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Normale Version: Härtefallantrag
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Berlin

Hat hier schon jemand von einem erfolgreichen Härtefallantrag für das 1. (ERSTE) Examen gehört oder einen solchen sogar selbst erfolgreich durchgesetzt?

Es geht also um den Fall, dass jemand sein 1. Examen auch im Wiederholungsversuch in den Sand gesetzt hat, die konkreten Umstände einen solchen Antrag denkbar erscheinen lassen (Krankheit, Krankheit naher Angehöriger, verdeckte Prüfungsunfähigkeit).

Und dann?

Mir ist klar, du willst nur eine Antwort auf deine Frage:

Ich hab von mehreren Fällen gehört, wo das je nach Schweregrad abgelehnt oder akzeptiert wurde. Hing sehr vom Individuum ab...

Aber von mir kriegst du leider meinen Senf dazu. ;-)

Da du in ein Referendarsforum gepostet hast, musst du aber auch damit rechnen: Dir ist schon klar, dass es nach dem 1. Examen noch weiter geht und ein zweites ansteht, das nicht leichter wird. Schon mit dem 1. Examen ist so viel Lebenszeit verbunden, das wird mit dem 2. nicht besser - und vor allem nicht einfacher. Wenn man schon im 1. mehrfach durchrasselt, sollte man sich ganz ehrlich die Frage stellen, wie man danach weitermachen will und ob das Referendariat und ein 2. Examen so sinnvoll sind.

Dennoch verstehe ich vor dem Hintergrund der bereits "vertanen" Lebenszeit gut, dass man jede Möglichkeit ausschöpft, mit dem 1. Examen wenigstens irgendeinen Abschluss zu kriegen.

Viel Glück also an die Person.

Berliner

(05.07.2018, 16:14)Und dann? schrieb: [ -> ]Mir ist klar, du willst nur eine Antwort auf deine Frage:

Ich hab von mehreren Fällen gehört, wo das je nach Schweregrad abgelehnt oder akzeptiert wurde. Hing sehr vom Individuum ab...

Aber von mir kriegst du leider meinen Senf dazu. ;-)

Da du in ein Referendarsforum gepostet hast, musst du aber auch damit rechnen: Dir ist schon klar, dass es nach dem 1. Examen noch weiter geht und ein zweites ansteht, das nicht leichter wird. Schon mit dem 1. Examen ist so viel Lebenszeit verbunden, das wird mit dem 2. nicht besser - und vor allem nicht einfacher. Wenn man schon im 1. mehrfach durchrasselt, sollte man sich ganz ehrlich die Frage stellen, wie man danach weitermachen will und ob das Referendariat und ein 2. Examen so sinnvoll sind.

Dennoch verstehe ich vor dem Hintergrund der bereits "vertanen" Lebenszeit gut, dass man jede Möglichkeit ausschöpft, mit dem 1. Examen wenigstens irgendeinen Abschluss zu kriegen.

Viel Glück also an die Person.

Danke zunächst für deine Antwort. Weißt du bei welchen Gründen es erfolgreich war? Mir ist klar, dass dies jeweils Einzelfallentscheidungen sind, mich interessieren diese Erfahrungswerte aber, denn sie können eine Richtung vorgeben.

Zu deiner Anmerkung. In diesem Fall macht es absolut Sinn. Ich bin bereits Volljurist und habe lange zusammen mit ihm gelernt und kann gut einschätzen, dass er sehr viel auf dem Kasten hat (Klausurenkurs im Schnitt 7P, sehr oft zweistellig, zwei Ausfallklausuren bei 60 Gesamtklausuren). Während es bei mir aber keinerlei "Zwischenfälle" gab, sind bei ihm wirklich sehr ungünstige Umstände zu sehr ungünstigen Zeitpunkten eingetreten. So hätte (m.M.n.) hinsichtlich des erstes Versuchs bereits ein Rücktritt erfolgen müssen. Beim zweiten Versuch stehen die Ergebnisse noch aus, wir wissen allerdings, dass es thematisch wirklich sehr ungünstig gelaufen ist. Das Anliegen zielt also nicht darauf ab, einen aussichtslosen Fall irgendwie formal zu retten. Es geht auch nicht im Prüfungsangst.

Ich sondiere zur Zeit schlicht sämtliche Möglichkeiten, um ihm da unter die Arme zu greifen. Ich frage selbstverständlich auch bewusst hier, da es hier vermutlich nur Leute gibt, die das 1. Examen abgelegt haben und die entsprechend auch von anderen Kanditaten viel mitbekommen.

