bewältigen konnte. Wenn man den gesetzlichen Normalfall verstanden hat, dann kann man jedes Problem alleine identifizieren und mit solidem juristischen Handwerk auch anständig lösen. Ich konnte kein einziges "Klassikerproblem" auswendig, keinen einzigen Meinungsstreit. Trotzdem hat es für ein zweistelliges Ergebnis gereicht, weil ich exakt das gemacht habe: einfach das Gesetz mit dem gelernten Handwerk anwenden.
Im zweiten Examen musste man nach meinem Eindruck VIEL mehr auswendig lernen, allein den ganzen Aufbau der Klausuren, die ständig anders sind, die ganzen Formulierungen für die Anträge usw usf. sehr frustrierend und ich habe das alles auch examen eine Woche nach den Klausuren wieder vergessen und es zum Glück nie wieder gebraucht. Wegen "formeller Mängel" waren die Klausuren auch stets nicht so pralle (also eher im 6-7 Pkt. Bereich) und das VB konnte ich damit im Zweiten auch nicht erreichen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich mit einem FOrmularhandbuch ein wesentlich besseres Examen geschrieben hätte und das ist natürlich ein bisschen frustrierend, wenn man ein schlechteres Ergebnis einfährt, nicht weil man juristische Fehler macht, sondern weil man sich ums verrecken nicht merken kann, wie so eine dumme Klage aufzubauen ist - und das ganze völlig unnötigerweise, weil n Blick ins Formulabuch das Problem sofort lösen würde. Naja, es wurde dann doch ein ganz ordentlchies Ergebnis, wenn auch kein VB. So oder so bleibt die Essenz: für MICH persönlich, war das zweite Examen ein Horror und das erste ganz angenehm.
Im ersten Examen war das kein Problem, weil ich mit Verständnis alles bewältigen konnte. Wenn man den gesetzlichen Normalfall verstanden hat, dann kann man jedes Problem alleine identifizieren und mit solidem juristischen Handwerk auch anständig lösen. Ich konnte kein einziges "Klassikerproblem" auswendig, keinen einzigen Meinungsstreit. Trotzdem hat es für ein zweistelliges Ergebnis gereicht, weil ich exakt das gemacht habe: einfach das Gesetz mit dem gelernten Handwerk anwenden.
Im zweiten Examen musste man nach meinem Eindruck VIEL mehr auswendig lernen, allein den ganzen Aufbau der Klausuren, die ständig anders sind, die ganzen Formulierungen für die Anträge usw usf. sehr frustrierend und ich habe das alles auch examen eine Woche nach den Klausuren wieder vergessen und es zum Glück nie wieder gebraucht. Wegen "formeller Mängel" waren die Klausuren auch stets nicht so pralle (also eher im 6-7 Pkt. Bereich) und das VB konnte ich damit im Zweiten auch nicht erreichen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich mit einem FOrmularhandbuch ein wesentlich besseres Examen geschrieben hätte und das ist natürlich ein bisschen frustrierend, wenn man ein schlechteres Ergebnis einfährt, nicht weil man juristische Fehler macht, sondern weil man sich ums verrecken nicht merken kann, wie so eine dumme Klage aufzubauen ist - und das ganze völlig unnötigerweise, weil n Blick ins Formulabuch das Problem sofort lösen würde. Naja, es wurde dann doch ein ganz ordentlchies Ergebnis, wenn auch kein VB. So oder so bleibt die Essenz: für MICH persönlich, war das zweite Examen ein Horror und das erste ganz angenehm.
GastNRW5
20.02.2019, 13:58
Ich glaube es ist sehr Typ abhängig
Wenn man, so wie ich, Schwierigkeiten mit dem Lernen komischer Theorien hat dann ist das zweite deutlich angenehmer.
Schon alleine, weil man quasi nur einer Meinung (die der Rspr.) folgen sollte und diese im Kommentar manchmal mehr manchmal weniger gut dargestellt ist.
Ich persönlich konnte auch einfach besser für das 2. lernen, da ich eher mit praktischen Fällen lernen kann und es einfach auch mehr Spaß macht
Wenn man, so wie ich, Schwierigkeiten mit dem Lernen komischer Theorien hat dann ist das zweite deutlich angenehmer.
Schon alleine, weil man quasi nur einer Meinung (die der Rspr.) folgen sollte und diese im Kommentar manchmal mehr manchmal weniger gut dargestellt ist.
Ich persönlich konnte auch einfach besser für das 2. lernen, da ich eher mit praktischen Fällen lernen kann und es einfach auch mehr Spaß macht
Anna-Lyse
27.02.2019, 22:00
Der relative Vergleichsmaßstab ist einfach viel härter als im Ersten, weil
Deshalb ist die Verschlechterung auch die Regel und die Verbesserung die Ausnahme. Mit dem objektiven Schwierigkeitsgrad oder umfangreichen Sachverhalten hat das aber nichts zu tun. Der Effekt ist unvermeidbar in einem zweistufigen System mit relativer Benotung.
- da 30 % durchfallen,
- gerade unter den Freischusskandidaten viele schlecht Vorbereitete dabei sind, die den Versuch noch spaßeshalber mitnehmen bevor die Frist abläuft und
- der ein oder andere, der besteht, auch das Handtuch wirft (oft aber nicht immer Leute mit mäßigen Noten).
Deshalb ist die Verschlechterung auch die Regel und die Verbesserung die Ausnahme. Mit dem objektiven Schwierigkeitsgrad oder umfangreichen Sachverhalten hat das aber nichts zu tun. Der Effekt ist unvermeidbar in einem zweistufigen System mit relativer Benotung.
Gala
27.02.2019, 22:22
Du weißt auf jeden Fall dich klar und auf den Punkt gebracht auszudrücken.
Fangfrage
28.02.2019, 08:22
(19.02.2019, 20:54)Juri schrieb: [ -> ]Leute, ist das erste oder das zweite Examen schwerer ?
Was ist eure Erfahrung? Wo ist es eher machbar eine gute Note zu kriegen ?
Lg
Haha, jetzt hättest du mich fast gekriegt! Natürlich ist ein Kilo erstes Examen genauso schwer wie ein Kilo zweites Examen!