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Normale Version: Wiederholer AG NRW
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Guest NRW

Liebe alle,

hat jemand Erfahrungen mit der Wiederholer AG in NRW gemacht? Ich muss mich jetzt relativ kurzfristig entscheiden, ob ich an dieser teilnehme. Da sie allerdings bis zu zwei mal wöchentlich stattfindet, frage ich mich, ob sie sich wirklich lohnt.

Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.

Gast

Nicht daran teilzunehmen wäre grob fahrlässig.
Der EVD ist sehr gut organisiert. Du schreibst wöchentlich mindestens eine Klausur und besprichst eine. Die AG-Leiter sind sehr erfahren und sorgen dafür, dass du an dir arbeiten kannst. Meines Erachtens ist die Quote derjenigen, die das Examen beim zweiten Versuch bestehen und die AG besucht haben um einiges höher als die, die es nicht getan haben (ist allerdings Nahbereichsempirie).

NRW-Ref

Das kommt auch drauf an in welchem OLG-Bezirk du die AG machen möchtest. Für Düsseldorf kann ich die AG zum Strafrecht bei Herrn Machalitza empfehlen. Der schreibt 3 Klausuren (Revision, Urteil, StA) und bespricht sie dann jeweils 2 Wochen später und geht eben darauf ein, wie man zB die Revisionsklausur generell angeht.
Die AG im Zivilrecht beim Richter Schulz fand ich relativ sinnlos, kommt aber auf deine persönlichen Defizite an. Er bespricht halt Fälle. Aber eher nur materiell-rechtlich. Und er hört sich wirklich gern reden. Dafür dass man jede Woche dann ne Einheit im Zivilrecht hat, fand ich nur eine Klausur pro Monat schreiben auch recht wenig. Hab für die AG-Termine dann immer Urlaub genommen, um lieber zuhause zu lernen.
Die ÖffR-AG war sehr gut, wird aber jetzt wieder von wem anders wohl gemacht. Dazu kann ich nichts sagen.

Wenn du also nur einzelne AGs nehmen kannst, differenzier da ruhig. Vor allem wenn du etwas Anfahrt hast, ist pro AG-Tag dann auch gleich ein halber Tag zum Lernen weg und 3 Monate sind nicht lang.

GastNRW3

Ich habe eine Frage zum EVD, wann startet er? Wenn man die Klausuren nicht bestanden hat erfährt man das ja um den 20./ 21. eines Monats herum mit erscheinen der Liste. Startet der EVD dann direkt am 01. des Folgemonats?

Gast

Ja