AntragErfolgreich

Einen Gruß in die Runde!
Ich gehöre zum Kreis derjenigen, deren Antrag positiv beschieden wurde (2. Examen). Hilfreich war in meinem Fall eine zügige Suche nach Anwälten mit ausgewiesener Erfahrung im Prüfungsrecht. Hier lohnt es sich sehr, ggf. auch bei mehreren Personen eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Der Personalrat der Referendare hat da gute Erstinformationen die auch auf einen möglichen Rücktritt oder Härtefall beim Ersten Staatsexamen übertragbar sein dürften. Ursprünglich hatte ich auch mal recherchiert zu erfolgreichen Einzelfällen, habe aber nur eine Entscheidung aus München unter dem Stichwort “pathologische Trauer” (einfach mal bei Google eineinwerfen) finden können, das war mir dann zu dünn, um mich alleine an die Anträge zu wagen.

Wichtig: beim Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit scheitern die meisten Anträge lt. dem von mir damals letztlich konsultierten Anwalt am Merkmal “unverzüglich”. Auch hier: besser mit einem Profi zusammenarbeiten. Sollte es Überlegungen in diese Richtung geben, wäre mein Rat noch (für den Fall, dass bisher kein Kontakt zu Fachärzten bestehen sollte) bei der Arztsuche wie auch bei der anwatlichen Beratung anfangs lieber mehr Termine für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Es kann immer mal passieren, dass die Chemie einfach überhaupt gar nicht passt.

Berliner

(05.07.2018, 18:10)AntragErfolgreich schrieb: [ -> ]Einen Gruß in die Runde!
Ich gehöre zum Kreis derjenigen, deren Antrag positiv beschieden wurde (2. Examen). Hilfreich war in meinem Fall eine zügige Suche nach Anwälten mit ausgewiesener Erfahrung im Prüfungsrecht. Hier lohnt es sich sehr, ggf. auch bei mehreren Personen eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Der Personalrat der Referendare hat da gute Erstinformationen die auch auf einen möglichen Rücktritt oder Härtefall beim Ersten Staatsexamen übertragbar sein dürften. Ursprünglich hatte ich auch mal recherchiert zu erfolgreichen Einzelfällen, habe aber nur eine Entscheidung aus München unter dem Stichwort “pathologische Trauer” (einfach mal bei Google eineinwerfen) finden können, das war mir dann zu dünn, um mich alleine an die Anträge zu wagen.

Wichtig: beim Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit scheitern die meisten Anträge lt. dem von mir damals letztlich konsultierten Anwalt am Merkmal “unverzüglich”. Auch hier: besser mit einem Profi zusammenarbeiten. Sollte es Überlegungen in diese Richtung geben, wäre mein Rat noch (für den Fall, dass bisher kein Kontakt zu Fachärzten bestehen sollte) bei der Arztsuche wie auch bei der anwatlichen Beratung anfangs lieber mehr Termine für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Es kann immer mal passieren, dass die Chemie einfach überhaupt gar nicht passt.

Danke auch für deinen Input.

Beim zweiten Examen ist der Fall allerdings zumindest gesetzlich vorgesehen. Oft auch verbunden mit der hinreichenden Aussicht auf Erfolg, welche dort den Ausschlag geben kann (beispielsweise mindestens 3.5 Punkte). Hier wird in den Ermessensspielraum auch reinspielen, dass man ja zumindest das erste Examen bereits abgelegt hat und man dem Kandidaten daher die Möglichkeit noch eher bieten müsste, einen weiteren Versuch zuzugestehen.


Hast du den Anwalt erst konsultiert nachdem du deine Ergebnisse erhalten hast?

AntragErfolgreich

Ja. Im Leben hätte ich nicht damit gerechnet, den zweiten Versuch nicht zu bestehen. Gerade auch angesichts der gesamten Neuorientierung (Familie, Beziehung, Finanzierung) habe ich auch den Aufwand der Antragsstellung völlig unterschätzt. Der Anwalt war absolut jeden Cent wert weil er Klarheit in das Chaos gebracht hat. Als Einzelner bleiben einem ja nur die Informationen vom Hörensagen und Fälle aus anderen Bundesländern. Ich bin heilfroh, nicht meine selbstformulierte Antragsversion eingereicht zu haben. Die eigene (hoch emotionale) Sicht auf die Dinge ist ohne Korrektiv durch Experten großes Pokern.

Berliner

(05.07.2018, 20:14)AntragErfolgreich schrieb: [ -> ]Ja. Im Leben hätte ich nicht damit gerechnet, den zweiten Versuch nicht zu bestehen. Gerade auch angesichts der gesamten Neuorientierung (Familie, Beziehung, Finanzierung) habe ich auch den Aufwand der Antragsstellung völlig unterschätzt. Der Anwalt war absolut jeden Cent wert weil er Klarheit in das Chaos gebracht hat. Als Einzelner bleiben einem ja nur die Informationen vom Hörensagen und Fälle aus anderen Bundesländern. Ich bin heilfroh, nicht meine selbstformulierte Antragsversion eingereicht zu haben. Die eigene (hoch emotionale) Sicht auf die Dinge ist ohne Korrektiv durch Experten großes Pokern.

Danke für die wertvollen Infos. Bei welchem Anwalt warst du? Warst das erste Gespräch bzw die erste Sondierung, ob es in dem Fall grob Sinn macht kostenlos?

