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Normale Version: Wann beginnt der Ergänzungsvorbereitungsdienst in NRW?
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Gast

Direkt im Monat nach der Liste? Also quasi nur ein paar Tage später? Danke!

Gast NRW

Genau!
Also Ende des Monats kommt die Liste und Anfang des neue Monats beginnt i.d.R. der EVD

Gast

Läuft zunächst über E-Mail. Danach bekommst du Brief mit der Kürzung deines mickrigen Gehalts.

Eigentlich ist der EVD ziemlich chillig. Ich meine, du schreibst deine Klausuren, ärgerst dich über deine Kollegen, die mit 29 oder 30 Punkten in die mündliche Prüfung kamen und bekommst noch knapp 8 Monate weiteres Gehalt (3 Monate EVD und 5 Monate Examenswartephase bis mündliche Prüfung). Nach den schriftlichen Prüfungen kannst du bis zur mündlichen Prüfung tiefenchillen - wo andere die Wahlstation machen. Gut, es ist eigentlich ein Trostpreis, aber wer es danach bestanden hat, beweist, dass er Nerven aus Stahl hat. Denn jeder weiß, dass die Erfolgsquote des EVD in NRW nicht recht hoch ist. Nur etwas über 50% besteht. Die anderen müssen in den Gnadenversuch oder brechen komplett ab.

Gast

(12.08.2021, 21:59)Gast schrieb: [ -> ]Läuft zunächst über E-Mail. Danach bekommst du Brief mit der Kürzung deines mickrigen Gehalts.

Eigentlich ist der EVD ziemlich chillig. Ich meine, du schreibst deine Klausuren, ärgerst dich über deine Kollegen, die mit 29 oder 30 Punkten in die mündliche Prüfung kamen und bekommst noch knapp 8 Monate weiteres Gehalt (3 Monate EVD und 5 Monate Examenswartephase bis mündliche Prüfung). Nach den schriftlichen Prüfungen kannst du bis zur mündlichen Prüfung tiefenchillen - wo andere die Wahlstation machen. Gut, es ist eigentlich ein Trostpreis, aber wer es danach bestanden hat, beweist, dass er Nerven aus Stahl hat. Denn jeder weiß, dass die Erfolgsquote des EVD in NRW nicht recht hoch ist. Nur etwas über 50% besteht. Die anderen müssen in den Gnadenversuch oder brechen komplett ab.

Ich kenne niemanden der zweimal durchgefallen ist. Die Quote von nur ca. 50% entspringt wohl eher deiner Fantasie.

Gast

(13.08.2021, 06:52)Gast schrieb: [ -> ]
(12.08.2021, 21:59)Gast schrieb: [ -> ]Läuft zunächst über E-Mail. Danach bekommst du Brief mit der Kürzung deines mickrigen Gehalts.

Eigentlich ist der EVD ziemlich chillig. Ich meine, du schreibst deine Klausuren, ärgerst dich über deine Kollegen, die mit 29 oder 30 Punkten in die mündliche Prüfung kamen und bekommst noch knapp 8 Monate weiteres Gehalt (3 Monate EVD und 5 Monate Examenswartephase bis mündliche Prüfung). Nach den schriftlichen Prüfungen kannst du bis zur mündlichen Prüfung tiefenchillen - wo andere die Wahlstation machen. Gut, es ist eigentlich ein Trostpreis, aber wer es danach bestanden hat, beweist, dass er Nerven aus Stahl hat. Denn jeder weiß, dass die Erfolgsquote des EVD in NRW nicht recht hoch ist. Nur etwas über 50% besteht. Die anderen müssen in den Gnadenversuch oder brechen komplett ab.

Ich kenne niemanden der zweimal durchgefallen ist. Die Quote von nur ca. 50% entspringt wohl eher deiner Fantasie.

Vielen Dank, eigenes Forschungsinstitut mit Abteilung Empirie? Da vertraue ich lieber der amtlichen Statistik des LJPA NRW, als jemanden, der keinen kennt, der zweimal durchgefallen sei. Was ich nicht sehe, existiert nicht. 

2020 wiederholten als Erstwiederholer 185 Referendare die Prüfung. Bestanden haben dabei die Prüfung als Erstwiederholer 121 Referendare (65%). Durchgefallen sind 64 (35%). Das ist recht hoch.

Statistik zum Gnadenversuch: 52 Referendare haben 2020 den Gnadenversuch beansprucht. Bestanden haben ihn 24 Referendare (46%). Endgültig durchgefallen sind 28 (54%).

Quelle: LJPA NRW (bereinigt nach Erst- und Zweitwiederholer/Gnadenversuch)

Gast

bin gerade selber im EDV und kann mir sehr gut vorstellen, warum noch ein so großer Teil durchfällt. Bei der ersten Klausur waren nur 1/3 der Referendare da. der Ausbilder hat uns diesbezüglich auch aufgemuntert, dass diejenigen die fern bleiben auch diejenigen sind, die am ende gar nicht bestehen.
(13.08.2021, 14:16)Gast schrieb: [ -> ]bin gerade selber im EDV und kann mir sehr gut vorstellen, warum noch ein so großer Teil durchfällt. Bei der ersten Klausur waren nur 1/3 der Referendare da. der Ausbilder hat uns diesbezüglich auch aufgemuntert, dass diejenigen die fern bleiben auch diejenigen sind, die am ende gar nicht bestehen.



Gibt es keine Anwesensheitspflicht?!

Gast

(13.08.2021, 14:39)allround schrieb: [ -> ]
(13.08.2021, 14:16)Gast schrieb: [ -> ]bin gerade selber im EDV und kann mir sehr gut vorstellen, warum noch ein so großer Teil durchfällt. Bei der ersten Klausur waren nur 1/3 der Referendare da. der Ausbilder hat uns diesbezüglich auch aufgemuntert, dass diejenigen die fern bleiben auch diejenigen sind, die am ende gar nicht bestehen.



Gibt es keine Anwesensheitspflicht?!


Nicht wirklich. Mehr als eine weitere Kürzung deines Gehalts kann nicht passieren.

Gast

(13.08.2021, 14:16)Gast schrieb: [ -> ]bin gerade selber im EDV und kann mir sehr gut vorstellen, warum noch ein so großer Teil durchfällt. Bei der ersten Klausur waren nur 1/3 der Referendare da. der Ausbilder hat uns diesbezüglich auch aufgemuntert, dass diejenigen die fern bleiben auch diejenigen sind, die am ende gar nicht bestehen.

Auch in NRW? Wenn ja, bei welchem OLG? Vorletztes Jahr in Hamm waren alle anwesend. Aber ja, wer fernbleibt, der fällt tatsächlich nochmals durch.

Gast

(13.08.2021, 15:35)Gast schrieb: [ -> ]
(13.08.2021, 14:16)Gast schrieb: [ -> ]bin gerade selber im EDV und kann mir sehr gut vorstellen, warum noch ein so großer Teil durchfällt. Bei der ersten Klausur waren nur 1/3 der Referendare da. der Ausbilder hat uns diesbezüglich auch aufgemuntert, dass diejenigen die fern bleiben auch diejenigen sind, die am ende gar nicht bestehen.

Auch in NRW? Wenn ja, bei welchem OLG? Vorletztes Jahr in Hamm waren alle anwesend. Aber ja, wer fernbleibt, der fällt tatsächlich nochmals durch.

Das Problem sind die 3 Monate. Wer im 1. Versuche sang und klanglos scheitert, der kriegt das in der Regel in 3 Monaten nicht aufgeholt.
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