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Normale Version: Mitteilung Vorpunkte falsch
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Gast

Hallo,

kennt ihr jemanden, dwm die Vorpunkte falsch mitgeteilt wurden, also zu gut oder zu schlecht? Was zählt dann? Was passiert, wenn's erst bei der mündlichen auffällt? Dann wäre man ja womöglich so durch den Wind, dass gar nix mehr geht...

Gast

(08.06.2018, 13:30)Gast schrieb: [ -> ]Hallo,

kennt ihr jemanden, dwm die Vorpunkte falsch mitgeteilt wurden, also zu gut oder zu schlecht? Was zählt dann? Was passiert, wenn's erst bei der mündlichen auffällt? Dann wäre man ja womöglich so durch den Wind, dass gar nix mehr geht...

Natürlich zählen die richtigen :rolleyes: ist ja wohl ein klarer Fall eins rechtswidrigen VA, der zurückgenommen wird.

Gast

Wie kommst du darauf, dass die falsch sein sollte? Mach dir echt mal keine sorgen.
Und wenn dem doch so wäre, handelte es sich meiner Ansicht nach mit Sicherheit nicht „ganz klar um einen rechtswidrigen Verwaltungsakt“ sonderem -wie der Name schon sagt- um eine -dann falsche- fromlose Mitteilung ohne Regelungswirkung, die genauso formlos auch wieder korrigiert werden kann. Erst die finale Verkündung der Abschlussnote schließt das Prüfungsverfahren regelnd ab.

Gast

Wenn man bedenkt, dass zum einen die Einzelheiten einzeln ausgewiesen werden und man sie einzeln anfechten kann, spricht das sehr wohl für VA-Qualität. :rolleyes: