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Normale Version: Krankheit im 2. Versuch
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Hilfesuchende

Hallo, 

Weiß jemand, ob weiterhin eine Teilnahme am EVD verpflichtend ist wenn man krankheitsbedingt am zweiten Versuch nicht teilnehmen kann? Zudem wäre es auch wichtig zu wissen, ob die Unterhaltsbeihilfe weiterhin bezahlt werden würde.
Die Frage bezieht sich primär auf Schleswig-Holstein.
Vielen Dank schon einmal.