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Normale Version: Berufung im Zivilrecht
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Hey,

in unseren AG wurde kein einziges Wort zum Thema Berufung in den zivilrechtlichen Klausuren gesagt. Kommt das denn so selten dran? Oder gar nicht? In meinen Rep- Unterlagen ist es allerdings ein selbstständiges Kapitel und ich weiß jetzt nicht, ob ich das lernen soll oder nicht. Ich bin verwirrt, denn es erscheint mir - wenn nicht sehr wichtig - dann jedenfalls ziemlich wichtig und nach zwei Jahren Refs weiß ich so gut wie gar nichts dazu, geschweige denn ein Berufungsurteil zu schreiben  Fragezeichen

Danke Euch
Aga
Berufung kann als Klausur drankommen, deshalb sollte es kein komplettes Neuland sein, allerdings ist es zum einen nicht so häufig und zum anderen ist es auch gut kommentiert. Man sollte also die Besonderheiten kennen und sich in das Thema vielleicht mal einen Tag einarbeiten und am Besten mal eine Klausur lösen, es ist aber meiner Ansicht nach nach bei weitem nicht oft genug dran oder schwierig genug, dass sich eine vertiefte Vorbereitung lohnt

GastNRW2

(10.06.2022, 13:41)Agnjoa schrieb: [ -> ]Hey,

in unseren AG wurde kein einziges Wort zum Thema Berufung in den zivilrechtlichen Klausuren gesagt. Kommt das denn so selten dran? Oder gar nicht? In meinen Rep- Unterlagen ist es allerdings ein selbstständiges Kapitel und ich weiß jetzt nicht, ob ich das lernen soll oder nicht. Ich bin verwirrt, denn es erscheint mir - wenn nicht sehr wichtig - dann jedenfalls ziemlich wichtig und nach zwei Jahren Refs weiß ich so gut wie gar nichts dazu, geschweige denn ein Berufungsurteil zu schreiben  Fragezeichen

Danke Euch
Aga

Ich kann nur für NRW sprechen. Eine Berufungsurteilsklausur kommt nicht dran. Was aber in diesem Jahr bereits mehrfach gelaufen ist, ist eine Anwaltsklausur aus Berufungsklägersicht. Da reichen mE aber die absoluten Basics, die man im Anwaltsskript von Kaiser dazu findet.