Gast 22
06.02.2022, 15:57
Hey Leute,
habe vor einem Monat Examen geschrieben und regelmäßig Urteile etc. mit den Namen der Richter und nicht nur mit der Bezeichnung "Unterschriften der Berufsrichter" o.ä. unterschrieben.
Jetzt ist mir der Gedanke gekommen, dass der Prüfer ja denken könnte, das sei mein Name und es sich deshalb um eine unzulässige Unterschrift handeln könnte.
Meint Ihr, die Angst ist begründet, oder mache ich mir da unnötig einen Kopf drum?
habe vor einem Monat Examen geschrieben und regelmäßig Urteile etc. mit den Namen der Richter und nicht nur mit der Bezeichnung "Unterschriften der Berufsrichter" o.ä. unterschrieben.
Jetzt ist mir der Gedanke gekommen, dass der Prüfer ja denken könnte, das sei mein Name und es sich deshalb um eine unzulässige Unterschrift handeln könnte.
Meint Ihr, die Angst ist begründet, oder mache ich mir da unnötig einen Kopf drum?