Kurze Frage:
Formuliere ich: „Die Klage wurde am […] erhoben“ oder „Die Klage wurde am […] eingelegt“
Würde eigentlich eingelegt sagen, oder?
Danke für die Hilfe
eingelegt werden nur Sardinen
(19.02.2022, 18:38)GASTNRW1 schrieb: [ -> ]eingelegt werden nur Sardinen
Und Fleisch in Marinade :)
In einem solchen Fall würde ich immer das Gesetz konsultieren. Denn was da drin steht, kann schonmal nicht falsch sein.
Also:
ZPO, §§ 253 I, 261 I: Erhebung der Klage
VwGO, § 81 I 1: Klage ist (...) zu erheben
Wenn es um Klausuren geht, reagieren Korrektor*innen oft allergisch, wenn man nicht mal den Gesetzeswortlaut abschreiben kann.
(19.02.2022, 19:20)Gast schrieb: [ -> ]In einem solchen Fall würde ich immer das Gesetz konsultieren. Denn was da drin steht, kann schonmal nicht falsch sein.
Also:
ZPO, §§ 253 I, 261 I: Erhebung der Klage
VwGO, § 81 I 1: Klage ist (...) zu erheben
Wenn es um Klausuren geht, reagieren Korrektor*innen oft allergisch, wenn man nicht mal den Gesetzeswortlaut abschreiben kann.
Nochmal der gleiche Gast:
Wonach man noch differenzieren könnte, wäre der Akt des "Einschickens" der Klage bei Gericht (dann wäre die Klage anhängig - da würde ich aber besser von "einreichen" sprechen) und der Zustellung (s.o.).
(19.02.2022, 19:20)Gast schrieb: [ -> ]In einem solchen Fall würde ich immer das Gesetz konsultieren. Denn was da drin steht, kann schonmal nicht falsch sein.
So und nicht anders.
Erhoben wird demnach ferner
- Widerspruch gegen Mahnbescheid (§ 694 I ZPO)
Eingelegt werden demgegenüber bspw.:
- Einspruch gegen VU/VB (vgl. § 340 I ZPO)
- Einspruch gegen Strafbefehl (vgl. § 410 I 1 StPO)
- Berufung (vgl. § 519 I ZPO bzw. § 314 I StPO bzw. § 124a II 1, V 5 Hs. 2 VwGO)
- Revision (vgl. § 549 I 1 ZPO bzw. § 341 I StPO bzw. § 139 I 1, 2 VwGO)
(19.02.2022, 18:38)GASTNRW1 schrieb: [ -> ]eingelegt werden nur Sardinen
Wie ich den Spruch hasse. Das Gesetz spricht selbst teilweise von einlegen.
(19.02.2022, 22:55)Gast schrieb: [ -> ] (19.02.2022, 18:38)GASTNRW1 schrieb: [ -> ]eingelegt werden nur Sardinen
Wie ich den Spruch hasse. Das Gesetz spricht selbst teilweise von einlegen.
rechtsmittel. alles andere wird erhoben oder beantragt