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Normale Version: S2 Hessen
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Gastgeber556

Hallo Zusammen,

die S2 Klausur kann ja (in Hessen) das Strafurteil oder die Revision sein. 
Kann es auch passieren, dass eine Revisionsbegründungsschrift gefordert wird? Ich kenne Klausuren bisher nur so, dass man die Erfolgsaussichten gutachterlich prüfen muss.
Kann alles kommen. Allerdings unwahrscheinlich, da die Zulässigkeit viel unjuristische Schreibarbeit erfordert.
sehr unwahrscheinlich. argument: § 344 II 2 StPO; diese anforderungen sollen selbst halbwegs erfahrene praktiker vor eine herausforderung stellen. eine solche klausur kam - vermutlich auch aus diesem grund - vor etlichen jahren mal und danach nicht mehr. aber es kann immer passieren.