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Normale Version: Wie lernt ihr materielles Strafrecht?
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Hallo,

habt ihr Tipps, wie ich effizient das materielle Strafrecht lernen kann (Aufbauschemata, Def, hM bei den Streitigkeiten)?

Nimmt irgendjemand seine Karteikarten aus dem 1. und streicht einfach die mM raus? 

Die Zeit drängt und neue KK zu schreiben dauert bekanntlich leider lange.

Ich habe mir auch welche gekauft (Hemmer), aber kann meine alten schneller lernen. Wie macht ihr das? Mache ich damit einen Fehler? 

Ich bin leider auch kein StrafrechtsPRO.

Gast009

Empfehlung:

Basics, Basics, Basics, und dann nur noch mit dem Kommentar lernen. Problem im Skript lesen und schauen, wo es im Kommentar steht!
Fälle bis zum Erbrechen. Wenn du das Problem nicht erkannt hast oder lösen konntest, punktuell im Kommentar/Skript/Lehrbuch nacharbeiten.
(18.02.2022, 11:48)DrängelerKnüller schrieb: [ -> ]Fälle bis zum Erbrechen. Wenn du das Problem nicht erkannt hast oder lösen konntest, punktuell im Kommentar/Skript/Lehrbuch nacharbeiten.


Guter Tipp, weil zwei Arten von Fällen die meisten Klausuren ausmachen: 

1. Es kommen §§ 224, 249ff., 263, 267ff. StGB dran
2. Es kommt irgendwas total abgefahrenes, Bestechlichkeit o.Ä.

Übers Fälle lösen kriegt man die klassischen Konstellationen zu 1. mit, die zu 2. kann man sowieso nicht sinnvoll lernen, dafür hat man dann den Kommentar.
an diesem Problem sitze ich gerade auch ... 
Ich würde Fallorientiert lernen, weil die Klausuren im zweiten Staatsexamen regelmäßig kein vertieftes strafrechtliches Wissen abverlangen und die Arbeit mit Lehrbüchern/Skripten einen dazu verleitet, manchmal doch zu viel zu machen. 

Karteikarten würde ich nicht erstellen, weil man mittlerweile zumindest grob die Systematik des StGB infolge des Studiums verinnerlicht hat und eigentlich die Prüfung jedes Tatbestandes gelingen dürfte. Für nicht präsente Definitionen kann der Fischer konsultiert werden. Im Übrigen ist es zu viel Stoff, um diesen auf Karteikarten "runterzubrechen" und dann auch noch als präsentes Wissen auswendig zu lernen.
Das Problem im Strafrecht liegt eher in der knappen Bearbeitungszeit und vielen flüchtigen Fehlern die man begeht, etwa die unsaubere Prüfung eines Tatbestandsmerkmals (etwa "Stoffgleichheit" beim 253), was einem zum "Falschabbiegen" verleitet. 

Meiner Meinung nach macht es daher am meisten Sinn, wenn man möglichst viele Strafrechtsklausuren löst und in der Bearbeitung dieser Fälle eine Art Wiederholung sieht. Nach der Bearbeitung weiß man dann auch, bei welchem Straftatbestand Probleme bestanden bzw. welche Prüfungspunkte im Besonderen ohne weiteres richtig gelöst wurden und welche nicht. Die problematischen Stellen kann man sich dann gesondert notieren und wiederholen. Das was man kann, muss man dann auch nicht intensiv turnusmäßig wiederholen. 

Mich würde es interessieren, wie andere – insbesondere diejenigen, die im 2Stex. in den Strafrechtsklausuren gute Noten erzielt haben – vorgegangen sind.

gast789

muss meinem Vorredner widersprechen. Gerade die Klausuren im zweiten Examen prüfen vertieftes Wissen ab. Dafür steht aber der Kommentar zur Verfügung. Deshalb Basics, Basics, Basics.

Zu glauben, dass es im zweiten Examen einfacher wird ist ein fataler Irrtum.

Hessen-Gast

Jura Intensiv Crashkurs Skript Strafrecht + Kommentare! Hat gut gereicht!
(19.02.2022, 15:47)Hessen-Gast schrieb: [ -> ]Jura Intensiv Crashkurs Skript Strafrecht + Kommentare! Hat gut gereicht!


Sind die Crashkurs Skript von Jura Intensiv alle im DIN-A5-Format, Schriftgröße ähnlich wie im Palandt?