Ich verstehe dich richtig, dass du direkt nach Mitteilung der Ergebnisse den Anwalt konsultiert hast?


Ging es dann letztlich darum, dass eine anständige Vorbereitung nicht möglich war oder, dass man an einer der Prüfungen aufgrund der Umstände nicht hätte teilnehmen dürfen/sollen oder beides zusammen oder etwas ganz anderes?

AntragErfolgreich

Ich hatte mich letztlich für den vom Personalrat der Referendare empfohlenen Anwalt entschieden. Bei ihm und einem zweiten Anwalt hatte ich in für die Erstberatung einmal 250€ gezahlt. Bei einem Anwalt gab es vier Seiten Gutachten, beim anderen ein 60-minütiges Gespräch.

Nein. Wie beschrieben war bei mir erst eine Weile lang ziemliches Chaos insgesamt, weil es sehr, sehr überraschend war. Es waren circa 4-5 Wochen verstrichen.

Die drite Frage kann ich nur indirekt beantworten. Vor dem Antrag hatte ich mich gewundert, dass es so schwierig ist, Einzelfälle aufzutreiben und eine grobe Einschätzung treffen zu können, ob der eigene Hintergrund in die Kategorie “gute Erfolgsaussichten”/“unklar”/“Erfolg nahezu ausgeschlossen” fällt. Rückblickend: das Verfahren ist anstrengend als solches, dazu kommt die Unsicherheit für die weitere Lebensgestaltung bis ein Ergebnis feststeht. Und das Prüfungsamt will Nachweise sehen. Sprich die “Offenbarung” alleine reicht nicht aus. Dadurch entsteht die Situation, auch weiteren Personen den Hintergrund zu erläutern (z.B. Facharzt). Ich für meinen Teil spreche deshalb nicht über den Inhalt meiner Antragsbegründung, auch nicht abstrakt. Es würde mich nicht wundern, dass es anderen ähnlich ging und deshalb die offen zugängliche Informationslage zu erfolgreichen Begründungen sehr dünn ist.

Wenn du deinem Freund unter die Arme greifen magst, kannst du ja mal vorfühlen, ob er ggf. einen finanziellen Puffer für die Anwaltskosten hätte. Oder ihm auch noch vor Bekanntgabe der Ergebnisse eine Erstberatung zu zahlen. Vor Bekanntgabe scheint ein Rücktritt wegen nachträglicher Prüfungsunfähigkeit zwar immer noch anspruchsvoll zu sein, nach Bekanntgabe aber wohl die absolute Königsdisziplin. Wenn du als Freund das Risiko aktuell siehst, dürfte es hilfreich sein, wenn er seinen konkreten Einzelfall mit einem spezialisierten Anwalt durchspricht. Vom Hörensagen hieß es im Referendariat immer “wenn alle Stricke reißen, dann gibts ja immer noch den Härtefall.” Dass das mittlerweile strikter gehandhabt wird als noch vor ein paar Jahren wurde da aber leider nicht mitgesagt. Besser jetzt zügig den Einzelfall sauber einschätzen lassen und prüfen, ob aktuell noch ein Rettungsanker ausgeworfen werden könnte als sich in wenigen Wochen ärgen, wenn ein Anwalt dann sagt “Vor vier Wochen hätten wir noch was machen können.”

Noch ein Punkt: Anfechtung. Auf jeden Fall auch schon mal mit in die Überlegungen aufnehmen. Hier sind die Anwaltskosten im Bereich fortgeschritten, da der Prüfling bei der Widerspruchsbegründung darlegen muss, an welchen Punkten der Bewertung er sich stört. Sprich, für alle anzufechtenden Klausuren muss gutachterlich geprüft werden, an welchen Stellen die Korrektur angreifbar ist. Das ist viel Arbeitsaufwand, ergo viel Zeitaufwand ergo eine hohe Rechnung. Bei den Angeboten die ich eingeholt hatte war die grobe Richtschnur, dass mich jede anzufechtende Klausur die Kosten von (Beratung+Härtefallantrag) x 1,5 gekostet hätte.

Berliner

Du meinst schon vor Bekanntgabe der Ergebnisse den Rücktritt der bereits geschriebenen Prüfungsklausuren erklären (falls das überhaupt geht) oder den dritten Versuch im Wege des Härtefalls beantragen?

Es kann in seinem Fall auch geklappt haben, aber es spricht doch eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass es knapp versammelt wurde.

Gast

Also ich würde mich zeitnah bei einem spezialisierten RA informieren.

Meines Wissens gibt es im 1. Examen keinen Härtefallantrag im speziellen Sinne.

Wie einer der Vorredner bereits andeutete ist es einfacher möglich "nachträglich von der Prüfung zurückzutreten" solange die Ergebnisse noch nicht vorliegen. Habe dazu mal Rspr gelesen, danach ist die Chance quasi = 0.
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