Gast
13.03.2022, 19:49
Ist es möglich, das Examen irgendwie mit 4 Punkten zu bestehen, wenn man nur noch drei Monate Zeit
hat und dazu auch noch für die Juristerei ungeeignet ist?
Dass ich kein juristisches Talent habe, habe ich schon immer vermutet. Aber erst jetzt, kurz
vor dem Examen, gestehe ich es mir selbst ein.
Ich hätte damals Mathe und Physik auf Lehramt studieren sollen. Aber da in meinem Umfeld
viele gesagt haben, dass man als Jurist so angesehen sei und dass man dann
anerkannt sei, habe ich mich auf Jura eingelassen.
Mein Problem ist, dass ich mich immer kurz und knapp ausdrücke. Es fällt mir auch schwer, andere
zuzutexten.
Ich habe andere Referendare beobachtet, wie diese an die Klausur herangehen. Die wissen meist
oft nicht so viel oder können mit dem Kommentar nicht umgehen. Wenn sie aber was wissen,
können sie das in der Klausur perfekt hinschreiben.
Bei mir ist es so, dass ich schon relativ viel weiß oder mir denken kann, wo die Probleme liegen,
auch finde ich die Fundstellen relativ schnell, aber ich kann das Problem irgendwie in der Klausur nicht darstellen.
Als Randbemerkung bekomme ich dann Sätze wie: Problem zwar erkannt, aber schlecht dargestellt oder
Problem lediglich angedeutet, usw.
Die Noten in den Klausuren schwanken bei mir zwischen 2 und 5 Punkten.
Sollte man im Strafrecht auch unproblematisches einfach definieren bzw. aus dem Kommentar irgendwas
abschreiben, damit man mehr auf dem Papier stehen hat?
hat und dazu auch noch für die Juristerei ungeeignet ist?
Dass ich kein juristisches Talent habe, habe ich schon immer vermutet. Aber erst jetzt, kurz
vor dem Examen, gestehe ich es mir selbst ein.
Ich hätte damals Mathe und Physik auf Lehramt studieren sollen. Aber da in meinem Umfeld
viele gesagt haben, dass man als Jurist so angesehen sei und dass man dann
anerkannt sei, habe ich mich auf Jura eingelassen.
Mein Problem ist, dass ich mich immer kurz und knapp ausdrücke. Es fällt mir auch schwer, andere
zuzutexten.
Ich habe andere Referendare beobachtet, wie diese an die Klausur herangehen. Die wissen meist
oft nicht so viel oder können mit dem Kommentar nicht umgehen. Wenn sie aber was wissen,
können sie das in der Klausur perfekt hinschreiben.
Bei mir ist es so, dass ich schon relativ viel weiß oder mir denken kann, wo die Probleme liegen,
auch finde ich die Fundstellen relativ schnell, aber ich kann das Problem irgendwie in der Klausur nicht darstellen.
Als Randbemerkung bekomme ich dann Sätze wie: Problem zwar erkannt, aber schlecht dargestellt oder
Problem lediglich angedeutet, usw.
Die Noten in den Klausuren schwanken bei mir zwischen 2 und 5 Punkten.
Sollte man im Strafrecht auch unproblematisches einfach definieren bzw. aus dem Kommentar irgendwas
abschreiben, damit man mehr auf dem Papier stehen hat?