Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare

Normale Version: Aktenvortrag: Nur eine Seite Notizen? Gesetz benutzen?
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.

Berlin AV

Es wird ja immer vorgeschlagen möglichst wenige Notizen zu haben, ca eine Seite. Wie geht das? Mit "Stichsätzen" bin ich jetzt bei ca 3 Seiten.

Außerdem: Ich trage bisher vollständig vor, ohne dass ich für den Vortrag das Gesetz brauche. Benutzt ihr im Vortrag das Gesetz?
Also ich habe immer mehrere Seiten Notizen. Eine Seite für jeden Klausurabschnitt, zB: eine Seite für Rubrum & Tenor, eine für den Tatbestand und eine für die Entscheidungsgründe. Mittlerweile Kürze ich viele Notizen ab, indem ich nur den Paragraphen und die Randnummer aus dem Kommentar hinschreibe, ggf noch Stichworte zu eigenen Argumenten. Aber eine Seite für alles halte ich für zu wenig, oft lasse ich zwischen Stichpunkten extra viel Platz, falls mir später noch etwas einfällt oder mir bisher nicht viel eingefallen ist. Manchmal kommen gute Gedanken erst, wenn man die Klausur vollkommen durchdrungen hat, also in der letzten halben Stunde der Skizzierung oder auch erst beim Schreiben des Tatbestandes.

Gast

Du nimmst dein Blatt quer und machst dir 4 vertikale Linien.

Jede Apalte steht für ein A4 Blatt und du hörst entweder nach 1h auf zu schreiben oder wenn es voll ist.

Ich persönlich habe das übrigens nicht gut gefunden, sondern lieber mir großzügig platz 4 normale blätter skizziert. aber nur mit wirklich kurzen stichpunkten, teils nur mit SWP.

Lief auch auf diese Weise gut.

Gast

Es geht hier doch um den Aktenvortrag und nicht um Klausuren

Berlin AV

Ja, es sollte sich auf den Aktenvortrag beziehen. Pardon.
(04.11.2021, 15:39)Berlin AV schrieb: [ -> ]Ja, es sollte sich auf den Aktenvortrag beziehen. Pardon.

Wir haben den Thread-Titel zur Klarstellung ergänzt.

Gast

perdon, auch da kann ich dir grünes licht geben.

ich habe selbst einfach 3 normale seiten genutzt. das ganze sah aus wie in jeder klausur.

erste seite war zur hälfte notizen/ ideen und die infos für die einleitung, dann rund 5 bis 8 stichpunkte für den sachverhalt auf der 2. hälfte und dann auf 2 weiteren seiten wieder mit großzügig platz dszwischen die stichpunkte der rechtlichen lösung. hier habe ich für jedes unproblematische tbm/ prüfpunkt nur ein wort aufgeschrieben und bei den swp immer 3 oder 4 kürzere stichpunkte, meist anhand der im aktenstück versteckten hinweise oder ansichten der parteien.

kann auch mal eine seite mehr sein und am ende noch ein kurzer stichpunkt zum anwaltlichen vorgehen. 

mach dich da nicht verrückt. viel wichtiger ist, dass du mit der vorbereitungszeit hinkommst und etwas erstellt, anhand dessen du dich bis zum ende durchhangeln kannst.
Hatte so 6 Seiten. Macht das Vortragen leichter.
Solange du einigermaßen frei vortragen kannst und es gut läuft ist es völlig egal, ob du 1 Seite auf Gold oder 20 Seiten auf Toilettenpapier vor dir liegen hast. Viel Glück.